Usor:Matthead/P1853NCB
Titel
[recensere]ZUR BIOGRAPHIE
VON
NICOLAUS COPERNICUS
VON
Dr. L. Prowe.
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I. UEBER DIE THORNER FAMILIEN KOPPERNIGK UND WATZELRODE.
II. UEBER DIE ZEIT DER GEBURT UND DES TODES VON NICOLAUS COPERNICUS.
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Festschrift des Königl. Gymnasiums zu Thorn
zur Feier der Enthüllung des Copernicus-Denkmals.
__________
THORN, 1853.
DRUCK UND VERLAG VON ERNST LAMBECK.
ZUR BIOGRAPHIE
von
NICOLAUS COPERNICUS.
_____
Festschrift
ZUR FEIER DER ENTHÜLLUNG DES COPERNICUS-DENKMALS.
__________
ZUR BIOGRAPHIE
VON
NICOLAUS COPERNICUS
von
Dr. L. Prowe.
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I. UEBER DIE THORNER FAMILIEN KOPPERNIGK UND WATZELRODE.
II. UEBER DIE ZEIT DER GEBURT UND DES TODES VON NICOLAUS COPERNICUS.
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Festschrift des Königl. Gymnasiums zu Thorn
zur Feier der Enthüllung des Copernicus-Denkmals.
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THORN, 1853.
DRUCK UND VERLAG VON ERNST LAMBECK.
Vorwort
[recensere]___
Die Feier der Enthüllung des Copernicus-Denkmals hat den Anlass zur Veröffentlichung der vorliegenden Studien gegeben, die ohne diese äussere Veranlassung noch zurückgehalten wären, da sie nicht als abgeschlossen bezeichnet werden können. Vielleicht führt aber die gegenwärtige Veröffentlichung meiner Studien zu anderweitiger Erörterung der in ihnen behandelten Fragen, die für einen endlichen Abschluss derselben sehr wünschenswerth ist.
Die erste Abhandlung enthält die Ergebnisse von Untersuchungen, die bisher theils gar nicht angestellt, theils ohne Berücksichtigung der Quellen geführt sind. Von den ferner Wohnenden waren genauere Forschungen über die Familienverhältnisse von Copernicus nicht zu erwarten; aber auch seine Thorner Landsleute haben, obgleich zu allen Zeiten stolz auf den Besitz des grossen Mannes, es leider versäumt, die Nachrichten über ihn vor dem Untergange zu bewahren.
Die Armuth der bisher eröffneten Quellen liess das Leben eines so reich begabten Geistes arm an äusseren Ereignissen erscheinen und gewährte Raum für mannigfache Ausschmückungen und unhistorische Erdichtungen — wobei weniger religiöse als ganz besonders nationale Vorurtheile eingewirkt haben. Geboren in einer Stadt, die in den Grenzmarken des Germanenthums gelegen ist,
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ist Copernicus nicht unbestrittenes Eigenthum seiner Nation geblieben, indem die östlichen Nachbarn sich den grossen Namen anzueignen und mit einem Eifer und einer Liebe, die unter andern Verhältnissen ungeteilte Anerkennung verdiente, die slawische Abstammung nachzuweisen versuchten. So ist, indem man von nationalen Sympathien und Antipathien erfüllt an die Lebensgeschichte von Copernicus herantrat, das Bild des grossen Mannes durch Entstellung und willkürliche Ergänzung der Lücken in der Ueberlieferung vielfach getrübt worden. Möge auch dieser kleine Beitrag, der auf urkundlichen Grundlagen ruht, dazu dienen, die historisiche Wahrheit wieder unverschleiert hervortreten zu lassen.
Wie die erste der beiden nachfolgenden Abhandlungen das Anrecht, welches Thorn auf Copernicus hat, tiefer begründet: steht auch die zweite in einer gewissen Beziehung zur Feier der Enthüllung seiner Statue, indem sie in der Unsicherheit der chronologischen Bestimmungen den Grund nachweist, weshalb zu jener Feier kein in dem Leben des Astronomen besonders hervortretender Tag gewählt werden konnte.
- Thorn im October 1853.
I. Ueber die Thorner Familien Koppernigk und Watzelrode.
[recensere]___
Obgleich Copernicus angesehenen Familien Thorns angehörte, waren wir über die Verhältnisse seiner nächsten Verwandten bisher sehr wenig unterrichtet. Seine Biographen wussten nichts weiter mit Sicherheit anzugeben, als dass sein Vater gleichfalls Nicolaus geheissen, seine Mutter dem Geschlechte der Watzelrode angehöret habe und sein Oheim Lucas Bischof von Ermeland gewesen sei; sodann hatte sich noch ein dunkles Gerücht von einem Bruder Andreas erhalten. Die Hauptschuld tragen die zunächst folgenden Geschlechter, welche, zufrieden mit dem Ruhme, den der Name des grossen Landsmannes, der ihnen unbestritten angehörte, auf die Vaterstadt warf, sich nicht aufgefordert fühlten, besondere Untersuchungen aber die Vorfahren und nächsten Verwandten desselben anzustellen. Diese mussten natürlich immer schwieriger werden, je ferner im Laufe der Jahrhunderte die Zeit entrückte, in der Copernicus gelebt und seit anderthalb Jahrhunderten ist durch ein unglückliches Ereignis, das Thorn betroffen, die vollständige Erledigung gewisser Punkte fast unmöglich geworden. Bei der Belagerung Thorns durch Karl XII. brannte nämlich das Rathhaus am 14. September 1703 nieder, und ein grosser Theil der darin aufbewahrten öffentlichen Documente wurde ein Raub der Flammen. So verbrannten die Acta consularia, welche seit 1345 geführt waren; ferner die Bürgerbücher, das Kürbuch und viele andere für die innere und äussere Geschichte der Stadt wichtige Dokumente. Nur die Gerichtsbücher sind dem Brande zum grossen Theil glücklich entgangen, und diese bildeten, wie das Folgende lehrt, die ergiebigste Quelle für meine Forschungen. Von dem Kürbuche waren mehr oder weniger vollständige Abschriften in den Händen einzelner Bürger und der Verlust desselben ist sonach weniger zu bedauern. Dagegen haben sich nur sehr dürftige Notizen aus den Rathsprotokollen und den Bürgerbüchern und fast gar nichts von den andern verloren gegangenen Manuskripten erhalten, so dass unsere Kunde von der Vorzeit Thorns in vielen wichtigen Punkten sehr lückenhaft ist. — Die Verfasser von Privatchroniken, die sich in einzelnen Abschriften erhalten haben, geben uns häufig gerade über das, was wir am meisten zu wissen wünschten, wenig oder gar keinen Aufschluss. Ausser meist dürftigen, allgemeineren
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Notizen und vielen Anekdoten finden wir in ihnen nur noch hin und wieder zerstreute Nachrichten, die sich näher auf die Familie der Verfasser beziehen. Ueberhaupt aber werden die meisten Mittheilungen in diesen Privatchroniken reichhaltiger erst in der zweiten Hälfte des 16. und im 17. Jahrhunderte, da die meisten Sammler derselben um diese Zeit gelebt haben. Damals aber scheinen die Familien, denen Copernicus von väterlicher und mütterlicher Seite angehörte, entweder Thorn ganz verlassen zu haben oder zur Unbedeutendheit herabgesunken zu sein, da wir ausser einer dürftigen unten von mir mitgetheilten Notiz aus dem Jahre 1601 keine sichere Nachricht über sie vorfinden.
1. Die Familie Koppernigk.
[recensere]Wie der Name der Thorner Familie, welcher Nicolaus Copernicus entsprossen ist, diplomatisch richtig zu schreiben sei, ist schwer zu ermitteln; vielleicht sind die einzelnen Familienglieder selbst, den Klang des Namens im Allgemeinen festhaltend, sich in der Schreibung nicht gleich geblieben. Der grosse Mann, durch den die Familie allein eine Bedeutung erhalten, schrieb sich als Gelehrter nach der Sitte seiner Zeit meist mit latinisirter Endung Copernicus, oder behielt, wenn er auch die Endung fortliess, dennoch stets das C am Anfange und Ende seines Namens bei. Von andern Familiengliedern besitzen wir keine Originalunterschriften, und sind sonach auf die abgeleiteten Quellen gewiesen. Obenan stehen natürlich die gleichzeitigen Schriftstücke. Aber bei der Willkür, mit der man in der damaligen Zeit die Orthographie im Allgemeinen behandelte, ganz besondere aber in der Rechtschreibung der Eigennamen verfuhr, ist hier ein kritisches Verfahren kaum anwendbar. Auch die besten Quellen bieten eine grosse Verschiedenheit in der Schreibung des Namens Koppernigk dar, indem man am Anfange wie am Ende des Wortes bald die eine bald die andere Gutturale setzte, bald wieder eine Verdoppelung derselben eintreten liess.
Die bisherigen Biographen des grossen Astronomen haben meist willkürlich die eine oder andere Variante aufgenommen. Noch neuerdings hat Humboldt im Kosmos (II., S. 497) diese Differenz hervorzuheben nicht für unwerth gehalten; es scheint daher für die vorliegende Monographie nothwendig die ganze Frage genauer zu behandeln, um sie, soweit möglich, spruchreif zu machen. —
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Unter den Thorner Archivalien können bei dieser Untersuchung, — da die übrigen Manuscripte erst aus späterer Zeit stammen — nur die gleichzeitigen Schöppenbücher in Betracht kommen. Dieselben würden, als officielle Documenta, die Streitfrage sicher entscheiden, wenn man damals mit der heutigen Genauigkeit in der Rechtschreibung der Namen verfahren wäre. Aber obgleich der Vater von Copernicus neunzehn Jahre hindurch selbst Beisitzer des Gerichts gewesen, wird er von dem Gerichtsschreiber nicht einmal in der monatlichen Aufführung der Schöppen, die beim Beginn eines jeden Jahres den Verhandlungen vorangestellt sind, mit gleichmässiger Orthographie geschrieben. Neunmal ist er als „Koppernigk“ aufgeführt, dreimal „Koppernik“ geschrieben, zweimal „Koppernig“ und je einmal „Kopperingk“, „Coppernick“, „Koppirnik“.*) In den Verhandlungen selbst prävalirt gleichfalls die Schreibung „Koppernigk;“ daneben findet sich aber nicht selten die Variante „Koppernick“, hin und wieder eine der andern, darunter auch die Form „Cöppernick“. In den spätem Thorner Manuscripten kommt letztere häufiger vor, daneben die Varianten „Czöppernick“ und „Czeppernick.“ **)
In den Krakauer Rathsbüchern habe ich den Namen sechsmal erwähnt gefunden; er erscheint dort in vierfacher Variante: Coppernik, Coppernig, Koppernik und Koppernick.
Die Frauenburger und Königsberger Archivalien können bei dieser Untersuchung am allerwenigsten zu Hülfe genommen werden, da in ihnen nur der Astronom Erwähnung findet, dessen Namenszug wir aus seinen eigenen Originalunterschriften kennen. Es ist jedoch eigentümlich, dass der latinisirte Name sich in ihnen nicht vorfindet, und dass der Astronom stets mit seinem unveränderten Familiennamen aufgeführt wird, der freilich den mannigfachsten Wechsel der Gutturalen am Anfange und Ende darbietet. In den Kapitelsakten, wie in den erhaltenen Briefen der Ermländischen Bischöfe, finden sich nämlich neben der am häufigsten vorkommenden Form „Coppernic“ die Varianten: Coppernigk, Koppernig und Coppernig,
*) Das Jahr 1466 ist in dem Schöppenbuche von dem voraufgehenden nicht, wie die übrigen, durch eine besondere Ueberschrift geschieden; es fehlt daher auch die Aufzählung der Schöppen. Vielleicht ist aber, obwohl keine Spur der Verletzung an dem schönen, festen, Bande sichtbar ist, ein Blatt herausgerissen; denn in den Abschriften des Kürbuches sind die Schöppen des Jahres 1466 genannt.
Im Jahre 1478 findet sich ferner zwar die gewöhnliche Ueberschrift: Anno domini etc., aber ausserdem nur der Zusatz: „Schulcz her herman hidtfeldt.“ An der Stelle, wo die Namen der Schöppen angeführt zu werden pflegen, ist eine Lücke offen gelassen. Dies scheint nicht einer blossen Nachlässigkeit zugeschrieben werden zu können, da in sämmtlichen Abschriften des Kürbuches die Namen der Schöppen des Jahres 1478 ebenfalls fehlen.
**) Diese Form des Familiennamens, wie sie sich in einzelnen Thorner Manuscripten findet, ist weder von deutschen noch polnischen Schriftstellern aufgenommen worden. Dagegen finden wir sie auffallenderweise bei Lalande in seiner „bibliographie astronomique“ (..il s'appellait Zepernick..), aus dem sie wahrscheinlich in Delambre: „histoire de l'astronomie moderne“ (Tom. I., pag. 85) übergegangen ist (...dont le véritable nom etait, dit-t-on, Zepernic...). Woher Lalande jene Form kannte, weiss ich nicht, da das übereilte Citat der Zernecke'schen Chronik weder hierauf passt, noch auf den Stand des Vaters, den er als „paysan serf“ bezeichnet (vergl. unten §. 4, S. 15).
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Koppernick und Coppernick, endlich auch Köppernick. Sein Freund, der Domherr Donner, schreibt den Namen in einem Briefe an den Herzog Albrecht von Preussen „Koppernick“; dagegen erscheint er in dem Briefe eines andern langjährigen Freundes an den Herzog in der Verstümmelung „Cupernic.“ Diese Form scheint bei den Secretairen des Herzogs Albrecht am meisten Anklang gefunden zu haben, da sie in den Briefen an den Astronomen selbst, wie an das Frauenburger Domkapitel, den Namen entweder Cupernick, Cuppernick oder Kupernik, Kuppernik schreiben.
Bei dieser grossen Verschiedenheit, welche sich in den gleichzeitigen Schriftstücken vorfindet, ist auf die von spätern Schriftstellern getroffene Wahl gar kein Gewicht zu legen, da diese, wie bereits erwähnt, meist ohne irgend einen Grund der einen oder der andern Variante den Vorzug gegeben haben. Dagegen glaube ich mich wegen der aufgenommenen Schreibart „Koppernigk“ kurz rechtfertigen zu müssen. Vor Allem bestimmte mich hiezu der überwiegende Gebrauch dieser Form in den Schöppenbüchern, den einzigen gleichzeitigen Thorner Handschriften, in denen der Name vorkommt. Hiezu kam aber noch ein allgemeinerer Grund. Es findet sich nämlich in unsern Thorner Manuscripten des 15. Jahrhunderts überhaupt vorwiegend die Gutturalgemination gk neben dem allerdings auch häufig vorkommenden ck. Als Belege hiefür hebe ich aus der grossen Zahl hervor die Eigennamen: czynnigk, flenwigk, dornigk, geylingk, bellingk, thutingk, lybingk, strubingk, hennigk oder hennyngk, henfflingk, czcissbergk, rennebergk, lodowigk, hedwigk u. a.; ferner: konigk, honigk, dingk, mechligk, scholdigk, kegenwertigk, zwenczigk, sechsczigk, newnczigk u. a. m.*)
Uebrigens bemerke ich, dass ich trotz dem keinen Werth auf die Schreibung „Koppernigk„, lege und die Möglichkeit einräume, dass die Gemination ck ebenso häufig bei der Endung vorgekommen sein möge.
§. 2.
[recensere]Erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts kommt in den erhaltenen Thorner Manuscripten die Familie Koppernigk vor. Die erste zufällige Erwähnung derselben geschieht zum Jahre 1398 in einer sehr schätzbaren Handschrift, die unter den Manuscripten der Rathsbibliothek
*) Dass sich im 14. und 15. Jahrhundert die Endung „gk“ überhaupt häufig im Niederdeutschen vorfindet, ist bekannt. Sie hat sich aber auch bis auf spätere Zeiten erhalten; so schreibt z. B. Curicke den Namen Danzigs in seiner „Historischen Beschreibung etc.“ abwechselnd bald „Dantzig“ bald „Dantzigk.“
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aufbewahrt wird (A. J., 91). Es reichen die Nachrichten in derselben von 1345—1548. Die Rathsschlüsse finden sich darin meistens vollständiger mitgetheilt als in andern Manuscripten, desgleichen viele Nachrichten besonders aus den älteren Zeiten, die in der gedruckten Chronik, wie in andern Handschriften, vergebens gesucht werden *). Es fehlen jedoch einige Jahre ganz, oder enthalten dürftige Notizen; bei andern sind nur die Namen der regierenden Bürgermeister verzeichnet. So finden sich auch zu dem Jahre 1398 ausser der Ueberschrift „Praeside Praeconsule Hermanno ab Allen“ nur zwei kurze Notizen. Die eine derselben ist in die gedruckte Chronik von Zernecke übergegangen, der als seine Quelle das Kürbuch angiebt. Sie lautet: „Albrecht Russe, Ein Hauptmann auf dem Schlosse Stockholm wegen Landt und Leute“ **). Darüber finden sich aber noch die von Zernecke nicht mitgetheilten Worte: „Michael Czeppernick receptus in vigilem turris Culmensis“.***) Daneben sind als Quelle dieser kurzen Notiz die Rathsprotokolle angegeben, die wie oben erwähnt 1703 ihren Untergang gefunden.
*) Dr. K. G. Praetorius, der mit grossem Eifer die älteren Chroniken durchforscht hat, und dessen Verdienste um die Geschichte seiner Vaterstadt auch in weiteren Kreisen bekannt sind, macht in einer der Handschrift beigefügten Vorbemerkung auf die Bedeutung derselben aufmerksam. Seiner Meinung nach ist dieses Manuscript um die Mitte des 16. Jahrhunderts aus älteren Handschriften und Documenten zusammengetragen und der ursprüngliche Verfasser Conrad Hutfeld oder Niclas von der Linde. Beide Männer hatten die höchsten Ehrenstellen in ihrer Vaterstadt bekleidet. Conrad Hutfeld, der im Jahre 1551 starb, war achtmal regierender Bürgermeister und ebenso oft königlicher Burggraf. Niclas von der Linde ist jünger; er kam in der Rath 1563, wurde Bürgermeister 1566 und starb 1574. Wir besitzen jedoch nicht mehr das ursprüngliche Manuscript, sondern eine spätere Abschrift.
**) Bei der Besetzung Stockholms durch die Hansastädte wurde bekanntlich die Mannschaft zur Hälfte von Lübeck, Stralsund und Greifswald gestellt, die andere Hälfte von den Preussischen Städten. Der erste Hauptmann des Preussischen Contingents war der Danziger Rathmann Herrmann von der Halle, sein Nachfolger der Thorner Rathmann Albrecht Russe. Voigt (Gesch. Preuss. VI., 122) schreibt den Namen Albert Russe, wie es scheint auf die Autorität der Hanseatischen Recesse. In den Thorner Manuscripten wird die Familie entweder Russ, Russe, Reusse oder Rewsse geschrieben. Sie gehörte zu den angesehensten Geschlechtem der Stadt im 14. und 15. Jahrhunderte. Albrecht Russe war der siebente, der aus ihr in den Rath gekoren ward, im Jahre 1392, nachdem er nur ein Jahr im Schöppenstuhle gesessen. Sein Todesjahr ist unbekannt.
Nach der unten näher bezeichneten Angabe von Stenzel Bornbach war eine Tochter von Albrecht Russe verheirathet an Lucas Watzelrode, den mütterlichen Grossvater von Copernicus. In Thorner Documenten habe ich bisher nichts darüber aufgefunden. Dagegen geht aus einer Verhandlung des Altstädt. Gerichts aus dem J. 1444 hervor, dass Lucas Watzelrode durch seine Aeltern mit der Familie Russe selbst nahe verwandt gewesen ist: „Lucas Watzilrode mit seiner elichen swester Barbara frysynne sein komen vor gehegt ding und haben becant, das sie sich gutlich vnd frundlich endscheiden haben, vmme das andirstorbene gut, das en von irem Ohemen Lucas Rewssen dem got genade andirstorben was das en beiden genugt etc.
***) Es ist auffallend, dass Zernecke die im Texte mitgetheilte Notiz entgangen ist, um so mehr da sie sich auch in anderen Handschriften aus späterer Zeit vorfindet. Einigen Thorner Gelehrten des 18ten Jahrhunderts, (darunter Jaenichen, Rector des Gymn. 1706 — 1738) scheint es missfallen zu haben, dass einer der mutmasslichen Vorfahren von Copernicus Thurmwächter gewesen sei; sie haben daher für „turris“ die Conjectur „iuris“ gesetzt und „vigil iuris Culmensis“ erklärt als Landschöppe, Schöppe des adligen Landgerichts.
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§. 3.
[recensere]Zum zweiten Male erscheint der Name der Familie Koppernigk in Thorner Documenten zum Jahre 1400. Diese Notiz verdanke ich einem kleinen Aufsatze des Geh. R. Rath Schubert über N. Copernicus, der sich in dem von der Königl. Preuss. Kalender-Deputation herausgegebenen „Berliner Kalender“ für das Jahr 1834 findet.
Es wird dort nämlich eine Stelle aus dem Gerichtsbuche der Altstadt Thorn wörtlich angeführt, nach welcher im Jahre 1400 ein „Koppernick“ mit einem „Augustin“ (beide Männer werden ohne Beifügung des Vornamens citirt) einen gerichtlichen Erbvergleich geschlossen habe:
„Koppernick hat geschicht mit Augustin von synes weybes wegen das yn wol ge“nüget von ires ersten mannes wegen Mathian.“ Auf diese Stelle nimmt auch Carl Winarzicky Bezug in seinem Aufsatze: „Nicolaus Copernicus, der Astronom — kein Deutscher“ in den Oesterreichischen Blättern für Literatur uud Kunst etc. 1848, V. Nro. 32.*)
Ich selbst habe die angezogene Stelle im Originale nicht gelesen, weil sich jener Band der Gerichtsverhandlungen gegenwärtig nicht mehr in Thorn vorfindet.**) Das älteste der in unserm Archive aufbewahrten Schöppenbücher der Altstadt Thorn beginnt mit dem Jahre 1428.
In denselben Thorner Gerichtsbüchern soll ferner zum Jahre 1422 ein Peter Koppernigk mit dem Zusätze „aus Frankenstein“ und seine Frau Margarethe erwähnt werden. Adrian Krzyzanowski führt dies an in seinem Aufsatze: „Kopernik gehört nicht in die Walhalla“ in
*) Woher Winarzicky die im Texte mitgetheilte Stelle kennt, giebt er nicht an. In einer Nebensache weicht er überdies von derselben ab; er sagt nämlich: „Zum Jahre 1400 geschieht in dem libro iudiciorum civitatis Torunensis Erwähnung von einem Kopernik jedoch ohne den Taufnamen und von dessen Gattin Augustina.“ In einem Zusatze erklärt er dann noch, um die vermeintliche polnische Nationalität der Vorfahren von N. Copernicus sicherer zu stellen, jenen Thorner Koppernigk für identisch mit dem im Anhange von mir erwähnten Nicol. Koppirnig, den Krzyzanowski in den Krakauer Rathsbüchern angeblich aufgefunden hatte.
**) Im 16. Jahrhunderte war das Schöppenbuch, welches den Anfang des 15. Jahrh. umfasst, noch in Thorn vorhanden, wie einige Auszüge beweisen, die demselben in jener Zeit entnommen sind» Später ist es höchst wahrscheinlich von Thorn weggeführt worden, vielleicht aber auch durch Sorglosigkeit verloren gegangen. Die alten Schöppenbücher waren nämlich bei der Besitzergreifung Thorns durch Preussen den neu organisirten Gerichtsbehörden übergeben, für welche sie wenig oder gar keinen Werth hatten. Unbeachtet und vergessen lagen sie dort — zuletzt auf einem Boden unter reponirten Acten — bis ein glücklicher Zufall sie wieder auffinden liess. Auf die Reklamation der städtischen Behörden sind sie im vergangenen Jahre wieder zurückgegeben und in das Archiv aufgenommen.
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Jordan's Jahrbb. für slaw. Litt etc. 1. Jahrgang 1843, Heft 4, S. 247. Seine Quelle nennt er nicht; da die Stelle aber sonst nicht weiter bekannt ist, scheint er sie im Originale selbst gelesen zu haben. Jedenfalls ist seine Glaubwürdigkeit in dieser Mittheilung nicht anzufechten, da dieselbe der Tendenz seines Aufsatzes entgegen steht. Um die dadurch erschütterte slawische Nationalität der Vorfahren von Copernicus zu retten, macht er daher auch den Zusatz: „auch dieser (Peter Koppernigk) stammt aus Böhmen ab, denn das schlesische Städtchen Frankenstein gehörte bereits seit 1312 zum böhmischen Reiche.“
$. 4.
[recensere]Ob und in welcher nähern Verwandtschaft zu Nicolaus Copernicus die in §. 2 und 3. angeführten Thorner Bürger stehen, welche seinen Familiennamen führen, ist bei dem Mangel aller Nachrichten hierüber nicht nachzuweisen. *) Vielleicht würde das Gerichtsbuch, dem die Notizen des §. 3. entnommen sind, hierüber einige Auskunft gewähren; es ist mir jedoch nicht gelungen zu erforschen, wo dasselbe sich gegenwärtig befinden mag. Die in Thorn erhaltenen Schöppenbücher beginnen mit dem Jahre 1428; aber in 31 Jahren geschieht der Familie dort keine Erwähnung. Erst in einer Verhandlung des Jahres 1459 stossen wir auf den Namen Koppernigk. Es ist der Vater des grossen Astronomen, der in dem bez. Jahre als Bevollmächtigter eines Danziger Bürgers vor dem Gerichte der Altstadt Thorn erscheint, um eine Klage wegen einer Schuldforderung desselben anzustellen. Jenes Document lautet:
„Niclas Koppernig ist komen vor gehegt ding als eyn mechtiger peter Bemmyne „von Dantzke vnd hot vor gerichte gestanden vnd beschuldigt die Tobalynne alze „vmb xxvj mr. iij fch. vnd dasselbe geld hat sie em bekannt vnd gloubt em czu“beczalen vff Johannis des teuffers tag nehstczukomenden vnd das hat sie em ge“loubt czubeczalen von dem hwse das sie vorkoufTt hot Micolay dem Korssner. „Act feria vj post Trium regum.
Diese gelegentliche Notiz über den Vater des grossen Astronomen ist von bedeutendem Interesse für die Aufhellung mancher streitigen oder dunkeln Punkte. — Zunächst geht aus der angeführten Stelle hervor, dass Niclas Koppernigk — von dem man bisher anzunehmen pflegte, dass er Sohn eines Krakauer Bürgers gewesen, und erst in spätem Jahren in
*) Thorner Lokalpatriotismus hat ohne irgend einen urkundlichen Nachweis den §. 2. erwähnten Michael Czeppernick zum Grossvater des Niclas Koppernigk gemacht In derselben Weise macht andererseits auch Krzyzanowski seinen Krakauer Nicolaus Koppirnig ohne Weiteres zum Grossvater des Astronomen („dziad astronoma naszego“). Vergl. Biblioteka Warszawska 1841 III. p. 30.
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Thorn eingewandert sei — wenigstens schon damals d. i. im Jahre 1459 in Thorn seinen Wohnsitz gehabt hat. Denn abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, dass einem Krakauer die Vollmacht zur Klage vor dem Thorner Gerichte von einem Danziger übergeben worden wäre, so würde jedenfalls, wenn Niklas Koppernigk als Auswärtiger vor Gericht erschienen wäre, der in diesen Fällen übliche Zusatz seiner Heimath *) „aus Krakau“ in dem Schöppenbuche nicht weggelassen sein.**) Nun berichtet aber Zernecke in der 2ten Auflage ***) seiner Thornischen Chronica, (Seite 76) dass Niklas Koppernigk erst im Jahre 1462 Bürger zu Thorn geworden sei — eine Nachricht, die nach obiger Auseinandersetzung unrichtig ist. Da Zernecke bis jetzt der einzige Gewährsmann †) für die Herkunft des Niklas Koppernigk aus Krakau ist, ††) so muss bei der erwiesenen Ungenauigkeit in einem Hauptheile seiner Nachricht die ganze Notiz vorläufig in Zweifel gezogen werden, so lange bis sich genauere
*) Der Zusatz des Heimathortes ist, wenn Fremde vor Gericht erscheinen, in dem Schöppenbuche nie ausgelassen; es heisst z. B. Pawel storm von Dantzke, Simon frewdenburg von Elbinge, Hans cluge Börger zu Bresslaw, Paul nelbburg meteburgir zu Cracow, Andres edling von Warschaw u. dgl.
**) Krzyzanowski sagt in dem S. 12 erwähnten Aufsatze in Jordans Jahrbüchern: Der Vater von Nic. Copernicus „heisst in den Akten und Zerneckes Chronik immer ein Krakauer Bürger.u Diese Nachricht, obwohl mit solcher Bestimmtheit gegeben, ist kaum zur Hälfte wahr. Zernecke nämlich nennt zwar den Vater „Cracoviensis“ seine Herkunft bezeichnend, hat aber nicht den Zusatz: „civis Craeoviensis“ sondern „civis Thorunensis4*— und in den ,,Akten“ steht niemals der erwähnte Zusatz. Ueberdies, welche Thorner Akten, — denn diese sind gemeint — waren Krzyzanowski wohl über den Vater von Copernicus bekannt?
Mit ähnlicher Bestimmtheit, die aber gleichfalls keine objective Grundlage hat, erzählt Krzyzanowski dass Niklas Koppernigk seine Gattin Barbara Watzelrode im Jahre 1464 geheirathet habe. Die Sache ist an sich gewiss gleichgültig. Es ist jedoch Pflicht, Leichtfertigkeiten, auch wo sie unbedeutendere Punkte berühren, aufzudecken, zumal dieselben in solchem Tone der Sicherheit vorgetragen, gerade da am leichtesten Eingang gefunden haben, wo man den Ernst der Wissenschaft am höchsten achtet. So ist auch jene Mittheilung über das Jahr der Verheirathung von Niklas Koppernigk von verschiedenen Seiten aufgenommen, während ihr gar kein historischer Werth beizulegen ist. Vor Krzyzanowski hat Niemand jene Notiz erwähnt, demohngeachtet giebt er nicht an, woher er sie geschöpft habe; es ist also sicherlich nur eine Vermuthung, die vielleicht diesmal zufällig das Richtige errathen hat. Doch kann man sogar jetzt, nachdem der S. 17 ff. mitgeteilte Erbvergleich aufgefunden ist, mit Sicherheit nichts weiter behaupten, als dass Niklas Koppernigk im Frühlinge des J. 1464 bereits verheirathet war; ob er in den ersten Monaten des J. 1464 oder in einem frühern Jahre seine Vermählung gefeiert hat, ist immer noch zweifelhaft. Auch das Geburtsjahr des Niklas Koppernigk ist Krzyzanowski ganz genau bekannt — während wir kaum das seines grossen Sohnes mit vollständiger Sicherheit anzugeben im Stande sind!!
***) In der 1. Auflage fehlt die Notiz ganz; als seine Quelle führt Zernecke in der 2. Auflage eine Thorner Handschrift (das Msc. Austenianum) an.
†) Ein einziges Zeugnis, das älter ist, als Zernecke, habe ich für die Abstammung des Niklas Koppernigk aus Krakau bisher auffinden können. Dasselbe ist in einer Danziger Handschrift enthalten, welcher ich die in §. 5. mitgeteilten Notizen über die Nachkommen des Niklas Koppernigk entnommen habe.
††) Diese Notiz über die Herkunft des Niclas Koppernigk aus Krakau findet sich gleichfalls erst in der 2. Auflage. — Seinen Gewährsmann führt Zernecke nicht an. Auch in seinem Handexemplare der 1. Auflage, das mir vorgelegen, und welches jene Notiz als Randbemerkung enthält, ist keine Quelle angegeben.
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urkundliche Belege dafür auffinden lassen. — Es geht aus jenem Documente ferner hervor, dass Niklas Koppernigk ein angesehener Mann in seiner Heimath gewesen und mit Auswärtigen in Geschäftsverbindungen gestanden habe, da er eine Vollmacht wie die erwähnte erhalten. Diese Verbindung führt auf die, auch durch Anderes bestätigte, Vermuthung, dass er< Kaufmann, Grosshändler in Thorn gewesen sei.*) Bestätigung findet diese Annahme zu
- ) Ueber den Stand des Vaters von Copernicus sind bisher nur ganz unrichtige Angaben im Umlauf gewesen. Gassendi wusste über ihn nichts weiter mitzuteilen, als dass er wie der Sohn Nicolaus geheissen habe, („patri ipsius nomen Nicolaus itidem fuit.“) Daher sagt auch mit ehrlichem Geständnisse Lichtenberg in s. Biographie von Copernicus (Verm. Schriften VI. S. 19.) „Was dieser
Mann sonst noch war und was für ein Geschäft er eigentlich betrieb, ist nicht bekannt“. Aus demselben Grunde übergehen Weidler (hist. astron. p. 342) u. a. die Verhältnisse des Vaters ganz, da sie nur Unzuverlässiges bringen konnten, und nennen nur die Mutter.
Die meisten Späteren haben sich jedoch hierbei nicht beruhigt, und die verschiedenartigsten Sagen als authentische Nachrichten über den Stand des Vaters gegeben. Es ist unmöglich nachzuweisen, auf welchen Irrwegen sich dieselben eingeschlichen haben, da sie sämmtlich jeder urkundlichen Grundlage entbehren. Ich begnüge mich daher mit ihrer Aufzählung, so weit sie mir bekannt geworden sind.
Die grösste Verbreitung hat die Tradition gefunden, dass Copernicus der Sohn eines Bauern gewesen sei. Ich finde dieselbe zuerst erwähnt in einem Aufsatze der Berliner Monatsschrift von Biester (1792 Augustheft). Sodann hat dieselbe aufgenommen Lalande in s. 1803 zu Paris erschienenen bibliographie astronomique; er sagt dort: „il était fils d'un paysan seif“ und giebt dazu, wie bereits S. 9. erwähnt ist, das übereilte Citat: Zernecke Chron. de Thorn, während bei Zernecke kein Wort über diesen Punkt zu finden ist. Ohne Angabe der Quelle und mit Weglassung des Lalandeschen Citats folgt wahrscheinlich seiner Angabe Delambre in der histoire de l'astronomie moderne I, p. 85. — Als durch diese Autoritäten die Tradition sich allgemeinere Verbreitung verschafft hatte, entstand nur noch ein Streit über die Nationalität des Mannnes. Die Slawen machten ihn zum Polnischen Bauern, während man ihn deutscherseits, wahrscheinlich wegen des niederdeutschen Klanges seines Namens, zum Westphälischen Bauern stempelte.
Eine andere vielverbreitete Tradition macht den Vater von Copernicus zum Wundarzte; auch ihre erste Quelle ist in keiner Weise zu ermitteln. Ich habe sie zuerst erwähnt gefunden in Westphal's Lebensbeschreibung von Copernicus, aus der sie wahrscheinlich der Verfasser einer kleinen Biographie aufgenommen hat, die in der Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges (Jahrg. 1824 I. p. 319) abgedruckt ist. Auch Gartz ist ihr auffallender Weise gefolgt in seinem Aufsatze über Copernicus in: Ersch u. Gruber Allgem. Encyklopädie der Wissenschaften und Künste (XIX. S. 248). Wahrscheinlich wird sie auf seine und Westphal's Autorität hin noch in andere mir unbekannt gebliebene Schriften übergegangen sein.
Nach einer dritten Nachricht soll Niklas Koppernigk Bäcker gewesen sein. Wernicke erwähnt dieselbe in seiner Geschichte Thorns I., 276., aber nur als eine unverbürgte Tradition. Aus ihm hat sie Czynski — ohne jedoch seine Quelle zu nennen und als feststehende Thatsache — aufgenommen und macht den Vater von Nicol. Copernicus zu einem vboulanger de Cracovie“ (Kopernik et ses travaux p. 26.)
Am meisten Glaubwürdigkeit könnte eine vierte Sage beanspruchen, die jedoch keine weitere Verbreitung gefunden hat. Eine vereinzelt stehende Thorner Nachricht macht nämlich den Vater von Nicolaus Copernicus zu einem „faber ferrarius.“ Es befanden sich nun wirklich nach Ausweis des Schöppenbuches damals (wie noch bis auf den heutigen Tag) Schmiedewerkstätten in den Eckhäusern, die dem Geburtshause von Copernicus gegenüberliegen und vielleicht auch in dem Geburtshause selbst.
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nächst durch mehrere hinten mitgetheilte Documente, die sich in den Gerichtsbüchern der Altstadt Thorn vorfinden. Sie wird ferner unterstützt durch die aus derselben Quelle geschöpfte Thatsache, dass Niclas Koppernigk Mitglied des Altstädtischen Gerichtes gewesen ist. Es pflegten nämlich, — obwol ein streng abgeschlossenes Patriciat in Thorn nicht bestanden zu haben scheint — Handwerker weder in den Rath noch in den Schöppenstuhl der Altstadt gewählt zu werden.*) Die Geschlechter scheinen auch hier der Ansicht gefolgt zu sein, dass sie ihre bevorrechtete Stellung — ihren städtischen Adel sich nur dann bewahren könnten, wenn sie selbst sich von der Betreibung eines bürgerlichen Gewerbes fern hielten, und andererseits die Handwerker von den städtischen Ehrenämtern fast unbedingt ausschlossen.
Niclas Koppernigk wurde im Jahre 1465 in den Schöppenstuhl der Altstadt gewählt, als ihm durch den Tod seines Schwiegervaters Lucas Watzelrode der Zutritt zu diesem Ehrenamte gestattet war. Man hielt nämlich im Allgemeinen — obgleich Ausnahmen allerdings nicht selten vorkommen — schon damals den Grundsatz fest, dass nahe Verwandte weder im Rathe noch im Schöppenstuhle zusammen sitzen durften. Vielleicht hat dieser Umstand dem Niclas Koppernigk auch den Eintritt in den Rath verschlossen, da sein Schwager, Tilman von Allen, 1461 — 1499 Mitglied desselben gewesen ist.
Neunzehn Jahre hindurch (1465 — 1483) wird Niclas Koppernigk unter den Mitgliedern des Altstädtischen Gerichts aufgeführt. Da nun, besondere Ausnahmefalle abgerechnet, die Schoppen ihr Ehrenamt lebenslang zu behalten pflegten — wenn sie nicht aus dem Schöppenstuhle in den Rath gekoren wurden: — so scheint Niclas Koppernigk im Laufe des J. 1483 gestorben zu sein. Wenigstens findet sich nach diesem Jahre sein Name weder in der Liste der Schöppen oder Rathmänner, noch wird seiner in irgend einer Verhandlung des Gerichtsbuches gedacht, während er sonst, wie die auf den folgenden Seiten mitgetheilten Documente belegen, sehr häufig erwähnt wurde.
Nach diesen kurzen Vorbemerkungen werde ich nun diejenigen Verhandlungen des Schöppenbuches, welche über die Verhältnisse von Niclas Koppernigk nähere Auskunft
- ) In der Neustadt, die neben der Altstadt nie zu bedeutender Blüthe gelangen konnte, sind Handwerker
Mitglieder des Raths und des Gerichtes gewesen, da dort schwerlich die erforderliche Zahl befähigter Kaufleute und Mälzenbräuer vorhanden war,. In der Altstadt dagegen scheinen bis auf die spätesten Zeiten herab die Handwerker von jenen Ehrenämtern in der Gemeinde ausgeschlossen gewesen zu sein. Wenn wir bei dieser strengen Absonderung der Kaufleute von den übrigen Bürgern hören, dass z. B. ein Benedict Coye, der als Kürschner 1471 nach Thorn gezogen, in späteren Jahren Rathmann und sogar Bürgermeister ge 17
gewähren, vollständig mittheilen. Das gänzliche Dunkel, welches bisher auf ihnen ruhte, rechtfertigt wohl genügend den wörtlichen Abdruck der Documente; einige dürften, auch ab* gesehen von ihrer Beziehung zur vorliegenden Frage, ein weiteres Interesse in Anspruch nehmen können.
Das wichtigste dieser Documente ist ein Erbvergleich vom Jahre 1464,*) in welchem sich die Wittwe von Lucas Watzelrode (die Grossmutter von N. Copernicus) mit ihren Kindern auseinandersetzte. Dieser Theilungsvertrag lautet:
Vor gehegt ding ist komen fraw kethe watzelrodyne yn Vormundschaft an eyme teile vnd Tilman von allen vnd Niclas Koppernigk yn vormundschafft irer elichen hawsfrawen kirstyna vnd barbara am ander teile vnd fraw kethe hat schichtenteilunge geton von irss elichen mannes her lucas watzelrode dem got gnade nochgelassen gutter den obgenanten seyner kyndern kyrstynen vnd barbaran vnd Lucas yn sulchem Bescheide, Alse hie noch geschreben steet, das Tilman sal haben mit seyner elichen Hawsfrawen zum ersten das hawss yn der Segelergassen gelegen bey her Gorge sweidnitzers hawse durchgeende mit dem hinderhawze yn sulchin bescheide, das her alle ior jerlich geben sal kethe peckowynne der begebenen jungfrawen zcum Colmen zcu irem leben VIII mr. geringes geldes Ouch zo sal fraw kethe behalden zcu irem leben eyne freykamer hinder der stoben an der erden vnd her Conradus den hindersal dorobir ouch zcu seynem leben, noch sal Tilman haben zcu fredaw **) IX hüben das dor ist genant das Burckfrede vnd XVIII mr. czins vor der Stat vnd yn der Mocker, vnd eynen garten bey der newen molen vnd III morgen wesen, vordan was her empfangen hat, an gelde vnd an Silber an golde vnd an farender habe doran ist her gnügsam.
worden ist, so ist darin kein Widerspruch zu erblicken. Derselbe hatte damals sein Handwerk jedenfalls längst aufgegeben und sich einem kaufmännischen Geschäfte zugewandt, als er durch sein grosses Vermögen und Verschwägerung mit alten Thorner Geschlechtern sich über die Masse erhoben hatte. Er war überdies später sogar von Maximilian I. in den Adelstand erhoben worden.
- ) Die Bezeichnung des Tages fehlt, was selten vorkommt, bei der im Texte mitgetheilten Verhandlung.
Die folgende hat das Datum „feria VI. ante Trinitatis“, die vorhergehende „feria VI. post ascensionem domini“. Es ist also jener Erbvergleich an einem dieser beiden Gerichtstage abgeschlossen, da in den beiden Wochen vor und nach Pfingsten, wie das „Schöppen-Modell de a. 1444“ anordnet, kein Bürgerding gehalten werden durfte.
- ) Fredaw (oder Fredau) ist — wie ich in einem Auszuge aus den alten Schöppenbüchern, der dem Ende
des 17. oder dem Anfange des 18. Jahrb. angehört, bemerkt finde — das heutige Slawkowo, ein etwa 2 Meilen von Thorn entferntes adliges Gut. Die Familie Watzelrode war bereits im Anfange des 15. Jahrhunderts im Besitze desselben. In jenem Auszuge ist angemerkt, dass Fredau im Jahre 1418 einem — mir sonst unbekannten — Caesarius Watzelrode gehörte, der es aber an Albrecht Rothe verkaufte. Nach manchem Wechsel der Besitzer (wobei es wieder einmal an Caesarius Watzelrode als Pfand zurückfiel) kaufte es — wie jene Excerpte richtig angeben — Lucas Watzelrode im Jahre 1447. Der Kaufvertrag findet sich in dem Schöppenbuche zu dem bez. Jahre noch
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Item dyss noch geschreben hat Niclos koppernick empfangen zum ersten das hawss yn sente Annagassen de her ynne wonet vnd dy Ecke do Walther ynne wonet *) mit czwey buden vnd XVill mr. czins vor der Stat vnd yn der Mocker
vor. Lucas Watzelrode vererbte Fredau auf seinen Schwiegersohn Tilman von Allen und von diesem erhielt es wieder sein Schwiegersohn, der Thorner Bürgermeister Lucas Kröger, dessen Familie sich noch im Anfange des 17. Jahrhunderts im Besitze des Gutes befand.
Die Veränderung des deutschen Namens Fredau (unserem heutigen „Friedenau“ entsprechend) steht keineswegs vereinzelt da; vielmehr sind zur Zeit der polnischen Oberherrschaft über Preussen in vielen Gegenden die ursprünglich deutschen Ortsnamen durch polnische verdrängt worden, indem man jene, wo es anging, übersetzte, oder mit einer polnischen Endung versah, oder endlich mit ganz neuen Namen vertauschte. Bei der langen Dauer der Fremdherrschaft ist es erklärlich, dass die alten deutschen Ortsnamen fast ganz aus dem Gedächtnisse der Jetztlebenden verschollen sind. Ich gebe nachstehend als Belege eine ganze Reihe dieser Namen aus der Umgegend von Thorn und Culm, indem ich die aus der polnischen Zeit stammenden jetzigen Namen in Parenthese beifüge:
Klosterchen (Kaszczorek), Kuhwerder (Krowiniec), Wurst oder Wurstenau (Kielbaszyn), Hunger (Glodowo), Lindenhof (Lipniczken), Schönbrod (Czystochleb), Preußisch-Lanke (Pruskalonka), Groß-Lanke (Wielkalonka), Segeland (Zyglond)t Seigersdorf (Zegartowice), Tripsbusch (Treposz), Vogelfang (Folsong), Lansen (Lonzyn), Niederbriesen (Brzezinko), Simnau (Siemonie), Grunau (Gro-nowo), Rogau (Rogowo), Elsau (Elzanowo), Glasau (Gladzieiewo), Ostichau (Ostaszewo), Groß-und Klein-Orsichau (Orzechowor Orzechowko), Sackerau (Zakrzewo), Schlommau (Slomowo), Brockenau (Brochnowo), Plothen (Plotowo), Trebisch (Trzebcz), Weybitsch (Wybcz), Grammitsch (Gremboczyn), Wengerau (Wengorzyn), Kunzendorf (Konczewitz), Groß-Tauer (Turzno), Kirch-Tauer (Gostkowo), Leben und Hofleben (Mlewo, Mlewiec), Hofmansdorf (Lissemitz), Kasmannsdorf (Zakrzewko), Konradswalde (Kuczwalli), Häselicht (Leszcz). —
*) Die Tradition bezeichnet ein an der Ecke der Bäcker- und St. Annen- (jetzigen Copernicus-) Gasse belegenes Gebäude als das. Geburtshaus von Nicolaus Copernicus. Eine urkundiche Bestätigung dieser Tradition halte sich bisher nicht auffinden lassen. Aus dem im Texte mitgetheilten (für die Familienverhältnisse von Copernicus auch sonst wichtigen) Theilungsvertrage geht wenigstens das unumstösslich hervor, dass Niclas Koppernigk im Besitze eines Eckhauses in der damaligen St. Annengasse gewesen ist, und es ist wohl mehr als wahrscheinlich, dass in demselben sein grosser Sohn das Licht der Welt erblickt habe. Denn es hatte Niclas Koppernigk zwar im Jahre des Vertrages seine Wohnung in einem andern Hause dieser Strasse; in den neun Jahren zwischen 1464 und 1473 (dem Geburtsjahre von Nicolaus Copernicus) kann derselbe aber seine Wohnung leicht geändert haben. Dass übrigens Niclas Koppernigk noch im Jahre 1474 im Besitze eines Hauses in der St. Annengasse gewesen sei, beweist eine Verhandlung des Schöppenbuches aus jenem Jahre worin „voytke der olsleger ........... vorkoufft bot Stephan olsleger seynem elichen zone eyn haws vff Sente annengasse zwischen her Niclas koppernigks vnd der witwe hauss gelegen.“ — Wann die Familie Watzelrode in den Besitz der Häuser in der St. Annengasse gekommen ist, habe ich bisher nicht ermitteln können.
Es ist sehr zu bedauern, dass der im Texte mitgetheilte Erbvertrag, durch den die Tradition in Bezug auf das Geburtshaus von Copernicus zur höchsten Wahrscheinlichkeit erhoben wird, nicht früher aufgefunden ist, da in diesem Falle sicherlich das Gebäude in seiner alterthümlichen Form erhalten worden wäre. Nach dem zweiten Rückfalle Thorns an Preussen beabsichtigte nämlich die Staatsregierung auf Veranlassung Schön's, des damaligen Oberpräsidenten der Provinz Westpreussen, die Kosten für die Conservation des Gebäudes zu übernehmen, verlangte jedoch vorher (durch Rescript vom 13. Juli 1819) von den städtischen Behörden eine auf archivalische Angaben gestützte Beweisführung, dass dasselbe wirklich das Geburtshaus von Nicolaus Copernicus sei. Da der verlangte Bericht bei dem Mangel aller urkundlichen Nachrichten sehr schwach ausfiel, so stand man höheren Ortes von dem Plane, der schon dem Könige zur Genehmigung unterbreitet werden sollte,
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vnd den weyngarten *) yn demw Clostirchen **) vnd drey morgen wesen yn der Rore wese vnd XIX mr. czins czu Conradswalde ***) vff IX huben vnd I firtel vnd an Silber und an golde vnd an varender habe das em genüget vnd lassen fraw kethen schichtenteil qweit vnd ledig.
Item dyss noch geschrebenn ist lucas gefallen zcum ersten drey buden am Ringe bey Gotke becker do dy kannegyssere ynne wonen vnd XVIII mr. czins vor der Stat vnd yn der Hocker vnd dy Schewne vor dem Aldenthornischen thore bey dem slage vnd Sechss morgen wesen yn der wenckenau †) vnd Newn huben zcu fredaw ††) dorczu an Silber vnd an varender habe gleich den andern.
wiederum ab. Durch Zuschüsse aus einem dazu überwiesenen Fond wurde das Gebinde noch dreissig Jahre hindurch nothdürftig conservirt; da es jedoch allmälig ganz baufällig geworden war, wurde es bei dem Wechsel des Besitzers im Jahre 1849 einer vollständigen Reparatur unterworfen, durch die es seine alterthümliche Form leider ganz eingebüsst hat.
*) Man ist eine Zeit hindurch geneigt gewesen, die Angaben der alten Chronisten über den reichen Weinbau in Preussen für übertrieben zu halten. Die neueren Forschungen haben aber die Bestätigung geliefert, dass derselbe namentlich in der Umgegend von Thorn und Culm am 14. und 15. Jahrhunderte sehr beträchtlich gewesen ist. Auch ich habe bei meinen archivalischen Untersuchungen manche verbürgte Notiz über den Weinbau bei Thorn aufgefunden. Mit Rücksicht auf den Hauptzweck der vorliegenden Schrift glaubte ich jedoch der Versuchung widerstehen zu müssen, die Frage an diesem Orte weitläufiger zu behandeln. Ich bemerke hier nur kurz, dass die meisten Weinberge — wie auch der im Texte erwähnte „Weingarten yn dem Clostirchen“ — unmittelbar an der Weichsel lagen, deren rechtes Ufer aufwärts und niederwärts von Thorn mit Reben bepflanzt war. Es fanden sich aber auch an andern Orten — mitunter mehr als eine Meile weit von dem Flusse entfernt — Weingärten vor. Schon seit dem Ende des 16. Jahrhunderts scheint man bei Thorn aufgehört zu haben die Trauben zu keltern, und gegenwärtig ist bis auf den Namen Weinberge, den einige kahle sandige Anhöhen führen, zu denen sich das Ufer der Weichsel unfern Thorn erhebt, jede Erinnerung an den einst so blühenden Weinbau erloschen.
**) Kaszczorek, der heutige Name des „Clostirchen,“ ist eine verstümmelte Uebersetzung des ursprünglichen deutschen Namens. Die Ortschaft liegt an der Weichsel etwa ½ Meile aufwärts von Thorn. Die dortige kleine Kirche nebst einem Kloster — daher auch der Name — sollen Dominikaner-Mönche um die Mitte des 13. Jahrhunderts erbaut haben, welche jedoch wegen der vielen Einfälle der Preussen schon 1263 in die Stadt zogen. Später liessen sich (im Anfange des 14. Jahrhunderts) daselbst Beguinen nieder, denen Hartknoch auch die Gründung des Klosters zuschreibt (Preuss. Kirchen-Historia pag. 236).
***) In dem Schöppenbuche findet sich z. J. 1444 die Verhandlung, laut welcher „Michil der Scholcze von Conradswalde ist komen vor vns gehegt ding vnd hot doselbinst becant das er in eynem Rechten vnd redlichen kowffe vorkoufft hot lucas Watzilrode seinen rechten erben vnd nochkomelingen funff firdunge gutis geldis czins vff seine IV freye huben vnd uff eynen Cretschim mit eynem Garthen czu Conradswalde gelegen“ x. x. — Den hypothekarischen Nachweis über die andern auf Conradswalde ausgeliehenen Gelder habe ich nicht aufgefunden.
†) Die Wenckenau umfasste eine Zahl Wiesen, die meist einzelnen Thorner Bürgern gehörten; sie lag in der Niederung unterhalb Thorn.
††) Diese Besitzungen verkaufte Lucas Watzelrode im Anfange des Jahres 1469 an seinen Schwager Tilman von Allen. Der Kaufvertrag findet sich in dem Schöppenbuche: „Magister Lucas Watzelrode hot bekant vor gehegtem dinge das her vorkoft hot dem Ersamen hern Tilman von allen IX huben czu ffrede gelegen dy etwan seynes vatirs hern Lucas watzelrode zeugen gedechtniss gewest seyn Des Kouffs vnde der beczalunge seyn sie wol eyns.
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Vordan zo sal meyn zon hans peckow noch meynem tode czu gleicher teylunge geen mit den obgeschrebenen kindern«
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Als Besitzer des Gartens „yn dem Closterchin der niclass koppernick horet vnd etczwan her lucas watczelrode gehort hat'„, wird der Vater von Copernicus erwähnt in einem
Kauf vertrage vom Jahre 1468.
In einem andern Vertrage aus demselben Jahre bekennt „Jacob michaelis das her vorkoufft hot hern Niclass Koppernik eyn halb Erbe gelegen am Ringe nest bey winters zeliger der beczalunge seyn sy wol eynss“ x. x. Actum f. VI post visitationem marie.
Laut den Bestimmungen des vorerwähnten Vertrages sollte Niclas Koppernigk 100 Mark, die auf dem gekauften Grundstücke für einen andern Thorner Burger Lorenz Scholz eingetragen waren, binnen Jahresfrist bezahlen. Die Bescheinigung über die geleistete Zahlung findet sich zum Jahre 1469:
„Vor gehegt ding ist komen Lorencz Scholcz vnd hot bekant das her entpfangen hot von Hern Niclas copernik wegen hundert marg dy her em schuldig ist gewezenn czu vollir genuge domit let her en ledig vnd los“. Actum feria VI in vigilia annunciationis marie.
Eine Gerichtsverhandlung vom J. 1480 („in die sancti Hieronymi“) betrifft den Verkauf des einen der beiden Häuser in der St. Annengasse, welche Niclas Koppernigk von seinem Schwiegervater geerbt hatte:
„Her *) Niclas koppernigk ist komen vor gehegt ding vnnd hot bekant das her polnische greger dem Korssner vorkoufft hot eyn hawss vff Sente Annengassen czwischen Grawdenz des Botteners hausse vnd Stepfan olslegers hausse gelegen dasselbige haws hot polnische greger hern Niclas koppernig beczalt vnd vernuget biss vff LX mrg geringe dovon die beczalunge sei seyn vff Michaelis nestkommede acht ader drey wochen dornacb vngeferlich vnnd der beczalunge eyme fray queit vnnd ledig czusagen denne vor gehegtem dinge domit ist das hawss polnische greger derreicht vnnd derlanget czubesitzen mit sulchem Rechte alsse es gehalden ist vnnd besessen.
*) Die Bezeichnung „her“ erhalten in dem Schöppenbuche nur die Glieder der vornehmeren Familien. Es wird dies zwar nicht so streng beobachtet, dass man sagen könnte, es werde immer ihren Namen jenes Wort vorgesetzt; dagegen gilt ganz allgemein die negative Behauptung, dass dasselbe vor die Namen der geringeren Böiger nie gesetzt wird (auch die Auswärtigen erhalten diesen ehrenden Zusatz nicht). —
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Die Zahlung leistete „Greger“ binnen Jahresfrist, wie der dem obigen Documenta beigefügte Zusatz beweist:
Vor gehegt ding ist komen her Niclas koppernig vnnd hot bekant das em der genante polnische greger die obgesagten LX mrg geringe beczalt hot czu uoller genuge vnnd hot en derhalben frey queit ledig vnd los gesaget czu ewigen tagen dorumb nymer anczulangen. Actum feria VI post dionisii Jm x. LXX primo.
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Eine fernere Veranlassung zur Erwähnung des Niclas Koppernigk in den Gerichtsbüchern geben seine zum Theil ausgebreiteten Geschäftsverbindungen. Zunächst erwähne ich ein einfaches Schuldanerkenntniss des Johann Toydenkuss aus dem J. 1461:
Ich Johan toydenkus Bekenne mit meynen rechten erben das ich rechter und redlicher schuld schuldig bin Niclas koppernig vnd seynen rechten erben XL vngrische gülden die ich czufollir gnüge von seynen wegen voll habe empfangen, die gloube ich em vnd seynen erben wol czubeczalen niv nehstzukomende vff ostern X gulden vnd dornoch obir eyn ior vff ostern XII vngrische gulden vnd obir dornoch obir das ior vff Ostern XII vngrische gulden vnd abir dornoch vff Michaelis vff die letzste gulde VI gulden vngrisch alzo dass die XL vngrische gulden beczalt vnd vornuget werden vnd das gloube ich stete vnd feste czuhalden bey alle meynen guttern farende adir vnfarende wo die seyn gleich eyme frey dirfolgten pfande vnd das czewgen Richter vnd Scheppen mit gehegtem dinge. Act. f. VI. post festum Conceptionis marie.
Eine Gerichts - Verhandlung aus dem Jahre 1466 bezieht sich gleichfalls auf eine Schuldforderung des Niclas Koppernigk:
Tidemann czirenberg ist komen vor gehegt ding vnd hot bekant dy Summa geldis dy em der Ersame Rath zcu Danczke schuldig ist das denen an en gestorben ist von Bernd czirenberg dem got gnade von demselben gelde gehoret Niclas koppernig czu XL mr. geringes geldes. (Actum am nehsten Mittwoch vor der heiligen XIm Ritter tag.)
Zwei in dem Gerichtsbuche enthaltene Documente aus dem Jahre 1467 betreffen eine Process-Angelegenheit des Niclas Koppernigk gegen einen Danziger Kaufmann Hans Bemmer.
Niclas Koppernigk wird, wenn er persönlich vor Gericht erscheint, in jeder Verhandlung (den einzigen Erbvergleich vom. Jahre 1464 ausgenommen) mit dem Zusatze „her“ geehrt und man wäre schon hierdurch zu dem Schlusse berechtigt, dass er zu den vornehmeren Bürgern gehört habe, dass er nicht Handwerker gewesen sei.
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Das erste ist die Copie eines Schreibens des Danziger Rathes an den Rath zu Thorn. Dasselbe lautet:
Vnsern frundlichen grus mit vermugen alles galten stets zuvor Ersame vorsichtige vnnd Wolweyse bisunder gutte frunde alze ir vnns schreybbt wy Niclas koppernick ewir meteburger besatzunge getan hot in etzliche nochgelassenen guttern bey em selbst steende hanns Bemmers seligen zubehornde welchir gutter wir vnns sulden haben vndirwunden gebrichens halben seyner elichen erbnamen, begernde ab wir ymands von vnns gemechtiget zu euch senden wolden nach dem wir vnns desselben hanns Bemmers seliges nochgelassenen guttern sullen haben vndirwunden dy zu vortreten vnnd zuuorandworten adir dy vor XL mr. welden obirgeben x. x. woruff tun wir Evir Ersamen weysheit zuwissen das dy sache nicht vnns sunder peter windsteyn vnsern burger ist antretende Jdoch vermeinet derselbe Niclos koppernick vff vnns etczwis haben zusachen wil her selbist her komen adir ymands gemechtiget von seyner wegen zu vnns deshalben senden wir wolln em andworten vnnd allis rechtes pflegen noch awsweysunge desir landlouffigen rechten Geben zu danczk am abende Trinitatis Im JC. LXVlIsten Jore.
Ratmanne Danczk.
Den Ersamen vorsichtigen vnnd wolweysen Herren Burgermeister vnnd Ratmannen der Stadt Thorun vnsern bisundern gutten frunden.
Das zweite Document ist aus demselben Jahre, aber einige Monate später. Es ist:
Das orteil von der stat Danczk vnd niclas cöppernick.
Sint der Zeit das meyn hoptmann besatzunge gethan hat vnd sich selbest vff XL marg uff den Roth zcu danczke off hans bemmers nachgelossene gutter dem got genode dy sich niw der Roth zcu danczke vnderwunden hot Alze Erbnamen zcugezogen haben vnnd meyn hoptman dy gutter derfolget hot mit allem rechte von dinge zcu dinge vnnd och meyn hoptman den Roth von danczke dor zcu vorbot hat Ab sy dy gutter weiden vorandworten addir vortreten hyruff der Roth von danczke eyn weder bot geschrebin hot, dos sie dy sache nicht ist antretende, zunder petir weynsteyn, mit dem si sich dorvmb vortragen vnnde geeynet haben, So steth hir meyn hobtman vnnd bewth och seyn stark recht dorzcu wy ym das geteylet wirt von der banck, das meyn hobtman besatzunge gethon hat vnnd dy derfolget mit allem rechte von der zceyt, Ee wen das petir weynsteyn dy gutter zcu sich gekoufft hot, von dem Rothe zcu danczke, Ouch stunde hyr petir weynsteyn vorgehegtem dinge vnnd her och gefroget wart, durch den richter, ab her och dy gutter wolde vorendworten adder vortreten, do sprach petir weynsteyn, das her hier dorumb nicht wer her komen das her tedingen wolde, sunder her fordert
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dy gutter slecht, ab man sy ym wolde lossen folgen vnnd sprach dy gutter weren seyn, Ersame liben hern, alze her spricht, das dy gutter seyn weren, So sprechen wyr liben hern wyr hoffen das wir dy gutter besetzet haben, ee wen das petir weynsteyn dy gutter von dem Rothe zcu danczke gekouft hot, vnde sie der Roth von danczke von meynern hoptmann nye gefreyet hat alze recht ist, Do sprach och petir weynsteyn liben hern froget yn, ab her mir dy gutter will lossen folgen, do sprach meyn hoptmann, do sal her vnns nisnicht abefrogen zunder meyn hoptman, der hot yn her lassen vorbotten, Ab her wil dy gutter vorandworten adder vortreten, adder mit vnns rechten wil, do sprach her das her nicht dorumb were herkomen das her mit vnns rechten wolde, Ersame liben hern synt der Zceyt, das das widerbot ist komen von dem Rothe von danczke vnnd sy dy gutter nicht wellen vorendworten vnnd vortreten vnnd och petir weynsteyn hier gestanden hot vor gehegtem dinge vnd her ouch nicht wil dy gutter vorendworten vnnd vortreten, zo sal sich meyn hoptmann der guttir vnderwinden vnnd sich do von bezalen seyn vnvorgolden schult, off das orteyl teylte der scheppe das sich koppernig der gutter magk vndirwinden vnd dy vorkouffen sich dorfon beczalen seyn vnuorgulden schult. Actum f. VI post anne.
Ein auf dieselbe Angelegenheit bezügliches Schreiben des Thorner an den Danziger Rath findet sich in dem Städtischen Archive zu Danzig (Schbl. XXXVIII Nro. 1199). Dasselbe lautet:
Vnsern frundlichen grus vnnd was wir guttis vormogen stetis czuvor Erssame wolweyse lybenn herrn bisunders gutten frunde Vnsers Ratissendboten am nehstenn vffer Tagefart zcum Elbinge gewezen habenn vns vnder andern inbrocht vnnd alsse ewer Erssamheit vnns hot gescbribenn betende alsse von Peter wyndstein ewirs burgers an den die gutter vnnd schulde nach von zeligen hans bemmers sint gekomen vnd gefallen welche Niclos koppernik vnser burger mit etlichem machtbrieffe gemanet hot ic. wir ewer weysheit eyn transsumpt ader abeschrifft senden sulden Ersame lybenn herren vmb ewer beger senden wir desselbenn brieffs eyne abeschrifft hirynne vorslossen was wir euch zuwolgefallen vnnd frundschafft sullen erzeygenn thun wir mit willen gerne. Gebenn zcu Thorun Am freytage vor Jnuocauit Im &c. LXXIIIsten Jor.
Rathmanne zu Thorun.
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Eine Reihe von Documenten endlich bezieht sich auf die Concursangelegenheit des Thorner Kaufmanns Berthold Becker. Die Gläubiger desselben — wenigstens die einheimischen und ein Theil der auswärtigen — erschienen 1477 („feria VI. ante Lucie“) vor Gericht und legten Beschlag auf dessen bewegliche und unbewegliche Güter. Der erste unter ihnen ist Niclas Koppernigk; die ihn betreffende Verhandlung theile ich vollständig mit:
her Niklas Koppernigk ist komen vor gehegt ding vnnd hot besatczunge getan vff Bertolds becker all seyne gutter nemlichen vff zeyn haws am Ringe dorinne her wonet vnnd vff das haws in der Schildergasse vnud vff das haws in der schulgassen vnnd vff das haws in der Zegelergasse vnnd vff das haws in der heyligen geist gasse vnnd vff eyn haws in der becker gassen vnd dorczu vff alle seyne farende habe vnnd Silberwerg alze Silberne gortel Crone Silberne koppe leffel knoffel perlen bortchen vff schussel kannen vnnd kessel vff all bettecleyder vnnd leynene cleyder vff decken kolthenn vnnd dorczu vff alle seyne farende habe bewegelich vnnd vnbewegelich nichts vssgeslossen vff IIIC mr. ane X mr. III ader IV mr. niy (?) ader niche allewege czu gutter Rechenschafft vnnd ist der erste besetzer vnnd hot es vffgebotenn vff den ersten dingtag alze Recht ist. Actum f. VI. ante lucie.
An einem der nächsten Gerichtstage erkennt Berthold Becker die Forderung des Koppernigk in ihrem vollen Betrage an und setzt sich bestimmte Zahlungstermine.
Vor gehegt ding ist komen Bertolt Becker vnnd hot bekant wie das her Niclas koppernick rechter vnnd redlicher schult schuldig ist IIC LXXXVII mr. vnnd V scot vor kopper Semlich seine schult globt der genante Bertolt Becker vor sich seyne rechten erben vnnd erbnamen zcu beczalen vff diesse nachgeschrebene termyn vnnd tagezceit Alse mit namen Ins erste IIC mr. vff die nehstkomenden Ostirn obir ein Jar das wirt sein Im JC. LXXIXsten Jar vnnd dornoch vff Michaelis nehst dornoch folgende LX mr. vnnd das hinderstellige vff Ostirn dornoch Jm K. LXXXsten Jare vierzehn tage adder drey wochen alczeit vngeuerlich dornach, Douor vorplendet der genante Bertolt Becker Niclas Koppernick sein erbe an dem Ringe gelegen do her ltzt inne wonet frey vnnd vnbeswert Ap sulche termyn der beczalunge das got vorbiete wie obgeschreben nicht gehalden wurden Alse denn sall der gegenannte her Niclas koppernick sich des Erbis gleich eynem frey erfolgetem Pfande vnderwinden das verkouffen vnnd sich seyner vnuorgulden schult doran erholen ane alle Inspruche vnnd sulche schult all addir einsteyls nyuder anders denn vor gerichte qweit vnnd ledig zcu schelden. Actum f. VI. ante dominicam Judica.
Auch im Jahre 1478 wird Koppernigk in dieser Angelegenheit zweimal erwähnt. Am Gerichtstage „Sabato post Bonifacii“ des Jahres 1478 erkennt Berthold Becker die Schulden
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von einigen andern Gläubigern „czu danczke“ an, jedoch „vnschedelich her Niclas koppernigks vorschreybunge.“
Ferner erscheint „feria VI ante Dominicam Cantate“ in derselben Processsache Niclas Koppernigk nebst seinem Schwager Tilman von Allen vor Gericht, um die Auseinandersetzung des Berthold Becker mit einem seiner auswärtigen Gläubiger zu betreiben:
Schelunge ist gewest czwischen bertold becker an eyme teyle vnnd Gregor strosberg Burger von possnaw am andern teyle So das sich vortragen haben durch gutte frunde alze von Bertolt beckers wegen her Tylman von allen vnnd her Niclas koppernig vnnd von Gregor strosbergs wegen &c.
Die letzte Verhandlung in dieser Angelegenheit, — soweit Niclas Koppernigk dabei betheiligt ist — habe ich im Jahre 1480 vorgefunden; es überträgt dieser seine Schuld an Niclas Fredewalt:
Vor gehegt dingk ist komen her Niclas Koppernigk vnnd hot Niclas Fredewalt dem Jungen vffgetragen vnnd obirgeben alle vorschrebene schult die em Bertolt Becker schuldig ist nach laute vnd inhalt des scheppenbuchs Jm LXXVII Jor nahe am ende vorschrebene Nemlichen IIC LXXXVII marg vnd V scot geringen geldis vor seyne vnuorguldene schult mit allein Rechte vnnd alze sie her Niclas koppernig hot Bertolt beckern derselbigen schult queit gesaget &c. &c.
- Actum feria VI in vigilia sancti Johannis baptiste.
Zum letzten Male erscheint Niclas Koppernigk wegen einer Schuldforderung vor Gericht im Jahre 1483:
her Niclas koppernigk ist komen vor gehegt ding vnnd hot mit allem Rechte derfordert vnnd gewonen vff Niclas hanemann IC vnde XC mr. geringen geldis die her em schuldig ist nemlich IC vnnde XX mr. von burgeschafft seynis bruders hans hanemann dem got genade vnde her selber LXX mr. vnnd her Niclas koppernigk von der bangk geteylt ist, das em das gerichte behulffen sal seyn czu der beczalunge. — Actum feria VI post divisionem Apostolorum.
Im Jahre 1482 wird Niclas Koppernigk in einer Verhandlung des Schöppenbuches als Schiedsmann erwähnt:
Eyne volkomene berathunge ist gemacht durch die Erssamen vnde vorsichtigen herren Johan von der brucke Rathman Mattis Richter Niclas koppernigk scheppen
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vnde Lyborium Jode burger czu Thorun Czwischen Niclas dem Reichen Korssner an eyme vnde philippo czan seynem swoger vnde frawen barbaren czanyne am andern teyle &c. &c. Actum f. VI post conversionem S. Pauli.
Dreimal geschieht noch ausserdem des Niclas Koppernigk Erwähnung in den Gerichtsbüchern, aber nicht in seinen eigenen Angelegenheiten, sondern als „Vormund“ von Frauen, die nach Bestimmung des Culmischen Rechtes nur in Begleitung eines dem Gerichte bekannten Mannes Acte freiwilliger Gerichtsbarkeit vornehmen konnten.
Das erstemal erscheint Niclas Koppernigk vor Gericht in Angelegenheiten der „Fraw Elisabet henrich voykers nachgelassene hawsfraw“; sodann im Jahre 1474 als Vormund der „fraw barbara tepperynne“; und endlich im Jahre 1478 als Beistand der „fraw katharine Thomas Zeypnitz eliche hawsfraw“, welche in Abwesenheit ihres Mannes »ist komen vor gehegt ding vnd hot durch eren vormundt her Niclas koppernigk sich czoges geczogen czu gesworne Richter das ir elicher man besatzunge getan hat vff George watzelrode gutter die em ansterblich sint nach tode seyner Mutter &c. Actum f. VI. post Barnabe.*)
Auch in Krakauer **) Documenten wird Niclas Koppernigk einigemal erwähnt. Zuerst findet sich sein Name zum Jahre 1470 in dem liber testamentoram etc. (die Jahre 1427—1622 enthaltend Nro. 1/296). Seite 96 steht daselbst das „Testamentum margaretbe myotkyn conditum ... in praesentia domini pauli newburgir anno 70.“ Es beginnt mit der Aufzählung der Passiva: „primo recognovit quia tenetur infrascriptis hominibus.“ Diesen Worten folgen
*) An dem Gerichtstage „feria VI ante Jacobi apostoli“ erscheint Thomas Zeypnitz nach seiner Rückkunft persönlich vor gehegtem Dinge und bestätigt den Arrest, den seine Frau auf die Güter von Georg Watzelrode gelegt hatte.
**) Ich benutze diese erste Bekanntmachung meiner Krakauer Forschungen, um öffentlich meinen ehrerbietigen Dank Sr. Excellenz dem zeitigen Bundestags-Präsidenten Herrn Freiherrn von Prokesch-0sten auszusprechen, der, als ich. meine Reise nach Krakau unternahm, K. K. Oesterreichischer Gesandter in Berlin war und mich in wohlwollendster Weise mit Empfehlungen an die Kaiserl. Behörden in Krakau ausstattete. In Folge dieser einflussreichen Verwendung wurden mir sämmtliche Archive mit der grössten Zuvorkommenheit geöffnet, und wenn mir Documente, die für meinen Zweck Wichtigkeit haben, entgangen sein sollten, so ist dies lediglich eine Folge meines kurzen Aufenthaltes in Krakau, da mir von der vorgesetzten Behörde nur ein beschränkter Urlaub in dieser Reise gewährt werden konnte.
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die Namen von über zwanzig Gläubigern; darunter befindet sich als letzter: „Niclas koppirnick *) von Thorn XII gulden.“ — Diese Schuld der Miotka wird an Niclas Koppernigk bezahlt durch eine gew. Katharina Kuczkynn, Das Anerkenntniss der geleisteten Zahlung findet sich in dem zweiten Bande der Krakauer Acta consularia (A, 2, 1450—1485):
ff. II post oculi. Niclos koppernik de Thorn recognovit quod katharina kuczkynn Solvit sibi XX florenos ungaricos pro margaretha myotky defuncti (sic) quae sibi tenebatur de quibus eam pronuntiat liberam et quittat in evum.
Ausser diesen beiden Stellen ist mir in den Krakauer Manuscripten der Name des Niclas Koppernigk nur noch einmal aufgestossen. Ich fand ihn nämlich noch erwähnt in demselben Buche z. J. 1476. Das betreffende Document lautet:
Actum f. f. VI post Reminiscere. Michel fischer hat gelobet alhir vor vns nedirczulegen vnd czu beczaln niclos koppirnick XVIII vngar. gulden schult, dy her schuldig ist niclos Reich korssner czu Thorn vnd niclos koppirnik hat gelobet im awsczurichten vor gehegtir bang czu thorn von demselben Reich korssner eyn quittam (ouff phinsten sol das gelt gelegit werden) vnd zo michil sulchen queitbrieff haben wirt, so sal her martin Belze von niclas koppernicks wegen sulche XVIII gulden entphangen, vnd michil sal fort an sulch gelt gutten friden haben darume yn niclos koppernick hat gelobet czu vortreten vnd schadelos czu halten.**)
§. 4. (5!)
[recensere]Ueber die Nachkommen des Niclas Koppernigk habe ich in Thorner Manuscripten bisher Nichts auffinden können. Nur eine kleine genealogische Tafel, welche nach den Schriftzügen der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts angehört, fand ich auf einem losen Blatte. Obwol an verschiedenen Stellen die Quellen, aus denen sie gezogen ist,***) angeführt sind und
*) Durch ein Versehen sind S. 9 bei der Aufzählung der Krakauer Varianten die Formen vergessen worden, in denen das e der Penultima mit i vertauscht ist.
**) Unmittelbar darunter folgt die Bescheinigung über die geleistete Zahlung: Anno MLXXVI ff. IV. ante pentecost. dominus Martinus Belze recognovit se percepisse a mich, fischer praedictos 18 florenos in plenum et liber est dimissus a debita praefata pecunia.
***) Ausser dem Kürbuche sind es besonders die Geschlechtsbücher der Familie von Allen-Krüger und der Familie Neisser, von denen das erste für die vorliegende Frage sicherlich sehr wichtig war. — Die alten Thorner Geschlechtsbücher sind bis auf ein einziges verloren gegangen; sollten sie wieder aufgefunden werden, so würde durch sie gewiss auch auf die Familienverhältnisse von Copernicus manches Licht fallen.
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genaue chronologische Angaben beigefügt werden, wage ich es nicht, die Nachrichten als verbürgt zu bezeichnen; um so weniger da einige chronologische Bestimmungen nachweislich falsch sind und viele Notizen, wie der Verfasser selbst angiebt, auf blosser Vermuthung beruhen. — Die Stammtafel beginnt mit dem §. 2. erwähnten Michael „Czöpernik“ (so wird der Familienname auf dem Blatte durchweg geschrieben), als dessen Enkel „Niclas Czöpernik“ der Vater von Nic. Copernicus bezeichnet wird. Ihm werden fünf Kinder gegeben: vier Söhne Martin, Georg, Nicolaus, Andreas und eine Tochter, deren Vorname dem Verf. jedoch unbekannt war und die er als „Abbatissa Culmensis“ aufführt. Als Enkel des ältesten Sohnes Martin wird ein „Georgius Czöpernik barbitonsor“ bezeichnet, von dem 10 Kinder genannt werden, bei deren Namen ganz genau chronologische, wie anderweitige, Angaben hinzugefügt sind.*)
Innere und äussere Gründe sprechen gegen die Zuverlässigkeit der vorstehend mitgetheilten Notizen, wenigstens in ihrem ersten Theile. Verbürgter dagegen scheint eine Stammtafel zu sein, die sich in einem Folianten des Danziger Stadt-Archivs (L. 1. 28) befindet.**) Das Manuscript führt den Titel: „Genealogiae Stamm Register und Abkünfte etzlicher vornehmen Geschlechter und Familien in der Kön. Stadt Danzig.“ In demselben werden auf S. 41 und 42 in der „Continuatio Schachmannorum Genealogiae“ die Nachkommen von Lucas Watzelrode, dem Schwiegervater des Niclas Koppernigk, verzeichnet. Mit geringen Abweichungen in den beigefügten Bemerkungen ist diese Tafel auf S. 49 und 50 wiederholt ***) Auf beiden Tafeln fehlen bei allen Namen (mit Ausnahme des Nicolaus Copernicus) chronologische Angaben; an einzelnen Stellen sind jedoch, um diese später nachzutragen, Lücken offen gelassen, so z« B. für das Geburts-, wie für das Hochzeits-Jahr der Barbara Watzelrode , der Mutter von Copernicus. — Nicolaus ist auf beiden Tafeln als das jüngste Kind auf
- ) Gottfr. Centner theilt in den „Thorn. wöchentl. Nachrichten“ (Jahrg. 1762 p. 244) und in s. Schrift: „Geehrte und Gelehrte Thorner“ (pag. 11) gleichfalls eine kleine Copernicanische Stammtafel mit, die
zum Theil aus der im Texte erwähnten hervorgegangen zu sein scheint. Sie beginnt mit dem Vater von Nicolaus Copernicus, dem ausser diesem noch drei Kinder gegeben werden; die beiden letzten werden als unbekannt bezeichnet, dem zweiten Sohne Georg aber ein gleichnamiger Sohn gegeben, als dessen Kinder die in der Stammtafel zuletzt erwähnten Kinder des „Georgius Czöpernik barbitonsor“ aufgeführt werden. Mit Ausnahme des ältesten Sohnes (der ganz weggelassen ist) stimmen Namen und Zahlen in beiden Tafeln vollständig überein. Ich unterlasse jedoch die Mittheilung derselben, da ich sie, wie bereits im Text erwähnt, nicht als zuverlässig bezeichnen kann. Vielleicht gelingt es noch irgend eins der älteren Kirchenbücher aufzufinden; bis jetzt ist nur ein einziges bekannt, es ist das Taufbuch der Kirchen zu St. Mariae (1616—1676) und in diesem sind — wie es scheint nach der im Texte erwähnten Tafel — von späterer Hand gerade die gesuchten Zusätze gemacht, so dass ich dadurch noch bedenklicher gegen die Zuverlässigkeit derselben wurde.
- ) Einige chronologische Angaben sind jedoch auch hier unrichtig. Bedenklich macht ganz besonders das
falsche Todesjahr des bekannten Thorner Bürgermeisters Tilman von Allen (1480), der erst im Jahre 1499 starb. — Dasselbe falsche Todesjahr hat auch Stenzel Bornbach angegeben in der Genealogia Reinholdi Feldstetten, die er seiner „Historia vom Aufruhr zu Dantzigku vorangestellt hat.
- ) So hat z. B. Niclas Koppernigk ausser dem Zusatze „von Cracau“ noch die Nebenbemerkung: „welcher
Anno 1469 einen Brief geschrieben hat an Dietrich Becker zu Dantzig.“
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geführt; auf der ersten hat er den Zusatz: „doctor et Canonicus Warmiensis Astronomus celeberrimus natus Anno 1473 19. Febr. scripsit librum de revolutionibus Anno 1540 obiit Anno 1543 d. 11. Junii Aetatis 73, wie sein Epitaphium nachweiset, ergo figura nativitatis falsa“ In ähnlicher Weise sind der Zeit-Angabe über die Geburt vou Nic. Copernicus in der 2. Tafel die Worte beigefügt „ut figura genesis ostendit.“ — Als das älteste unter den 4 Kindern des Niclas Koppernigk ist Andreas aufgeführt, über den der folgende §. nähere Auskunft giebt; in der Mitte zwischen beiden Brüdern stehen zwei Schwestern, die ältere Barbara („Eptissin zum Colmen im Kloster“) und die jüngere Catharina „treuete Barte! Gertner von Cracau zeugete 5 Kinder mit ihm.“ Diese waren: 1. Catharina Gertner „treuete den Andress Waschsschlaher in Thorn.“ 2. Christina „treuete den Caspar Stulpawitz zu Königsberg“ 3. Regina „treuete den Clement Moller zu Stargart.“ 4. George und 5. Albr, Gertner»
- ) In dem geheimen Archive zu Königsberg (Königsteil Preussen 1543) habe ich die Copie eines Briefes
des Herzogs Albrecht aus dem Jahre 1543 aufgefunden, der die Richtigkeit der Danziger Stammtafel in Bezug auf die Verwandtschaft des N. Copernicus mit dem Königsb. Stulpawitz (oder Stolpepitz, wie der Name im Briefe geschrieben wird) bezeugt. Jener Brief fährt die Aufschrift: „An Herrn Ditterich von Reden, Lenhart Niderhoff, Georg Donner vnd Michel Leuss semptlich vnd sonderlich den XXIX Junii.“ Der Inhalt lautet wörtlich: Vnnseren grus vnd gnedigen willenn zuvora Wirdige Achtbare Hochgelerte vnd Erbar liebe besondere Wir fuegen euch hiemit gnediglich zuuernehmen das vns vnser vnderthan vnd herpeucker Caspar Stolpepitz in vnderthenigkeit zuerkennen gegeben, Wie her Niclas kupernick Thumher zur Frauenburgk Seliger gedachte Caspers hausfrawen Cristina gegenwertige zeigerin als eine verwandte nahe freundin in seinem letzten willen bedacht vnd Jr auch etwas von seinen nachgelassenen gutternn vermacht haben solle. Vnd derwegen vnns gnedige furschriften an euch die ehr ime dan nicht wenig ersprislich zu sein vermeint vnderthenigs vleis angelangt vnd gebethenn Vnnd wiewol wir euch one vnser erinnern menniglichen zur pillig— keit auch dem Testament die volge zuvorschaffen geneigt wissenn haben wir doch Jme von wegen einer hausfrawen solch Jr zimlich bit fuglich abzuschlachen nicht gewusst Jst demnach vnser gnedigs begern Jr wollet obbenenter vnsers dieners hausfrawen zu dem Jenen so her Nickel Cupernick ir vermog des Testaments vermacht umb unsernt willen gutwillig volgen lassenn Damit sie sich dieser vnser furschrift genossen zurumen das seint wir zu dem das es pillig gegen euren personen semptlichenn vnd sonderlichenn in allen gnaden zuerkennen gewogen So wirt es oftberurter vnser vnderthan Casper Stolpepitz umb euch alle vnnd einen jeden insonderheit zuuordienen auch nicht vnterlassen. Datum Konigspergk etc. etc.
- ) Ausser den Mittheilungen, welche die S. 27. ff. erwähnte Thorner Stammtafel über die Nachkommen eines
ältesten Sohnes von Niclas Koppernigk giebt, ist es hauptsachlich nur noch eine unbedeutende
Diese Nachrichten, welche die Danziger Geschlechtstafel über die Familie des Niclas Koppernigk giebt, halte ich im Ganzen für recht zuverlässig. Eine Angabe derselben habe ich bereits anderweitig begründet gefunden.*) Ebenso sind auch die Notizen in andern Theilen z. B. über die Nachkommen des Tilman von Allen richtig und einige falsche chronologische Angaben reichen nicht aus, die Zuverlässigkeit der Stammtafel im Allgemeinen anzufechten. Nun hat aber nach dieser Stammtafel Niclas Koppernigk ausser den beiden Söhnen, welche Domherrn in Frauenburg geworden, keine männlichen Erben hinterlassen. Es können daher die spätern Thorner, welche seinen Familiennamen in irgend einer der im §. 1. erwähnten Formen tragen, wenigstens nicht zu seinen unmittelbaren Nachkommen gehören.**)
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§. 6.
[recensere]Nur dürftige Notizen konnte ich im vorhergehenden §. über die Nachkommen des Niclas Koppernigk im Allgemeinen geben. Dagegen ist es mir gelungen, über seinen ältesten Sohn Andreas einige nähere Auskunft zu erhalten. Die Frauenburger Archive gewährten mir dieselbe.*)
Notiz aus dem Jahre 1601, die man über das Fortbestehen seiner Familie in Thorn in einigen Manuscripten vorfindet Jene Notiz ist übrigens auch in die Zernecke'sche Chronik übergegangen.
Sie führt die Ueberschrift: „Martinus Kopernick barbitonsor ex posteris et cognatis Copernici insignis Mathematiciw und lautet: „undecima Augusti nocte praeterita (Anni 1601) Martinus Czeppernick barbitonsor adhuc iuvenis quamvis aetate virili extra coniugium dives in nummis repentina
morte fortassis apoplexia in suburbano suo horto (pomario) exstinguitur. Gott sey ihm gnedig, das
heistt: heute rott Morgen todtt!“
- ) Die Frauenburger Archive sind zum Theil durch die Schweden geplündert worden; viele Dokumente
scheinen aber auch nachher durch Sorglosigkeit untergegangen oder auf andere Weise entfremdet zu sein. Das Letztere ist höchst wahrscheinlich der Fall gewesen bei den auf Copernicus Bezug habenden Archivalien. Denn es ist auffallend, dass von dem reichen Briefwechel, den Copernicus geführt, sich in Frauenburg nichts erhalten hat, während von seinen Zeitgenossen und Freunden sich viele Briefe vorfinden. So werden z. B. im bischöfl. Archive mehrere Bände Originalbriefe an Johannes Dantiscus aufbewahrt, unter ihnen viele Briefe von gleichzeitigen Domherrn (von Felix Reich, Achatius von der Trenck, Joh. Tymmermann, Alex. Sculteti u. a.), aber kein einziger Brief von Copernicus. Auch geschieht fast in keinem Briefe desselben Erwähnung; aus dem Todesjahre des Copernicus ist gar kein Brief in dieser Sammlung enthalten. — Fast noch auffallender ist dies bei einer andern Briefsammlung. Ein Foliant des bischöfl. Archivs enthält nämlich über 100 Briefe des Tideman Giese aus den J. 1516 — 1550, darunter 87 an Dantiscus. In diesen wird nun zwar dreimal Copernicus erwähnt, aber in keiner wesentlichen Beziehung, — und seines Todes z. B. wird gar nicht gedacht, was bei den freundschaftlichen Verhältnissen, in denen Copernicus mit Tideman Giese wie mit Johannes Dantiscus stand, mit Bestimmtheit zu erwarten war. Alles dies zusammengenommen, berechtigt wohl zu der Annahme, dass die wichtigeren Briefe aus jenen Sammlungen früher weggenommen sind. Bestätigung findet dieselbe dadurch, dass mit Ausnahme der Königsberger die übrigen Briefe, die sich von Copernicus erhalten haben, sämmtlich an Dantiscus gerichtet sind: so die beiden Schreiben, die früher im Sibyllentempel zu Pulawy aufbewahrt waren; so der durch Krasicki an die Königl. Bibliothek zu Berlin gekommene Brief; so endlich der Brief, der im vergangenen Jahre zu Warschau lithographirt erschienen ist; auch die übrigen 12 Briefe, die, wie der Kurier Warszawski (1853 Nr. 172 p. 863) angiebt, gegenwärtig in Warschau sein sollen, stammen gewiss aus Frauenburg her. — Da ich gegenwärtig zum ersten male einen Theil meiner Frauenburger Forschungen veröffentliche, habe ich die vorstehenden Mittheilungen bei der Wichtigkeit, die sie für biographische Studien über Copernicus haben, nicht vorenthalten wollen, obgleich sie mit dem Inhalte des §., dem sie als Anmerkung beigefügt sind, in keiner nähern Beziehung stehen. — Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir zugleich dem Hochwürdigsten Bischofe von Ermland, Herrn Dr. Geritz, wie dem Hochw. Domkapitel öffentlich meinen ehrerbietigen Dank auszusprechen für die wohlwollende Unterstützung, die meinen Forschungen von Jhrer Seite zu Theil geworden ist. Mit der vertrauensvollsten Zuvorkommenheit wurden mir bei meiner zweimaligen Anwesenheit in Frauenburg alle Documente des Bischöfl. wie des Kapitel-Archivs zur Verfügung gestellt, und wenn es mir unge Bisher wusste man über Andreas Koppernigk kaum etwas mehr mitzutheilen, ab was in der kurzen Notiz bei Gassendi (vita Copernici p. 4) enthalten ist: „de quodam eius frartre hoc solum novimus quod Romae aliquando fuerit, ibique amicitiam cum Georgio Hartmanno Norimbergensi inierit.“ In der „Monatlichen Correspondenz“ von F. v. Zach *) sind einige nähere und ganz richtige Angaben über Andreas Koppernigk aus einem Schreiben des Prof. Kries in Gotha mitgetheilt; dieselben waren aber von allen Biographen — so weit mir bekannt — merkwürdiger Weise unbeachtet geblieben. —
Andreas Koppernigk war, wie sein berühmter Bruder, Domherr in Frauenburg. Das
Jahr, in welchem er in das Domstift eingetreten, ist mir zur Zeit noch unbekannt. Jedenfalls ist er aber, wie sein jüngerer Bruder, bereits im Jahre 1499 Canonicus gewesen, wie
aus einem Vermerke hervorgeht, den ein altes im Archive des Domkapitels aufbewahrtes
Manuscript enthält **). Es wird in diesem die „in crastino Dorotheae“ des bezeichneten
Jahres (1499) erfolgte Vertheilung der Allodien unter die Mitglieder des Domstiftes angegeben und unter ihnen finden wir bereits die Namen der beiden Brüder Koppernigk:
achtet eines längeren Aufenthaltes nicht gelungen ist, bedeutende Resultate zu erzielen, so liegt
die Ursache davon eben in den Umständen, die ich vorstehend entwickelt habe. Die Beraubungen
von Freundes Seite, die, wie es scheint, besonders im 18. Jahrhunderte statt gefunden haben, find
für die Frauenburger Archive unheilvoller gewesen, als die feindlichen Plünderungen.
- ) Die Stelle aus der „Monatlichen Correspondenz, auf welche im Texte Bezug genommen ist, findet sich
im Jahrg. 1800 (Bd. II., p. 285) und lautet wörtlich: „Copernicus hatte einen Bruder, dessen Lichtenberg erwähnt, aber mit dem Beisatze, dass er so unbedeutend gewesen wäre, dass man nichts weiter von ihm wüste, als dass er sich einmal in Rom aufgehalten. Nicht einmal sein Vorname wäre bekannt. Von diesem Bruder finde ich aus handschriftlichen Nachrichten aus Frauenburg, dass er Andreas geheissen und ebenfalls Domherr zu Frauenburg gewesen wäre. Es wird aber weiter nichts von ihm bemerkt, als dass er von einer Krankheit wäre befallen worden, die man für den Aussatz gehalten, weshalb ihm der Eintritt in die Kirche sowohl als in die Capitel- i stube untersagt worden wäre. Ein Glück dass dieser Zufall nicht seinen Bruder getroffen, sonst würde man ihn gewiss für eine Folge seines ketzerischen Systems und als eine warnende Strafe des Himmels angesehen haben.“
- ) Das im Texte angeführte* Manuscript führt die alte Nr. 27. und auf dem Deckel die neuere Aufschrift:
Statuta nonnulla antiqua Nr. 1. Ausser den Kapitels-Statuten aus verschiedenen Zeiten enthält dasselbe viele für die Geschichte des Domstiftes wichtige Notizen; es scheint überhaupt die Stelle der spätem „Acta capitularia“ einzunehmen, wie es auch in einem Vermerke ausdrücklich mit diesem Namen belegt wird „haec ordinatio postea mutata est, de quo videatur in alio actorum capitulerum libro.“ Die Nachrichten reichen vom Anfange des 15. Jahrh. herauf (von 1423), sind jedoch nur für wenige Jahre vollständig.
Anno domini 1499 in crastino dorotheae optatio fit allodiorum inirascripta per do~
minos D. capitulares subscriptos:
Dominus Andreas retinuit allod. s. in Czawer D. Nicolaus Koppernick optat
allodium Domini Michaelis vacans.*)
- ) In der im Texte excerpirten Verhandlung sind im Ganzen 9 Domherrn genannt; Andreas steht an der 1.
Stelle, Nicolaus Koppernigk ist der letzte. Der erstere ist ohne Vatersnamen aufgeführt, wie alle übrigen, mit Ausnahme des letzten und es schien mir, da ausser Andreas Koppernigk noch ein anderer Domherr (Andreas de Cletz) denselben Vornamen führte, eine Zeitlang zweifelhaft, ob dieser oder jener gemeint sei. Die Bedenken schwanden jedoch, als ich fand, dass letzterer damals ,,custos“ gewesen und der Zusatz der Prälatur in der oben mitgeteilten Verhandlung bei dem Namen Andreas fehlt. Uebrigens ist der im Texte mitgetheilte Vermerk, aus dem J. 1499 über die Vertheilung der Allodien, ebenso wie die folgende, gleichfalls wörtlich angeführte, Verhandlug des Kapitels aus dem J. 1501 überaus wichtig für die Biographie von Nic. Copernicus. Es geht nämlich aus derselben hervor, dass Copernicus bereits im Jahre 1499 Domherr in Frauenburg gewesen ist, wahrend man bisher allgemein annahm, dass die Beförderung zum Canonicate erst nach seiner Rückkehr aus Italien erfolgt sei. Gassendi hatte dies zuerst angegeben (vita Copern. p. 6): „Aliquot post annos (d. i. nach 1500, denn in diesem Jahre hatte Copernicus, wie Gassendi kurz vorher angiebt, noch in Rom eine Mondfinsterniss beobachtet) reversus in patriam acceptissimus fuit avunculo suo Lucae Watzelrodio ad Episcopatum promoto, qui adscripsit illuni collegio canonicorum Warmiensium x.“ Seiner Autorität folgten Lichtenberg, Gartz, Westphal. Krzyzanowski war aber auch hier wiederum nicht zufrieden mit Gassendi's allgemein gehaltener Mittheilung und fügte ganz bestimmte chronologische Angaben hinzu, die, wie sich jetzt herausstellt, vollständig unrichtig sind. Nach ihm tritt Nicolaus Copernicus 1502 in den geistlichen Stand und zwar zu Krakau, schreibt dort 1502 — 1509 sein grosses Werk „de orbium coelestium revolutionibus“ und wird erst im Jahre 1510 von seinem Oheime nach Frauenburg als Domherr berufen. Ich würde diese Behauptungen mit verdientem Schweigen übergehen, wenn nicht der Schein von Authenticität, den sich Krzyzanowski durch die Hinzufügung von genauen chronologischen Bestimmungen gegeben, seiner Nachricht Glauben und weitere Verbreitung verschafft hätte. Winarzicky wiederholte in dem S. 12. erwähnten Aufsatze Krzyzanowski's Angaben und ebenso hatte sie Czynski in seine Lebensbeschreibung von Copernicus aufgenommen (pag. 34. 35). Nunmehr trugen, namentlich nach des Letztern Vorgange, die geachtetsten Schriftsteller kein weiteres Bedenken dieselben gleichfalls aufzunehmen, da man sie für Resultate ernster wissenschaftlicher Forschung ansehen musste. — In welchem Jahre Nicolaus Copernicus sein Canonicat wirklich erhalten, habe ich noch nicht ermitteln können. Jedenfalls ist er früh zu dieser höhern geistlichen Würde gelangt; denn im Jahre 1499 zählte er erst 26 Jahre. Es hat also der Einfluss seines Oheims bei dieser frühen Beförderung gewiss wesentlich mitgewirkt. — Uebrigens bemerke ich noch, dass beide Brüder, Nicolaus wie Andreas, sowohl im J. 1499 als im J. 1501 in Frauenburg anwesend waren. Von dem letzteren Jahre ist es durchaus sicher; denn es heisst in dem betr. Kapitelsbeschlusse ausdrücklich „comparuerunt coram capitulo domini Canonici Nicholaus et Andreas.“ Aber auch im J. 1499 waren, wie es scheint, beide Brüder bei ihrer Kathedralkirche persönlich anwesend, da ihre Namen einfach, ohne den Zusatz eines Procurators, der sonst nicht fehlen würde, bei der oben mitgetheilten Verhandlung des Kapitels über die Vertheilung der Allodien aufgeführt werden.
- ) Die oben erwähnte Verhandlung findet sich, wie alle übrigen, die auf den folgenden Seiten mitgetheilt
werden, in einem Manuscripte, das im Archive des Kapitels aufbewahrt wird. Es ist ein Foliant von 121 Blättern, und enthält— freilich nur in wenigen Jahren vollständig — Verhandlungen des Domstiftes aus den Jahren 1499 — 1593, wie auch die spätere Aufschrift des Buches angiebt. Der alte Titel, wie er auf der ersten Seite noch aufgezeichnet ist, lautete einfach: „liber actorum Capituli Warmiensis.“ Die nächste Erwähnung der beiden Koppernigk geschieht in einer Verhandlung des Frauenburger Domkapitels aus dem Jahre 1501:**)
Anno MCCCCI. In die Panthaleonis martyris comparuerunt coram capitulo domini . Canonici Nicholaus (sic) et Andreas Coppernick fratres, desideravit ille ulteriorem studendi terminum videlicet ad biennium, qui iam tres annos ex licentia capituli peregit in studio. Alter Andreas petiit favorem Studium suum incipiendi et iuxta tenorem statutorum continuandi: quodque utrique darentur studentibus dari consueta. Post maturam deliberationem Capitulum votis utriusque condescendit, Maxime ut Nicholaus medicinis studere promisit Consulturus olim Antistiti nostro Reverendissimo ac etiam dominis de capitulo medicus salutaris, Et Andreas pro literis capescendis habilis videbatur.*) Andreas Koppernigk scheint jedoch seinen Urlaub nicht sofort angetreten zu haben; wenigstens geht aus einer Verhandluug des folgenden Jahres hervor, dass er im August 1502 in Frauenburg anwesend war **) und es lässt sich schwerlich annehmen, dass er nach einjähriger Abwesenheit zurückgekommen wäre, zumal da er sich einen akademischen Grad erworben. — In den folgenden Jahren geschieht bis 1506 des Andreas Koppernigk in keiner Verhandlung des Kapitels Erwähnung. Am 18. April jenes Jahres findet eine neue Vertheilung der Allodien statt und bei dieser Gelegenheit wird auch der Name des Andreas Koppernigk aufgeführt. Ebenso ist er als anwesend bezeichnet in einer Versammlung des Kapitels „in die Epiphanie“ des Jahres 1508. — Noch in demselben Jahre trat bei ihm jene bösartige Krankheit hervor, die damals so allgemeinen Schrecken erregte; sie wird in den Kapitels-Akten mit „lepra“ bezeichnet. In der Versammlung des Kapitels „in die conversionis
- ) Ausser den beiden Koppernigk erhielt in demselben Jahre 1501 noch ein dritter Domherr die Erlaubniss
die Kathedralkirche auf 2 Jahre verlassen zu dürfen. „Anno quo supra (1501) XXIII. Septembr. henricus Nidderhoff, Canonicus Warm, desideravit licentiam studendi in romana curia per bicenium. Cumque domini de capitulo ei statutum quinquagesimum in ordine tanquam petitioni suae contrarium et obstans legissent, et ipse henricus instantius desiderasset licentiam Andreae Copper* nick pridem concessam, sibi non denegari: Capitulum post multam deliberationem eius tandem petitioni condescendit.
- ) Auch diese Verhandlung findet sich in dem S. 32 bezeichneten Manuscripte. Sie lautet: „Anno
MCCCCCII. xvj. Augusti dominis de Capitulo capitulariter congregatis in loco capitulari venit Rev. D. Antistes Lucas ad Capitulum, Coram quo ea, quae sequuntur tractabantur“ Nach der Aufzeichnung von drei andern Beschlüssen folgt 4. „In causis pendentibus inter D. Reverendissimum, Capitulum et Ordinem visum est Dominis de Capitulo quod impetrandus sit in Urbe judex commissarius in patria, ubi et testes et iura facilius produci possunt, quam in Urbe .... Constituti sunt et tunc coram notario et testibus Procuratores in Urbe nunc existentes: Bernardus Sculteti Decanus Warmiensis Nicholaus Sculteti et Andreas Coppernick Canonici Warmienses.u Die fünfte Aufzeichnung ist allgemeinern Inhalts und für unsern Zweck unwesentlich; dagegen werden in der sechsten die Namen beider Koppernigk erwähnt. Ich theile sie vollständig mit: „De baculo pastorali per Canonicos non portato mentio facta est: eo quod nec hic neque in aliis ecclesiis cathedralibus tisum sit, quod Canonicus deferat Episcopo baculum et visum fuit Dominis de Capitulo quod baculus ille pastoralis per Vicarios domini Episcopi portandus sit, aut per alium ex Vicariis. Quod Episcopus indigne ferens dixit: se velle nepotes suos Nicelaum et Andream ad hoc cogere, ut baiulent sibi baculum aut egrediantur ecclesiam.“
- ) In die conversionis S. Pauli Apostoli Constitutus coram Venerabiii Capitulo Ecclesiae Warmiensis in loco
capitulari Venerabiiis D. Andreas Coppernick doctor Canonicus eiusdem ecclesiae petiit et obtinuit sibi concedi licentiam abeundi et absentiae per unum annum causa adeundi medicos pro cura aegritudinis qua laborat, pro quo anno capitulum voluit responderi ei de integro corpore praebendae suae et de pecuniis pro consolationibus dari consuetis pro rata temporis per eum deserviti. Die zweite Verhandlung lautet: Anno quo supra die XIX mensis Augusti. In capitulo, quod Agapiti consuevit haberi V. D. Andreas Coppernick coram dominis Capitularibus proposuit, quod Rev. D. noster Episc. ad preces suas concesserit sibi licentiam abeundi hinc ad medicos et praefixerit sibi terminum redeundi ad festum Epiphaniae proxime venientem; Quare petiit sibi etiam per venerabile capitulum eandem licentiam dari, ita quod tempore absentiae suae possit esse particeps omnium et singularium distributionum quae solent praesentibus etiam capitularibus dari ut puta mellis, consolationum in ratione generali distribuendarum et aliorum similium perinde ac si esset praesens. Super quo domini habita deliberatione responderunt petitionem eius esse nimis exorbitantem et non consonam statulis ecclesiae per eum et alios omnes canonicos iuratis cum etiam nulli antehac reperiatur similis concessio facta quodque propterea habito praesertim respectu statutorum a quibus discedere nou liccat concedant ei licentiam praedictam itixta formam eorundem statutorum promittentes ei respondere de omnibus de quibus statutum super hoc confratrum disponit. De quo idem dominus Andreas gratias dominis egit.
- ) De aegroto domini Andrea Coppernig.
Anno domini Millesimo quingentesimo duodecimo Dominis capitularibus una congregatis Septembris quarta. Attendentes abhominabilem leprae morbum domini Andreae Coppernig Canonici periculosum eorum congregationi statuerunt ipsum tanquam contagiosum vitandum, Crebre ipsi consulentes, quo sibi et ipsis sua hac praesentia non foret melestus, in alium locum suum dirigeret domicilium, ipsi annatim corpus praebendae ex statuto, desuper xv marcas bo. mo. ex gratis offerre decernentes, hac fraterna ad longe maiorem pecuniae quantitatem aspirans perinde residens ac apparatum domesticum faciens, Ad vitandam longiorem cavillandi materiam ne videantur ipsi per antefatam exhibitionem iuiuriarum, ad decisionem quaestionem (sic) istam in urbe se offerunt, Videlicet S. Pauli Apostoli“ bittet er um die Erlaubniss ein halbes Jahr lang sich von der Kathedralkirche entfernen zu dürfen, um Heilung bei auswärtigen Aerzten zu suchen. Eine zweite Verhandlung vom 19. August desselben Jahres betrifft dieselbe Angelegenheit Ich theile beide unten mit. *) Vier Jahre darauf wird in einer Versammlung des Kapitels am 4. September 1512 der Beschluss gefasst, jede Gemeinschaft mit dem Unglücklichen, den seine fürchterliche Krankheit in erhöhtem Maasse ergriffen zu haben scheint, aufzuheben. Zugleich wurde ihm ein Theil seiner Einkünfte belassen und überdies noch eine Gratification von 15 Mark zugelegt. Andreas Koppernigk erklärte sich hiemit nicht zufrieden und verlangte, dass ihm während seiner Abwesenheit Alles in demselben Maasse gegeben würde, als wenn er persönlich bei der Kathedralkirche anwesend wäre. Das Kapitel wollte dies nicht zugestehn, um so weniger da Andreas Koppernigk über eine Summe Geldes, die sein verstorbener Oheim zum Besten der Domkirche bestimmt und ihm übergeben halte, noch keine genügende Rechnung gelegt habe. Deswegen wurde auch auf seine Einkünfte Beschlag gelegt, der jedoch nicht zur Ausführung kam. Vielmehr wurde ein vorläufiges Uebereinkommen getroffen, wonach dem Andreas Koppernigk eine bestimmte Summe zu seinem Unterhalte ausgesetzt wurde. Dies ist der wesentliche Inhalt zweier Kapitels-Verhandlungen, die ich unten nach ihrem Wortlaute mittheile **)♦ — Andreas Koppernigk scheint jedoch nicht sofort Frauenburg verlas gen zu haben. Wenigstens wird bei einer „in crastino Innocentium“ desselben Jahres geschehenen Vertheilung der Allodien auch sein Name unter den optirenden Domherrn aufgeführt und ohne den Zusatz, dass er seine Wahl durch Stellvertretung getroffen habe« Er muss also Ende December des J. 1512 noch in Frauenburg gewesen sein. — Auf derselben Seite des Manuscripts, dem die vorstehenden Mittheilungen entnommen sind, findet sich noch eine andere Verhandlung des Kapitels, datirt: „Aprilis duodecima“ — wahrscheinlich des folgenden Jahres — in welcher Andreas Koppernigk zum letzten Male genannt wird. Auch diese betrifft eine Besitzveränderung in der Mitte des Kapitels. Die Curie, die Tideman Giese in dem bez. Jahre inne gehabt, war frei geworden, und Andreas Koppernigk wollte dieselbe optiren, wurde jedoch durch einen neuen Anfall seiner bösen Krankheit daran verhindert: „Venerabilis dominus Hinricus emit curiam vacantem per cessionem Venerabilis domini Tidemanni Gise licet d. Andreas Coppernigk senior dictam aspirabat optare curiam cum invalitudine leprae correptus sit ab optione illius prohibitus.“ Ueber die weiteren Schicksale des Andreas Koppernigk vernehmen wir Nichts. Wahrscheinlich ist er dem neuen Anfalle seiner Krankheit erlegen; *) ob in Frauenburg selbst, oder in der Entfernung, ist ungewiss.
an omnes distributiones ipsi infirmo et sequestrato a loco debeantur tanquam residenti et divinis officiis interessenti. Insuper recepit idem dominus Andreas Coppernig xijC florenos ungaricales a defuncto Episcopo Luca pro erectione ecclesiae, quos magna ex parte in diversos usus distraxit, offerens de istis rationem Rev. Domino Electo Fabiano et Capitulo, cum haec ratio minus sufficiens et falsa iudicio omnium dominorum evidentissimis documentis videbatur Interposuit Rev. dominus et venerabile Capitulum arrestum omnium suorum fructuum ad eum devolvendorum donec magis legalem et exactam rationem de perceptis obtulerit, Et hoc arrestum habebit locum et progressum a festo Nativitatis mariae proxime adventuro. Venerabile Capitulum non intendit ipsum antefatum dominum Andream privare fructibus suis prout asserit cum hoc odiosum sit, Sed vigore praemisst debiti arrestat omnes eius administrationes fructus et emolumenta usque dum de propriis pecuniis ut supra sufficientem rationem obtulerit.“ Darunter steht die Bemerkung: „hoc autem arrestum nunquam effectum est sortitum propter fructus sibi administratos et subsecutam concordiam prout de manu sua.“ — An diese Verhandlung schliesst sich eine andere aus demselben Jahre, welche das Datum führt: Octobris quinta. Sie lautet: „Conclusum fuit per Venerabile capitulum cum Venerabilis dominus Andreas Coppernig contagioso leprae morbo infectus hinc solvere instituit ex decreto Venerabllis Capituli ne sua hic praesentia dominis abominationem praebeat quo hic sequestratus honesta vitam sustentare valeat, ipsi tanquam aegroto pro festo divi Martini Venerabile Capitulum marcas triginta offerre instituit pro Epiphan. autem festo marcas quindecim. bo. mo. iuxta priorem exhibitionem, salvo arresto per Rev. dominum nostrum Electum interposito. Donee in urbe decisum fuerit quod ipsi aegroto leproso et infecto a collegio sequestrato debeatur. In quam conclusionem idem ipse Andreas consensit. —
- ) In keiner der vielen Kapitels-Verhandlungen, die aus den folgenden Jahren mitgetheilt werden und die
häufig die Namen der Domherrn enthalten, ist der Name von Andreas Koppernigk aufgeführt. Es scheint sonach der Schluss begründet, dass er im Laufe des J. 1513 gestorben ist. Wenn diese Annahme, welche die höchste Wahrscheinlichkeit für sich hat, richtig ist, dann kann aber sein
Anhang* Bruder Nicolaus nicht durch ihn in den Besitz der drei Nürnberger Beobachtungen über den Merkur, die derselbe für die Theorie dieses Planeten benutzt hat, gelangt sein. Apelt hatte diese scharfsinnige Hypothese aufgestellt, (Reformation d. Sternkunde S. 158) um zu erklären, woher dem Copernicus jene Beobachtungen, die erst 1544, also ein Jahr nach seinem Tode, veröffentlicht wurden, bekannt gewesen seien. Er meint nämlich, dass Andreas Koppernigk sie für seinen Bruder durch Georg Hartmanns Vermittelung erhalten habe, dessen Bekanntschaft er, wie Gassendi erzählt, in Rom gemacht hatte. Hartmann war aber erst 1518 aus Italien nach Deutschland zurückgekehrt und Andreas Koppernigk nach obiger Auseinandersetzung bereits 1513 gestorben.
- ) Durch verschiedene Privilegien, namentlich Casimir u. Ludwig des Grossen, (Thorn. Archiv Schbl. IV. Nr. 2-20)
waren den Thornern sehr bedeutende Begünstigungen in Betreff ihres Handels mit den südlichen und südöstlichen Nachbarstaaten eingeräumt worden. Der Handelsweg in das südliche Russland wie nach Ungarn ging aber über Krakau. Es waren namentlich Kaufleute aus Thorn, die für Niederländisches Tuch und Colonialwaaren die Erzeugnisse jener Länder, besonders Kupfer, holten, um sie seewärts weiter zu führen. Aber die Verbindungen Thorns mit Krakau waren nicht blos auf den Durchgangshandel gegründet, obwohl dieser allerdings bedeutender gewesen zu sein scheint, als der Handel mit Krakau selbst — Für die regen Handels-Verbindungen beider Städte legen übrigens auch Zeugnis« ab die häufigen Erwähnungen von Krakauer Kaufleuten in den Thorner Schoppenbüchern, wie umgekehrt der Thorner Kaufleute in den Raths - und GerichtsBüchern zu Krakau.
- ) Bei dieser Gelegenheit theile ich zugleich einen nachträglichen Fund mit, der einen neuen Beleg dafür
liefert, dass die Familie Koppernigk wenigstens schon Ende des 14. Jahrh. in Thorn ansässig ge
Anhang
[recensere]§. 1.
[recensere]Die Handelsverbindungen Thorns mit Krakau waren schon seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts recht bedeutend *) und mögen im 15ten Jahrhunderte seit dem Anschlusse Westpreussens an Polen noch zugenommen haben. Sowohl in Thorn als in Krakau finden sich zahlreiche Belege für die enge Verbindung beider Städte« Es wäre sonach an sich nicht unwahrscheinlich, wenn — wie man bisher allgemein anzunehmen pflegte — ein Zweig der Familie Koppernigk von Krakau nach Thorn übergesiedelt wäre. Bis jetzt fehlen jedoch die Beweise dafür, dass die Familie ursprünglich in Krakau ansässig gewesen sei. Nur ein einziger Koppernigk — ausser Niclas Koppernigk — wird in Krakauer Documenten aufgeführt und erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts, während die Familie in Thorn schon Ausgang des 14. Jahrhunderts vorkommt. Nach einem alten richtigen Grundsatze ist aber derjenige Ort als die ursprüngliche Heimath einer Familie anzusehen, an dem sie zuerst in Urkunden erwähnt wird.**)
wesen ist. Die ersten Bogen waren bereits gedruckt, als ich eine Reihe von alten städtischen Zinsverzeichnissen aus jener Zeit auffand, die auf Wachstafeln geschrieben sind. Die einzelnen Unterschriften geben an, wofür der Zins entrichtet wurde. Jahresangaben sind jedoch nur selten hinzugefügt; überhaupt enthalten sie ausser den Namen der einzelnen Bürger und der Summe des Zinses nur hin und wieder einige Bemerkungen. Die Zeit, welcher diese Zinsbücher angehören, lässt sich schon aus den Schriftzügen, wie den Namen einzelner bekannterer Bürger, mit ziemlicher Sicherheit bestimmen; jene vereinzelten chronologischen Angaben bestätigen es ausserdem, dass sie um 1400 niedergeschrieben sind (einige in dem letzten Viertel vor, andere in den ersten Jahren nach 1400). Auf einer dieser Tafeln findet sich nun unter den Bürgern, die einen „Census de swebbogin“ zu entrichten hatten, als der zehnte, ein „Laurentius koppirnik“ mit der Zinssumme von „XV scot“ verzeichnet.
- ) Ich selbst habe noch in den S. 28. erwähnten Danziger Stammtafeln (wie bereits S. 14. angegeben ist),
die Notiz gefunden, dass Niclas Koppernigk aus Krakau stamme. Es ist dies das einzige Zeugniss, das älter ist als Zernecke und dadurch ist seine Nachricht allerdings etwas sicherer geworden. Ueberbaupt erkläre ich hier nochmals ausdrücklich, dass ich die Möglichkeit der Einwanderung des Niclas Koppernigk aus Krakau gar nicht bestreite. Ich habe nur die Unsicherheit der Quelle behauptet und nachgewiesen, auf welche man dieselbe bisher allein gestützt hatte.
- ) Es ist allgemein bekannt, dass in den Städten Polens — da sie fast nur von Deutschen bewohnt wurden — das deutsche Recht, das ihnen bei ihrer Gründung verliehen war, während des ganzen
Mittelalters alleinige Geltung hatte. Weniger bekannt dürfte es aber sein, dass ebenso neben der lateinischen sich allein die deutsche Sprache in allen älteren Documenten vorfindet. Ich glaube daher, dass die nachfolgenden Notizen über den Gebrauch der lateinischen, deutschen und polnischen Sprache in einigen älteren Krakauer Manuscripten, so dürftig sie auch sind, nicht unwillkommen sein werden. Ausser den Rathsbüchern werden in den Krakauer Archiven Acta iudiciaria und Acta scabinalia aufbewahrt, die bis in den Anfang des 14. Jahrhunderts zurückreichen (die Acta iudiciaria beginnen mit dem Jahre 1312); diese sind ganz lateinisch geschrieben. Bei den Verhandlungen der Acta consularia dagegen wechselt der Gebrauch der lateinischen mit der deutDie bisher ziemlich allgemein angenommene Nachricht, dass der Vater des grossen Astronomen aus Krakau stamme, hatte zum einzigen Gewährsmann Zernecke, den Verfasser der „Thornischen Chronica“ (2. Auflage S. 81), aus der sie in die spätern Biographien des Copernicus übergegangen ist*). Als Quelle führt Zernecke eine Thorner Handschrift aus dem Ende des 17. Jahrhunderts an, in welcher ich die Notiz jedoch nicht habe auffinden können» Zernecke ist also vielleicht nur einer Tradition gefolgt, die eine scheinbare Authenticität durch genaue chronologische Bestimmung des Jahres, in welchem Niclas Koppernigk Thorner Bürger geworden sein-soll, erhält. Gerade dieser Umstand weist aber auf die Unsicherheit der ganzen Nachricht hin, da, wie ich oben S. 14 gezeigt habe, das Jahr der angeblichen Einwanderung falsch ist — Die ganze Frage über die Abstammung der Familie Koppernigk aus Krakau ist an sich ziemlich gleichgültig und hat nur einiges Interesse erhalten durch die Bedeutung, die man der Nachricht Zernecke's von Seiten der polnischen Gelehrten beigelegt hat, welche glaubten daraus einen Grund für die behauptete polnische Nationalität hernehmen zu können. Wie wenig diese Folgerung aus derselben gezogen werden kann, ist jedem Geschichtskundigen bekannt. Ich weise hier nur auf die Thalsache hin, dass die Bürger Krakaus, wie der meisten polnischen Städte, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts fast ausschliesslich Deutsche gewesen sind.*)
§. 2.
[recensere]Der bereits öfter erwähnte frühere Professor an der Universität zu Warschau, Adryan Krzyzanowski theilte zuerst in einem Aufsatze der Biblioteka Warszawska 1841 (Tom trzeci p. 30.) und sodann in seiner 1844 erschienenen Gedächtnissschrift auf Copernicus mit, dass er in den Krakauer Rathsbüchern schon am Ende des 14. Jahrhunderts den Namen Koppernigk gefunden habe. Es sei nämlich in demjenigen Volumen der „Acta consularia“, das im Jahre 1392 beginne, unter den im Jahre 1396 neu aufgenommenen Bürgern ein „Nicolaus Koppirnig“ angeführt, mit dem Zusätze, dass sich für seine ehrsame Herkunft und sein gutes Verhalten der Böhme Dambraw, der schon längere Zeit in Krakau ansässig gewesen, verbürgt habe („Nicolaus Koppirnig habet ius. Dambraw fideiussit pro litera“). Dieser Nicolaus Koppirnig, nimmt dann Krzyzanowski ohne Weiteres an, sei der Grossvater des Astronomen gewesen. — Ausser in den beiden angeführten Schriften verbreitete Krzyzanowski seine Nachricht noch im tggodnik literacki, in Jordans Jahrbüchern für slavische Literatur (1843 p. 24T.) u. a. Sie wurde ferner durch K. Winarzicky in die Oesterreich. Blätter für Literatur und Kunst rc. 1848 V, Nr. 32 aufgenommen und ist dann natürlich auch in die Biographie von Czynski übergegangen.*) gehen Sprache, obgleich erstere im Ganzen prävalirt namentlich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Nichts aber ist bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts polnisch geschrieben. Die erste in polnischer Sprache abgefasste Urkunde habe ich zum Jahre 1574 gefunden (A, 9 pag. 31). In den voraufgehenden Jahren wird fast nur die lateinische Sprache gebraucht, durch deren überwiegenden Gebrauch der Uebergang zum Gebrauche der polnischen Sprache angebahnt wird. Es finden sich aber noch gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts zerstreut deutsche Verhandlungen so z. B. aus den Jahren 1530, 1531, 1532 in A, 8 pag. 99, 114, 118, 136, 154, 177, 184, 185 etc., ferner pag. 458, 541 u. a.
- ) Krzyzanowski hatte seiner im Texte mitgetheilten Nachricht noch die weitere Angabe hinzugefügt, dass
der von ihm vorgeblich aufgefundene „Nicolaus Koppernig“ aus Böhmen stamme, da der Czeche Dambraw sich für seine ehrsame Abkunft verbürgt habe. Durch Etymologien über den Namen Koppernigk suchte er diese Ansicht noch zu stützen. Wenn Krzyzanowski's Nachricht überhaupt richtig wäre, so würde bei der damaligen Bedeutung Böhmens für die Nachbarländer eine Einwanderung aus jenem Lande nach Krakau durchaus nichts Unwahrscheinliches haben. Uebrigens brachte auch Palacky in der Böhm. Museumszeitschrift (Jahrg. 1831. pag. 435) mit Hinweisung auf Balbini: Miscellanea historiae regni Bohemiae I. lib. V, pag. 239 ein Document bei, in welchem der Name „Koprnik“ erwähnt wird. In den alten libris erectionum der Prager Metropolitankirche geschähe nämlich Erwähnung einer Verkaufsurkunde vom 25. Oct. 1391, die sich auf die Kirche von Kosmonos im Bunzlauer Kreise bezöge. An dieser hätten sich mehrere Siegel (wahrscheinlich der Verkaufszeugen) befunden und das 5te unter ihnen wäre das eines „Ulricus de Koprnik“ gewesen. Mit Bezug hierauf erklärte denn auch Winarzicki a. a. 0.: „Das Dorf Kopernik liegt in der Nähe von Kosmonos. Es war ehemals der Stammsitz der Junker von Kopernik, von denen man jedoch seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts keine weiteren Notizen findet, natürlich weil sie um diese Zeit auswanderten.“ Bei der Bestimmtheit, mit der Krzyzanowski einzelne Details seiner Angabe hinzugefügt, schien auch mir kein Zweifel daran erhoben werden zu können, zumal da die ganze Nachricht durchaus nichts Unwahrscheinliches enthält. Um so mehr war ich erstaunt, als ich in Krakau zwar das von Krzyzanowski bezeichnete Buch fand, vergebens aber die von ihm mit 39
getheilte Nachricht suchte. Dieser erste Band der Acta consularia reicht, .wie Krzyzanowski angegeben, von 1392 — 1422, die Seiten in demselben sind paginirt und man kann hieraus ersehen, dass kein Blatt fehlt, am allerwenigsten seit Krzyzanowskis Durchsicht herausgenommen sein kann. Das Jahr 1396 beginnt mit pag. 61; es kommt auf dieser und den folgenden Seiten aber der Name „Koppirnig“ gar nicht vor. Ebenso wenig findet derselbe sich; in den Jahren 1392 — 1400, die ich einer genauen Durchsicht unterworfen habe, da ich glaubte, es könnte sich Krzyzanowski vielleicht in der Jahresangabe geirrt haben; auch fand ich keine Stelle, in der die von Krzyzanowski angeführten Worte in Verbindung mit einem ähnlich klingenden Namen vorkämen. *) Die Krakauer Gelehrten, an die ich mich um Erklärung dieser auffallenden Thatsache wandte, bestätigten mir, dass auch sie vergeblich die von Krzyzanowski angeführte Stelle gesucht hätten. Ich hatte nun noch die Absicht mich an Krzyzanowski selbst zu wenden, wurde jedoch durch den unmittelbar nach meiner Rückkehr aus Schweden erfolgten Tod desselben hieran verhindert.
§. 3.
[recensere]In dem folgenden Bande der „Acta consularia“, die bis zum Jahre 1449 reichen **), findet sich einigemal — was Krzyzanowski übersehen hat — ein „Johannes Koppernick“ erwähnt. Die erste Erwähnung geschieht seiner Seite 331 in zwei Schriftstücken des Jahres 1434 „feria sexta ante oculi.“ In dem ersten stellt „Johannes Coppernick“ eine Vollmacht aus an seinen Mitbürger Johannes Schweidnitzer „ad omnes causas et debita ad faciendum et dimittendum omnia ac si ipse constituens ibi praesens esset cum potestate sutistituendi alium.“ Unmittelbar daran schliesst sich ein anderes Dokument, worin „Wenzil Reichil“ aus Breslau die beiden ebengenannten Johannes Schweidnitzer und Johannes Koppernick als seine GeneralBevollmächtigten einsetzt „ad omnia debita sua emonenda.“ Johannes Coppernick wird ferner erwähnt in einem Documente des Jahres 1441:
- ) Unter den neu aufgenommenen Bürgern wird im Jahre 1392 ein Nicolaus Czuppnik, 1393 ein Albert
Reipnik, 1394 ein Dornigk, 1396 Mathias Czirnigk erwähnt — aber keiner derselben in einer Verbindung mit Dambraw, ebenso wenig mit dem in Krzyzanowski's Mittheilung enthaltenen Zusätzen. Nicolaus Dambraw, wird in dem Buche häufig erwähnt, namentlich in Verbindung mit Lewnynk, aber mit keinem näher an Koppernigk erinnernden Namen. Auch unter den übrigen Eigennamen habe ich keinen gefunden, der Aehnlichkeit mit „Kopernik“ gehabt hätte; am nächsten käme ein Nicolaus Korp, der 1399 unter den Seniores mechanicorum erwähnt wird.
- ) Dieses Buch befindet sich ebenfalls, wie der erste Band, im Hypotheken - Archive zu Krakau unter dem
alten Titel: „Inscriptionum Nro. 2tt (jetzt Nro. 1536). Die darin enthaltenen Documente — nur in lateinischer und deutscher, keins in polnischer Sprache — sind verschiedenen Inhalts. Es finden sich darunter Anerkenntnisse von Schulden, Zahlungsversprechen, Klagen, Appellationen von den Schöppenurtheilen, Testamente (wörtlich), Testamente-Entsagungen u. dgl.; sodann vorzugsweise auch Rathsschlüsse; ferner finden sich darin verzeichnet die Namen der jährlich gewählten Gewerks-Älterleute („seniores mechanicorum“ oder „magistri“ genannt).
„Dominus Johannes Teschner et Johannes Coppernig fideiusserunt pro Petro Bastgerth concive nostro ad solvendum sexingentos florenes ungaricos.“
- ) Grabowski wiederholt in dem oben bei. Werke die Krzyzanowski'sche Stelle über „Nicolaus Koppirnig,“
jedoch nur nach dem Citate Krzyzanowski's, da er mir selbst versicherte, die von demselben mitgetheilten Worte nicht aufgefunden zu haben. Darauf fährt er fort: Koperników rodzina jeszcze prez wiek XVII w Krakowie zamieszkiwała R. 1626 Grzegors Kopernik staje w urzędzie Rajców w interesie Kupna Kramu garncarskiego. R. 1661 byl tu osiad łym Stan. Kopernak (sie) murarz. R. 1687 jodnym z Rady gmin. byl Woyciech Kopiernicki i i tac sie podpisał na rewizyi rachunków lunarskich.
Der im vorstehenden Paragraphen erwähnte „Johannes Koppernick“ ist der einzige Krakauer Bürger, den ich aus dieser Familie in Krakauer Documenten gefunden habe. Ausser ihm geschieht nur noch unsers Niclas Koppernigk, des Thorner Bürgers, des Vaters des Astronomen, einigemal Erwähnung und sind die ihn betreffenden Stellen bereits aufgeführt. — Auch die polnischen Gelehrten haben keine andern Glieder der Famile Koppernigk ausfindig gemacht, die während des 14., 15« und 16. Jahrhunderts zu Krakau ansässig gewesen wären. Erst aus dem 17. Jahrhunderte bringt Ambros. Grabowski in seiner im vergangenen Jahre zu Krakau erschienenen Schrift „Starozytnicze Wiadomosci o Krakowie“ einen „Grzegorz Kopernik“ bei, welchen er in einer Gerichtsverhandlung zum Jahre 1626 aufgefunden und aus den Jahren 1661 und 1687 zwei ähnlich klingende Namen. Die Belegstellen sind nicht angegeben und wusste sie mir Grabowski auch nicht zu nennen, doch versicherte er deren Richtigkeit. Die Stellen sind im Allgemeinen von keiner Bedeutung, der Vollständigkeit wegen gebe ich sie aber unter dem Texte.*)
2. Die Familie Watzelrode.
[recensere]§. 1.
[recensere]Der Name der Familie, welcher Nicolaus Copernicus mütterlicher Seits angehört, bietet, wie der väterliche Familienname, die verschiedenartigsten Abweichungen in der Schreibung dar. Auch hierauf hat Humboldt (Kosmos II. Seite 496) bereits aufmerksam gemacht. Die Varianten, die dort aus Königsberger Urkunden von Johannes Voigt mitgetheilt werden, sind: Weiselrodt, Weisselrot, Weisebrodt und Waisselrode. Voigt entscheidet sich für die letztere, als die am häufigsten vorkommende. Auch Lichtenberg hatte dieselbe auf Baczko's Autorität (Gesch. Preuss. IV» 37) aufgenommen. In den älteren Thorner Manuscripten habe ich diese Form jedoch nicht gefunden, eben so wenig eine der andern Königsberger Formen. Dagegen enthalten die Thorner Archivalien eine ganze Reihe von andern Varianten, die jedoch einander im Klange fast gleich kommen und ausser der Vertauschung des l und n in der Mitte des Wortes und der verschiedenen Verstärkung des Zischlautes nur unwesentliche Abänderungen darbieten. Der Name erscheint nämlich fast nur in den Formen Watzelrode, und Watzenrode, Waczelrode und Waczenrode, Wazzelrode und Wazzenrode, ferner Waczilrode und Watzilrode; sehr selten finden sich die Verstümmelungen Wastenrode und Wastelrode, Waitzenrode und Waiczilrode. — Documente mit eigenhändigen Namensunterschriften von Gliedern der Familie Watzelrode haben sich nicht erhalten und es wird also, um zu einem Resultate zu gelangen, hier ein ähnliches Verfahren, wie bei der Untersuchung über die Schreibung des Namens Koppernigk anzuwenden sein. Die Schwierigkeiten sind jedoch bei der vorliegenden Frage bedeutender, indem namentlich die Zahl der gleichzeitigen ManuScripte, in denen der Name Watzelrode vorkommt, viel grösser ist. Es hält ferner schwer, diese ursprünglichen Quellen gegen einander abzuwägen; denn auch die besten Handschriften bieten in der Schreibung gewisser Eigennamen, zu denen auch der vorliegende gehört, fortwährende Schwankungen dar. Ebenso misslich erscheint es, wollte man neben dem schwer anzulegenden kritischen Massstabe ein mechanisches Verfahren anwenden und etwa zu zählen versuchen, welche Form in den bessern Manuscripten am häufigsten vorkäme; denn, wie gesagt, sogar in wichtigen Documenten war der Schreiber in dieser Beziehung ganz nachlässig. Dazu kommt ferner der Umstand, dass der Name der Familie Watzelrode mehr als hundert Jahre hindurch sich in den Handschriften erhalten hat und dass es sehr fraglich scheint, ob derselbe zu verschiedenen Zeiten überhaupt gleichmässig geschrieben worden ist. Aus Allem folgt, dass auch hier nur ein annäherungsweise sicheres Resultat sich werde gewinnen lassen, das höchstens in negativer Beziehung einigermassen fixirt werden kann.
Die Untersuchung muss natürlich auch bei dieser Frage ausgehen von den Thorner gleichzeitigen Manuscripten. Unter ihnen nehmen die Gerichtsbücher wiederum die erste Stelle ein. In diesen erscheint der Name überwiegend in der Form Watzenrode (oder Waczenrode), ebenso in den städtischen Zinsregistern und andern gleichzeitigen Handschriften, ferner auch in den Abschriften des Kürbuches und andern aus diesem und den Rathsprotokollen abgeleiteten spätern Manuscripten. Sehr häufig findet sich aber in allen diesen Handschriften auch die Form Watzelrode (oder Waczelrode), welche mitunter da wo die Form Watzelrode aufgenommen ist, ausdrücklich als Variante bezeichnet wird. Zwischen den beiden Formen Watzenrode und Watzelrode war also allein die Wahl zu treffen; ich habe mich für die letztere entschieden.
- ) Eine eigenhändige Namensunterschrift des Domherrn Lucas Watzelrode habe ich in Frauenburg nicht
aufgefunden. Nach seiner Wahl zum Bischofe unterzeichnet er natürlich nur mit dem Vornamen, und wird ebenso auch in allen Verhandlungen als „episcopus Lucas“ mit Weglassung des Familiennamens bezeichnet. Daher sind überhaupt Schriftstücke, in denen letzterer vorkommt, sehr selten, zumal da die meisten Manuscripte erst aus dem Ende des 15. Jahrhunderts stammen und Verhandlungen aus der Zeit, als Lucas Watzelrode noch Domherr war, sich fast gar nicht erhalten haben. Viermal habe ich den Familien-Namen Watzelrode in Frauenburger Archivalien aufgefunden. Zuerst nenne ich ein etwa um die Mitte des 16. Jahrhunderts niedergeschriebenes (später bis auf die neuern Zeiten herabgeführtes) Verzeichnis der Bischöfe, Prälaten und Domherrn der Ermländischen Kirche, welches dem „liber privilegiorum Capituli Varmiensis“ (Litt. C.) vorangestellt ist. Die Namen der Bischöfe sind darin vollständig enthalten; die Aufzählung der Domherrn dagegen beginnt erst mit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Unter ihnen befindet sich als einer der ersten Lucas Watzelrode. — In derselben Form erscheint der Name in den „Articuli in acceptionem Lucae Episcopi propositi“ (im Archive des Domkapitels Schbl. A., Nro. 5); eine Abschrift derselben findet sich auch in einem Manuscripte des Kapitel-Archivs, welches mit der alten Nro. A. 27 bezeichnet ist. Ausserdem habe ich den Familiennamen des Bischofs Lucas nur noch einmal in Frauenburger Archivalien gefunden, in einer Abschrift des Wahlactes, den ein Manuscript des Bischöfl. Archivs enthält (D., 17). Der Name wird hier mit einer kleinen Abweichung, die bei der damaligen Schreibweise kaum als solche zu bezeichnen ist, „Watczelrodeu geschrieben. Sehr auffallend ist es, dass die Ermländischen Kirchenhistoriker die allein in den Frauenburger Manuscripten vorkommende Form des Namens Watzelrode nicht aufgenommen haben, sondern dafür „Weisselrot“ oder „Veiselrot“ geschrieben haben.
- ) Im Jahre 1603 wurden, wie mehrere Manuscripte und auch Zernecke a. a. 0. berichten, „aus E. Rathsschluss die Wappen der alten und annoch blühenden Familien im Lande und dieser Stadt zu St.
Marien unweit der Sacristey nach dem Altar-werts zum stets-wehrenden Andencken, angehangen in fünff langen Reihen“ etc. Als die Marienkirche im Jahre 1724 den Evangelischen abgenommen
Zunächst bestimmte mich hiezu der alleinige Gebrauch dieser Form in den Frauenburger Archivalien.*) Ich glaubte diesen Documenten einen höhern Werth beilegen zu müssen als den Thorner Manuscripten, weil jene wohl alle von der Hand eines Domherrn herrühren, der den Namen seines Amtsgenossen gewiss richtig zu schreiben wuste, während die letztern nur von einfachen Schreibern geschrieben sind. Einiges Gewicht lege ich auch darauf, dass das Familienwappen, welches neben vielen andern auf dem Rathhause zu Thorn aufbewahrt wird,**) in der Mitte des Namens ein l hat (und nicht n); die Aufschrift näm wurde, hing man diese Wappen, 100 an der Zahl, in den Corridoren des Rathhauses auf, woselbst sich über die Hälfte derselben noch gegenwärtig vorfindet. Ein grosser Theil derselben ist verloren gegangen, als das Rathhaus im Jahre 1812 von Napoleon zum Lazareth eingerichtet wurde. Von den mit der Familie Koppernigk näher verwandten Geschlechtern der Watzelrode, von Allen, und Peckaw haben sich die Wappen erhalten. Ein vollständiges Verzeichnis derselben — soweit die Namen überhaupt sich auf den Tafeln befanden — findet sich in mehreren Handschriften und ist aus ihnen auch in die Zernecke'sche Chronik (2. Auflage S. 230) übergegangen. Das Wappen der Koppernigk befindet sich nicht darunter. Es ist übrigens auffallend genug, dass Zernecke in diesem Verzeichnisse den Namen der Familie „Watzelrode“- richtig schreibt, während er Seite l01 den Bischof Lucas „Weisselrot“ nennt.
- ) Von den älteren schreibt Hartknoch im „Alten und Neuen Preussen“ den Namen „Watzelrod“ (als
Varianten: Wattelrod und Weisselrod bezeichnend), in der „Preuss. Kirchenhistoria“ dagegen „Weisselrod“ oder „Wetzelrod“ wahrscheinlich auf die Autorität der Ermländischen Kirchenhistoriker. Seinem Vorgange ist dann Zernecke ohne Weiteres gefolgt, obwohl ihm die Thorner Documente bekannt waren, aus denen er die richtige Schreibung des Namens hätte entnehmen können!
- ) Um kein Moment unbeachtet zu lassen, das bei der Wahl zwischen den Formen Watzelrode und
Watzenrode auf die Entscheidung Einfluss haben konnte, will ich wenigstens in der Anmerkung darauf aufmerksam machen, dass die Königsberger Varianten, wie die von den Ermländischen Kirchenhistorikern aufgenommenen Formen, nur das l in der Mitte haben (und nicht n). — Schliesslich bemerke ich noch, dass ich es absichtlich unterlassen habe, eine reichere Literatur bei der vorliegenden Frage anzuführen; denn die meisten, namentlich unter den neuern Schriftstellern, haben, da sie den Namen Watzelrode nur beiläufig zu erwähnen hatten, keinen Werth auf die Schreibung gelegt und willkürlich die eine oder die andere Variante aufgenommen. Ich habe mich daher nur auf diejenigen beschränkt, von denen durch ihre Heimathsverhältnisse vorausgesetzt werden konnte, dass sie urkundlichen Quellen gefolgt sind, oder sich auf eine Autorität stützen, die urkundliche Nachrichten benutzt hat. lich „Wazelrode.“ Auch in der Krakauer Universitätsmatrikel (vergl. unten S. 45) ist der Name mit einem l geschrieben („Waczilroth.“) Als ein sehr gewichtiges Zeugniss gilt mir ferner, dass Stenzel Bornbach den Namen in der Schreibung, die ich für die richtige halte, in seiner bereits oben S. 28 erwähnten Stammtafel aufführt Denn Bornbach schrieb seine „Historia vom Aufruhr zu Dantzigk“ im J. 1587 zu einer Zeit und an einem Orte, wo es ihm durch seine vielfachen Verbindungen sehr leicht war, die richtige Schreibung des Namens zu ermitteln. Ich lege ebenso bei der Zuverlässigkeit, mit der Gassendi gearbeitet hat, sehr vielen Werth darauf, dass er gleichfalls den Familiennamen „Watzelrode“ schreibt. Auch Voigt hat übrigens diese Schreibung bei dem Grossvater von Copernicus befolgt. (Preuss. Gesch. VIII. 184). Endlich erwähne ich noch, dass alle neuern Thorner Schriftsteller *) gleichfalls die Form Watzelrode als die richtige ansehen: so G. Centner in den „Thorner wöchentl. Nachrichten“ (Jahrg. 1762, S. 405) und in seiner Schrift „Geehrte und gelehrte Thorner“ (S. 46.) so K. G. Praetorius im „Thorner Ehrentempel“ (S. 8. u. 14.) so endlich Wernicke „Geschichte Thorns“ (S. 111, 236, 245, 269)**).
§. 2.
[recensere]Die Familie Watzelrode, welcher die Mutter von Nicolaus Copernicus entsprossen ist, gehört zu den ältesten und angesehensten Thorner Geschlechtern. Ueber ein Jahrhundert (vom Ausgange des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts) hat dieselbe sich im Rathe und Schöppenstuhle der Altstadt Thorn erhalten. Einzelne Mitglieder finden wir auch im Besitze von Landgütern als Mitglieder der Ritterschaft.
- ) Eine zweite Angabe, die Praetorius a. a. 0. der in den Text aufgenommenen Notiz beifügt, ist nach
Ausweis des Kürbuches unrichtig. Er erzählt nämlich — ohne Angabe einer Quelle — es habe sich Friedrich Watzelrode „unter den Rittern und Lehnsmannen befunden, mit welchen der Hochmeister Heinrich Reuss von Plauen im Jahre 1411 die Ritterbank zur Untersuchung der gegen ihn von dem Komthur zu Rheden Georg von Wirsberg angesponnenen Verratherei besetzte.“ Nach dem Kürbuche ist Friedrich Watzelrode aber bereits im Jahre 1396 gestorben. Auch abgesehen von diesem Zeugnisse musste die Nachricht an sich schon bedenklich scheinen wegen des hohen Alters, in welchem Friedrich Watzelrode im Jahre 1411 gestanden hatte, da er bereits im Jahre 1374 in den Schöppenstuhl gekoren war.
- ) In den Jahren 1400—1403 kommt der Name Watzelrode unter den Mitgliedern des Altstädtischen Schöppengerichtes nicht vor. Hieraus schliesse ich, dass die unter II. und III. im Texte aufgeführten
Männer nicht ein und dieselbe Person sind, zu welcher Annahme man sich durch die Gleichheit ihrer Vornamen versucht fühlen könnte. Die Namen der in den Schöppenstuhl Gewählten kehren nämlich bis zu ihrem gänzlichen Ausscheiden (durch den Tod, Beförderung in den Rath, Krankheit u. dgl.) alljährlich wieder. Von einer zeitweisen Unterbrechung ihrer Amtstätigkeit ist mir Nichts bekannt. Der erste, der aus der Familie Watzelrode in den Thorner Manuscripten genannt wird, ist Friedrich Watzelrode. Er wird als Mitglied des Altstädtischen Schöppengerichts aufgeführt in den Jahren 1371—1373. Als Rathmann nennt ihn das Kürbuch zuerst im Jahre 1376. Nach den Mittheilungen von K. G. Praetorius (Thorner Ehrentempel S. 8) vertrat Friedrich Watzelrode oftmals die Stadt bei den Hansatagen *). Im Jahre 1388 nahm derselbe, wie der Vermerk einer Thorner Handschrift zu diesem Jahre angiebt, Theil an dem Kriegszuge, den der Hochmeister Konrad Zöllner von Rothenstein gegen Litthauen unternahm und zu welchem auch Thorn ein Contingent zu stellen hatte. Friedrich Watzelrode befand sich unter den Führern der „armigeri,“ welche neben den „sagittarii“ das Fussvolk bildeten, das von der Stadt Thorn in den Krieg gesandt wurde. — II. Albrecht Watzelrode ist Mitglied des Altstädtischen Schöppengerichts in den Jahren 1377—1390, in den letzten Jahren Schöppenmeister. — III. Albrecht Watzelrode laut dem Kürbuche Altstädtischer Schöppe in den Jahren 1403 und 1404 **).
IV. Friedrich Watzelrode war Altstädtischer Schöppe in den Jahren 1413—1414, wurde 1415 in den Rath gekoren, starb aber schon im darauf folgenden Jahre 1416 an der Pest, die damals sehr heftig in Thorn wüthete und allein aus dem Rathe neun Personen hinwegraffte (Vgl Zernecke „das verpestete Thorn“ S. 1.). — V. Albrecht Watzelrode war Altstädtischer Schöppe in den Jahren 1423—1429. — VI. Lucas Watzelrode der Grossvater von Nicolaus Copernicus, über den Näheres im folgenden §. — VII. Friedrich Watzelrode kommt unter den Altstädtischen Schoppen des Jahres 1440 vor, zugleich mit dem vorauf angeführten Lucas Watzelrode, wird also — obgleich derselben Familie angehörig — wahrscheinlich in keiner nähern Verwandtschaft mit demselben gestanden haben *). Nachdem während eines ganzen Jahrhunderts Glieder der Familie Watzelrode im Schöppenstuhl und dem Rathe gesessen, wird dieselbe während des 16. und der folgenden Jahrhunderte weder im Kürbuche noch in andern öffentlichen Documenten erwähnt. Sie scheint also gegen Ende des 15. Jahrhunderts entweder ausgestorben oder von Thorn weggezogen zu sein. Ausser den in vorstehendem Verzeichnisse aufgeführten Personen werden im Schöppenbuche der Altstadt Thorn noch zwei Watzelrode öfter genannt, beide Zeitgenossen von Niclas Koppernigk: ein Friedrich Watzelrode (in mehreren Verträgen aus den Jahren 1464—1474) und Georg Watzelrode. Letzterer war ein sehr wohlhabender Kaufmann, scheint aber in seinen Speculationen Unglück gehabt zu haben und fallirte im Jahre 1478. Das Gerichtsbuch enthält mehrere auf diesen Bankerott bezügliche Verhandlungen. — Von dem Seite 17 erwähnten Caesarius Watzelrode ist mir nichts weiter bekannt, als die dort mitgetheilte Notiz, dass er im Jahre 1418 im Besitze von Fredaw gewesen sei.
§. 3.
[recensere]- ) In dem Inscriptionsbuche der Krakauer Universität fand ich zum Jahre 1428 verzeichnet einen „Fredericus Frederici Waczilroth de Thorun.“ Höchstwahrscheinlich ist es derselbe mit dem im Texte sub
VII. erwähnten Friedrich Watzelrode und sein gleichnamiger Vater ist vielleicht der sub IV. aufgeführte Friedrich Watzelrode.
Nachdem im vorhergehenden §. eine kurze Uebersicht aller mir bekannt gewordenen Glieder der Familie Watzelrode gegeben ist, werde ich jetzt etwas ausführlicher die Verhältnisse von Lucas Watzelrode, dem mütterlichen Grossvater von Nicolaus Copernicus, zu beleuchten suchen. Die nahe verwandtschaftliche Beziehung zu dem grossen Astronomen erheischt wohl einige nähere Angaben über das Leben desselben. Dagegen scheint hier nicht dieselbe Ausführlichkeit nöthig zu sein, mit der ich die Verhältnisse von Niclas Koppernigk behandelt habe. Ich werde vielmehr nachstehend nur die Resultate meiner Studien geben.
Ueber die Eltern, wie über des Geburtsjahr von Lucas Watzelrode ist Nichts auf uns gekommen. Die erste verbürgte Nachricht aus seinem Leben erhalten wir durch das Kürbuch zum Jahre 1432. In diesem Jahre wurde Lucas Watzelrode nämlich in den Schöppenstuhl der Altstadt Thorn gewählt. Sieben Jahre darauf, im Jahre 1439 wurde er Schöppenmeister *) des Altstädtischen Gerichtes und blieb in dieser einflussreichen Würde 23 Jahre hindurch bis zu seinem Tode, der höchst wahrscheinlich im Laufe des Jahres 1462 erfolgte, da er unter den Schoppen des Jahres 1463 nicht mehr aufgeführt wird.
- ) In einem Manuscripte der Rathsbibliothck (A. fol. 124 p. 281) findet sich eine Abschrift der „SchöppenOrdnung oder Schöppen-Modell der E. E. Gerichte beyder Städte Thorn aus einem alten Modell
de a. 1444 beschrieben, gezogen, verbessert vnd einhellig approbiret Anno 1613.“ Ich theile hieraus die den Schöppenmeister betreffenden Artikel ihrem Wortlaute nach mit: Art. 5. Nach gehaltener Öffentlicher Kühre gehen alsobald die Schöppen in die Spruchkammer, daselbst wählen und bitten sie unter sich Einen der dasselbe Jahr Ihr Aeltester und Schöppen Meister sey und das Wort führe oder rede was vonnöthen ist, dem sollen sie sämtlichen schuldigen Gehorsam leisten alle Bürden treulich helffen tragen. Art. 6. Demselben werden alle Schlüssel zur Spruch Kammer und zu beyden Schaffen daselbst von den Herren übergeben, welche Er bei sich in guter Verwahrung haben soll, sowohl die so er zu Bürger- und Beydingen mitbringet als auch die andern, so auff allen Fall bey ihm hinterleget sind. Art 11. Auch soll der Schöppen Meister Jährlich nach gehaltener Kühre den Herren sonderlich aber den Neuen gekohrenn ihr Ampt und Pflicht bewegen und zu Gemüthe führen und derohalb die beschriebene Artickel verlesen oder sich darin zu ersehen übergeben damit ein Jeder sich desto bass darnach zu richten habe.
- ) Zemecke erwähnt dieses „Nebenrathes,“ wie er in einigen Handschriften genannt wird, nur ganz beiläufig und in wenig Worten (Thorn. Chron. 2. Aufl. S. 57: „Nachstehendes hat E. E. Rath vor
rathsam befunden, etliche Bürger zu kühren, dass sie bei diesem Kriege der Stadt sollen Hülfe leisten und das unter einem Eyde“). Ueberdies setzt Zemecke seine Wahl auch erst in das Jahr 1455, während die Handschriften dieselbe mit genauer Angabe des Tages („die Crispini“) bereits 1454 gleich im Anfange des Krieges geschehen lassen. Auch während früherer Kriege hatte man in ähnlicher Weise den Rath verstärkt. So findet sich ein Rathsschluss zum Jahre 1414 „dass man aus der Gemeine zwölf Mann zur Hülfe des Rathes bei diesen gefährlichen Zeiten kiese und sie verpflichte.“ — Einen dauernden Antheil an der Stadtverwaltung erhielt die Gemeinde erst durch die s. g. Reformation Sigismund des I.
Mitglied des höchsten städtischen Collegiums, Rathmann, ist Lucas Watzelrode nicht gewesen. Dagegen ward er beim Ausbruche des Krieges gegen den deutschen Orden im J. 1454 in den „Nebenrath“ gekoren. Er wird als der erste und angesehenste unter den zwölf Männern aufgeführt, mit welchem sich die oberste Verwaltungsbehörde aus der Mitte der Gemeinde beider Städte verstärkte, um ihren Beirath während der Dauer des Krieges einzuholen.**) — Andererseits finden wir Lucas Watzelrode auch unter den sechszehn Vertrauensmännern, welche die Gemeinde bei dem Aufstande gegen den Rath zu ihren Führern erwählte — ein deutlicher Beweis, welches Vertrauen derselbe auf beiden Seiten genossen. — Einen Beleg für sein Ansehn in der Stadt gewährt uns ferner seine namentliche Erwähnung
in der Ladung, die im Jahre 1445 von dem Femgerichte zu Velgyste in Sachen eines „peter Lompe, burger zu Danzk“ an die Stadt Thorn erging, in welcher Vorladung, wie es das Gesetz vorschrieb, die vornehmsten Männer der Gemeinde namentlich aufgeführt werden.*) Als einen der bedeutendsten Wortführer der Stadt, dem Orden gegenüber, nennt ihn auch Voigt (Gesch. Preuss. VIIL S. 184.) neben Johann von der Linden, Philipp von Loe, Johann von der Leype u. a. m.
Ueber seine sonstigen persönlichen und Vermögens-Verhältnisse geben uns die Altstädtischen Gerichtsbücher mannigfache Aufklärung. Ein Document — und zwar das wichtigste von allen — ist bereits oben S. 17. ff. mitgetheilt, der Erbvergleich, in welchem die Wittwe des Verstorbenen sich mit ihren Kindern zweiter Ehe auseinandersetzte. Dieser Theilungsvertrag giebt uns einen Beleg für die grosse Wohlhabenheit des Erblassers. Eine fernere Bestätigung hiefür erhalten wir durch mehrere andere in dem Altstädtischen Schöppenbuche enthaltenen Documente, in welchen Lucas Watzelrode als Käufer von städtischen Grundstücken vor Gericht erscheint, oder Anerkenntnisse von Schulden empfängt, Gelder hypothekarisch ausleiht oder Hypotheken ankauft u. dgl. Ausserdem enthält das gedachte Schöppenbuch noch viele andere Verhandlungen, in denen Lucas Watzelrode vor Gericht erscheint, als Vormund von Wittwen und unmündigen Kindern, als Schiedsmann, als Bürge als Zeuge bei Verträgen, als Bevollmächtigter von Auswärtigen u. dgl. —
- ) Die Urkunde (mit 7 Siegeln der Freischöffen) hegt im Thorner Archive (Schbl. XVII., Nro. 28). Voigt
erwähnt diese Streitsache in seinen „Westphälischen Freigerichten in Beziehung auf Preussen“ (S. 62 Anmerkung), kannte dieselbe aber nur aus einem Schreiben der Rathmanne von Thorn an den Hochmeister aus dem J. 1444, das im Geheimen Archive xu Königsberg (Schbl. XXXV., Nro. 71) aufbewahrt wird.
Aus dem oben erwähnten Erbvertrage erfahren wir, dass Lucas Watzelrode ausser den Häusern, die ihm in Thorn selbst gehörten, auch Besitzungen im Weichbilde der Stadt gehabt habe. Bei dem Ansehen, das er in der Stadt genoss, liess sich wohl erwarten, dass er auch unter den ländlichen Besitzern eine hervorragende Stellung eingenommen. Bestätigung geben einige Notizen, die sich in unsern Manuscripten erhalten haben, von denen ich eine heraushebe, die zugleich einen Beweis liefert, wie Lucas Watzelrode sich noch im höheren Alter die ganze Entschiedenheit seines Charakters bewahrt hat. Sie lautet: „Her Lucas Watzenrode, Joh. Toydenkuss und Hans Pechwinkel richteten von wegen der Landschafft, wiewohl ohne Wissen der andern aus der Landschafft eine Satzung auf und an, solche geben sie Herrn Ludwig von Mortangen unserm Herrn Könige mündlich beizubringen der Inhalt dessen ist dieser: Seine Königl. Gnade werde gebethen in das Land zu kommen und an eine Stadt sich zu legen, da wo es seiner Gnade am bequemsten sein möchte, auch hierdurch einen Versuch thun wolle ob man durch einige Gewalt oder durch Tractat einen Frieden nicht er langen kennte und dass solches Seine Gnade auf die Zeit thun werde mit Briefen und Siegel versichere; daferne eher seine Gnade nicht thun wollte oder kondte, dass man denn von seiner Gnaden und von der Kron Polen befreyet würde zu ewigen Zeiten.“
Ueber die Familien - Verhältnisse von Lucas Watzelrode gewähren die S. 28. erwähnten Danziger Stammtafeln, wie die eben daselbst citirte „Genealogia Reinholdi Feldstetten“ von Stenzel Bornbach den erwünschten Aufschluss. Die Richtigkeit ihrer Angaben wird vollständig bestätigt durch den S. 17 ff. mitgeteilten Erbvergleich.
- ) G. Centner — in vielen Punkten ganz ebenso unzuverlässig als Zernecke — kannte zwar die Angabe
von Stenzel Bornbach, hielt aber den dort erwähnten Lucas Watzelrode nicht für den Vater der Barbara Koppernigk, weil er „sich von dem Vater des Ermländischen Bischofs durch Kennzeichen unterscheidet, ohngeachtet übrigens auch viele Aehnlichkeit unter ihnen ist“ !! (Geehrte und Gelehrte Thorner S. 49). Deshalb gab er einer kleinen genealogischen Tafel der Watzelrode den Vorzug, welche er „der Dienstfertigkeit eines geneigten Freundes in Elbing zu verdanken hatte.“ In dieser fand er angegeben, dass die Grossmutter des Nicolaus Copernicus dem Geschlechte der Modlibog angehört habe. Letztere Angabe hatte er schon vorher in den Thorner wöchentlichen Nachrichten (1762, S. 406 ff.) veröffentlicht. Seine mehr als unsichere Nachricht, die sich lediglich auf den Bericht eines Ungenannten stützt, hat meines Wissens bis auf Krzyzanowski Niemand aufgenommen, weil es mit Recht Verdacht erregen musste, dass Centner, ein Thorner, sich über die Verhältnisse von Thorner Familien auswärts her Rath geholt. Centner hatte die Angabe seines Freundes adoptirt und so ist es Krzyzanowski nicht gerade sehr zu verargen, dass er jene Bedenken unberücksichtigt gelassen hat. Er nahm diese Nachricht überdies gern auf, weil der Name der Familie Modlibog allerdings auf einen polnischen Ursprung hinzuweisen scheint. Deshalb rief er auch in seinem bereits öfter erwähnten Aufsatze „Kopernik gehört nicht in die Walhalla“ freudig aus: „da die Familie der Modlibog eine polnische und das noch eine adlige ist, so fliesst in den Adern unsers Astronomen kein Tropfen deutschen Blutes weder dem Schwerte noch der Spindel nach.“ Ebenso hatte er sich schon vorher ausgesprochen in seiner Schrift: „Spomnienie Jubileuszowe“ (pag. 13): „wiec w zylach naszego Astronoma tak po mieczu iak po kądzieli nie plynela kropla krwi niemieckiéj.“
- ) Das Wappen der Familie Peckaw befindet sich, wie bereits S. 43 erwähnt ist, noch gegenwärtig auf
dem Rathhause zu Thorn. Nach einem Theilungsvertrage, den ich zum J. 1428 im Altstädtischen Schöppenbuche aufgefunden, scheint diese Familie, wie viele andere Thorner Geschlechter, ursprünglich aus Westphalen zu stammen. Sie ist im Laufe des 14. Jahrhundertes nach Preussen gezogen. Ueber die Verhältnisse des ersten Ehemannes der nachmaligen Katharina Watzelrode ist uns Nichts bekannt. Ein Hans Peckaw war Altstädtischer Schöppe in den Jahren 1442—1449. Dieser
Die Gattin von Lucas Watzelrode hiess Katharina und war, wie oben S. 11. bereits erwähnt ist, eine Tochter des Thorner Rathmanns Albrecht Russe.*) In erster Ehe war dieselbe vermählt gewesen mit einem andern Thorner Bürger Hans Peckaw, der, wie ihr zweiter Ehemann, gleichfalls einer alten angesehenen Familie Thorns angehörte.**) Aus dieser Verbindung überlebte den Stiefvater eine Tochter Katharina, die als Nonne in das Kloster zu Culm eingetreten war, wie der oft genannte Erbvertrag ausweist („Kethe peckowynne die begebene jungfraw czum Colmen“) und ausserdem ein Sohn Hans Peckaw. Letzterer wurde ein
Jahr nach dem Tode seines Stiefvaters in den Allstadlischen Schöppenstuhl gewählt; fünf Jahre darauf (1469) ward er Rathmann. Im Jahre 1483 soll er die Würde eines Königlichen Burggrafen bekleidet haben.#)
In zweiter Ehe mit Lucas Watzelrode erzeugte die genannte Katharina drei Kinder: Christina, Barbara und Lucas. — Christina war vermählt an Tilman von Allen,**) einen der angesehensten und bedeutendsten Männer seiner Vaterstadt. Er wurde im Jahre 1459 Mitglied des Altstädtischen Gerichts, sass jedoch nur 2 Jahre im Schöppenstuhle; denn schon im J. 1461 ward er in den Rath gekoren, dem er bis zu seinem Tode 38 Jahre hindurch angehörte (1461 — 1499}. Im Geburtsjahre seines grossen Neffen (1473) war er regierender Bürgermeister seiner Vaterstadt, welches hohe Amt er später siebenmal bekleidete, in den Jahren 1477, 1481, 1485, 1489, 1493, 1496, und in seinem Todesjahre 1499. Nach Praetorius (Thorner Ehrentempel S. 26) war Tilman von Allen auch „der erste, der als Rathmann die burggräfliche Würde und zwar zweimal erhielt, da bis dahin, obwohl dem Könige zwei Bürgermeister und zwei Rathmänner zur Wahl eines Burggrafen vorgeschlagen wurden, die Wahl doch stets auf einen Bürgermeister fiel.“ Zum erstenmale soll Tilman von Allen das Amt eines Burggrafen im J. 1468 bekleidet haben und zwei Jahre darauf noch einmal durch das Vertrauen des Königs von Polen zum Vertreter seiner Gerechtsame erkoren sein. Als Bürgermeister ist er dagegen auffallender Weise niemals Königlicher Burggraf gewesen. — Dass ein Mann, wie Tilman von Allen, häufig zu den wichtigsten Gesandschaften der Stadt gebraucht wurde, bedarf kaum der Erwähnung; das Nähere hierüber geben Zernecke und die Preußischen Chronisten. kann jedoch der erste Gemahl der Grossmutter von Nic. Copernicus nicht gewesen sein, da er im Jahre 1449 starb, die beiden Töchter der Katharina Watzelrode aus ihrer zweiten Ehe aber bereits im Jahre 1464 verheiratet waren. Ueberdies war Lucas Watzelrode wohl auch älter an Jahren, als jener Hans Peckaw; wenigstens war er im Jahre 1442, als Hans Peckaw zum Schöppen erwählt ward, bereits seit 3 Jahren Schöppenmeister.
- ) In dem Kürbuche wird er stets Johann oder Hans Peckaw „der Junge“ genannt zum Unterschiede von
Johann Peckaw „dem Alden,“ der schon seit 1451 im Altstädtischen Schoppenstuhle sass.
- ) Die Familie von Allen gehörte zu den ältesten und angesehensten Thorner Geschlechtern. Sie hat sich
183 Jahre hindurch (von 1320—1503) im Rathe erhalten. Der letzte war Bertram von Allen, der in den Jahren 1479—1481 zugleich mit Niclas Koppernigk im Schöppenstuhle gesessen. Derselbe wurde 1483 in den Rath gekoren, hat also wahrscheinlich, obgleich derselben Familie angehörig, in keiner nähern Verwandtschaft mit Tilman von Allen gestanden. Im Jahre 1500 folgte Bertram seinem grossen Familiengenossen in der Würde eines regierenden Bürgermeisters und starb im Jahre 1503. Der letzte aus der Familie im Schöppenstuhle war Hans von Allen (1508—1527). — Das Wappen der Familie von Allen befindet sich, wie bereits erwähnt, noch gegenwärtig auf dem Rathhause zu Thorn.
Die zweite Tochter des Lucas Watzelrode, Barbara, war die Gattin von Niclas Koppernigk. Ihr Geburts- wie ihr Todesjahr sind unbekannt, ebenso das Jahr ihrer Vermählung.
- ) Die ermländischen Kirchenhistoriker Treter de episcop. etc. eccl. Varmiens. p. 68, der Verfasser der
series episcoporum Varm., ferner auch Leo in der historia Prussiae p. 333 u. a. nennen den Bischof Lucas Weisselrot dictus de Allen, oder alias de Allen. (Ebenso heisst er bei Hartknoch, Zernecke, Centner und den meisten unter den neueren Biographen Lucas Watzelrode genannt von Allen, oder „sonst von Allen.“) Es ist daher die Meinung entstanden, dass der Name der Familie, welcher der Bischof Lucas angehört, Watzelrode von Allen gewesen sei. Auf diesen Irrthum hat bereits Hartknoch (Preuss. Kirchenhistoria S. 155) aufmerksam gemacht und ausdrücklich bemerkt, dass die Watzelrode (oder wie er sie nennt „Weisselrode“) und die von Allen zwei verschiedene Thorner Geschlechter gewesen seien. Man scheint seine Berichtigung jedoch wenig beachtet zu haben ;daher musste Humboldt durch Mittheilung eines Briefes von Johannes Voigt (Kosmos II., Seite 497) dies nochmals hervorheben. Voigt irrt jedoch, indem er hinzusetzt, es sei nur ursprünglich „das Geschlecht der Waisselrode von dem Geschlechte derer von Allen verschieden gewesen,“ und habe später „den Namenszusatz von Allen angenommen.“ Nur der Bischof Lucas hat diesen Zusatz angenommen. Es hegt die Vermuthung nahe, dass dieser durch irgend ein Pietätsverhältniss bewogen den Familiennamen seines Schwagers dem seinigen hinzugefügt habe. Eine sichere Bestätigung und nähere Motivirung dieser Annahme habe ich jedoch bisher nirgend aufgefunden; ja ich habe sogar in keinem einzigen urkundlichen Schriftstücke — weder in Thorn noch in Frauenburg — jenen Zusatz bei dem Namen des Bischofs Lucas gelesen, so dass es mir überhaupt sehr zweifelhaft erscheint, ob Lucas denselben sich wirklich beigelegt habe. Auch Centner hatte (Geehrte und Gelehrte Thorner S. 46) bereits Bedenken hierüber geäussert. Nach Anführung der ermländischen Schriftsteller, die den Namen Watzelrode von Allen zuerst dem Bischöfe Lucas gegeben, sagt er: „es ist aber nicht zu begreifen, wo es hergekommen. Dass er mit dein Hause von Allen durch seine Schwester Katharina verschwägert gewesen, wird sich unten zeigen, aber das kann kein Grund seyn, sonsten müsste er auch mit solchem Rechte Copernick heissen, weil seine andere Schwester Barbara den Vater des grossen Sternkundigen zur Ehe gehabt.“ Er meint dann, es liesse sich jener Zusatz nur dadurch erklären, dass Lucas Watzelrode von einem Verwandten aus der Familie von Allen adoptirt und bei seinen Studien unterstützt worden sei. In einem handschriftlichen Zusätze zu dieser Stelle Centners, der von einem in der ältern Geschichte Thorns erfahrenen Manne herrührt, wird mit Hinweisung auf „Manuscripta plura“ mitgetheilt, dass Tilman von Allen es gewesen sei, der den Lucas Watzelrode auf der Universität unterstützt habe und dass dieser deshalb später seines reichen Schwagers Namen aus Dankbarkeit angenommen. Diese Notiz erklärt den fraglichen Punkt; ich kann sie jedoch nicht als verbürgt bezeichnen, da ich ihre Quellen bisher nicht aufgefunden habe.
- ) In dem Inscriptionsbuche der Universität Krakau ist Lucas Watzelrode nicht mit seinem Familiennamen
aufgeführt, sondern nur ab „Lucas Luce de Thorun“ bezeichnet; zugleich mit ihm wurde ein „Nicolaus Fredewald de Thorun“ immatriculirt. Die Universität zu Krakau hatte im 15. Jahrhunderte ihre Blüthezeit und wurde von Studirenden aus Preussen sehr häufig besucht. Es ist bekanntt dass auch Nicolaus Copernicus zu Krakau seine Studien begonnen hat. Er ist gleichfalls, wie sein Oheim, mit Weglassung des Vaternamens als „Nicolaus Nicolai de Thuronia“ zum Jahre 1491 indem Inscriptionsbuche aufgeführt. Diesen Umstand hat man polnischer Seits als einen Beweis für die polnische Nationalität des grossen Astronomen angeführt. Krzyzanowski ist hier wiederum der Auch sonst wissen wir Nichts über die Mutter von Nicolaus Copernicus. Der einzige Sohn von Lucas Watzelrode, der den Vornamen des Vaters Lucas in der Taufe erhalten hatte, trat nach beendeten Universitäts-Studien in den geistlichen Stand.*) Ob er ausser Krakau noch andere Universitäten besucht hat, wie einige handschriftliche Notizen in späteren Thorner Manuscripten angeben, ist nicht als zuverlässig zu bezeichnen; ebenso ist unbekannt, wie lange er in Krakau studirt hat. Das Jahr, in dem er dort immatriculirt wurde, 1463, steht durch das bereits einmal erwähnte Inscriptionsbuch der Universität Krakau fest.**) Nach
Vorkämpfer. Zur Beurtheilung der Art, wie der leidige Streit über die Nationalität von Nicolaus Copernicus geführt ist, muss ich etwas näher auf die Sache eingehen. Krzyzanowski sagt: Die Matrikel der Krakauer Akademie lehrt dass der Familienname der polnischen Jünglinge nicht in dieses Buch eingetragen wurde, sondern nur der Taufname und dass nur bei fremden Jünglingen Tauf- und Familiennamen eingetragen wurden.“ Diese Bemerkung ist nun ganz unrichtig. Zum Beweise werde ich, und zwar nur aus den beiden Jahren 1491 und 1492, (in denen Copernicus sich in Krakau aufgehalten) eine ganze Reihe von auswärtigen Studenten anführen, die ohne Vatersnamen in das Inscriptionsbuch der Universität zu Krakau eingetragen sind. Ich nenne aus dem Jahre 1491: Bernardus Hermanni de Melinga dioec. Constant.; Johannis Andree de Stafelsteyn dioec. Bamberg.; Jacobus Ulrici de Eslingen dioec. Constant.; Johannes Johannis de Weynden dioec. Ratispon.; Ambrosius Georgii und Balthasar Gregorii de Juterbok dioec. Hamb.; ferner aus dem Jahre 1492: Ulricus Oswaldi de Hallis de Suevia, Nicolaus und Erhardus Johannis de Thurrego dioec. Constant.; Wigandus do Argentina dioec. Argent.; Christoforus Nicolai de Monaka dioec. Ratisbon.; Andreas Bernardi de Skothvilla dioec. Constant.; dann 3 Studenten de danberkenixhoben dioec. herbipol.; ferner Jacobus Jacobi de Putelstath dioec. Moguntin.; Oswaldus Johannis de Kemnitz dioec. Misniens.; Johannes Thome de Cremnitz dioec. Strigens.; Raphael Philippi de Suecia. — Umgekehrt stehen wiederum bei einheimischen Studenten nicht selten die Familiennamen; auch hiezu habe ich mir ab Belege viele Namen von Studenten angemerkt, die gerade aus Cracau gebürtig sind, und mit ihrem Familiennamen aufgeführt werden; doch unterlasse ich an diesem Orte weitere Anführungen. — Schliesslich bemerke ich nur noch, dass sich gar keine feste Regel über die Beifügung oder Weglassung der Familiennamen in dem Inscriptionsbuche geben lässt; im Allgemeinen fehlen dieselben jedoch, namentlich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Wie wenig man aber eine feste Norm hiebei beobachtet hat, dafür dienen zum Beweise einzelne Fälle, in denen unmittelbar neben einander bei Studenten, die aus einer und derselben Stadt gebürtig sind, die Familiennamen bald fehlen, bald hinzugesetzt sind. So habe ich oben bereits angeführt: Lucas Luce de Thorun und Nicolaus fredewald de Thorun; ferner aus dem J. 1431: Caspar Pauli de Elwing und Jacobus Pauli Schonleip de Elwing.
- ) Meine Quelle hiefür ist Treter de episcop. etc. eccles. Varm. p. 78: „Philippus quoque Teschner, qui
ex quadam puella nothus Lucae Episcopi dum olim Ludimagistrum Thoruniae ageret et postmodum eodem Luca creato Episcopo, promotore usus praeclaram animi grati testificationem edidit. Beendigung seiner Studien scheint er nach Thorn zurückgekehrt zu sein und einige Jahre an der öffentlichen Schule seiner Vaterstadt Unterricht ertheilt zu haben.*) Im Jahre 1475 war er, wie ein Vermerk in einigen Thorner Manuscripten angiebt „thumherr der Kirchen in Culmensee“ Wann er Domherr in Frauenburg geworden, ist unbekannt. Nach dem Tode des Nicolaus von Tungen wurde er im J. 1489 zum Bischofe von Ermland erwählt. Die Ermländischen Kirchenhistoriker berichten, dass er ein strenger finsterer Mann gewesen, der niemals im Leben gelacht habe, weshalb ihn auch Hartknoch (Preuss. Kirchenhistoria S. 151.) mit 'agelastos bezeichnet. Ueber die amtliche Thätigkeit des Bischofs, über sein Verhältniss zum Orden, zu Polen u. s. w. sind die Geschichtschreiber seiner Zeit nachzusehen. Auch in dem bischöfl. Archive zu Frauenburg befinden sich hierüber noch einige, wie es scheint, unbenutzte Materialien. In einem Folianten dieses Archives, der die Aufschrift führt: Annales temporibus Nicolai Lucae et Fabiani Warm. episcorum ist unter Andern eine gleichzeitige Aufzeichnung über seinen Tod enthalten, deren Verfasser ohne Zweifel der Domher Johannes
- ) Das auch sonst zuverlässige Mac. Bornbachianum giebt nach Zernecke's Zeugnis» gleichfalls
richtig den 29. März als Todestag des Bischofs Lucas an. Zernecke selbst hat in beiden Ausgaben der Thornischen Chronica kein Datum, in seinem Handexemplare jedoch als handschriftliche Randbemerkung irrthümlich den Montag nach Judica als Sterbetag bezeichnet. Sculteti sagt in seinem oben erwähnten Berichte ausdrücklich, Lucas sei nach Thorn gekommen „vicesima sexta Martii, quae erat dies Veneris post dominicam Judicam.“ Es war hienach der 29. März zwar ein Montag, aber nicht nach Judica, sondern nach Palmarum. Auch Treter ist, wie nicht selten, ungenau in der Angabe des Sterbetages von Lucas Watzelrode; er lässt den Bischof nämlich bereits am Sonntage Judica in Frauenburg begraben werden (l. l. p. 70; „post modum cum Episcopus e nuptiis Regiis, quas Sigismundus cum Comitis Ciliae filia celebrabat, Cracovia in Prussiam reverteretur, Thorunii in Patria sua in gravem morbum incidit ex quo mortuus est et Varmiam delatus caeteris Patribus appositus fuit Anno 1512 Dominica Judica“).
- ) Mitten im Winter (am 15. Januar) des Jahres 1512 war der Bischof Lucas von Heilsberg aufgebrochen,
um den Feierlichkeiten beizuwohnen, die zu Ehren der Vermählung des Königs Sigismund I. in der Hauptstadt seines Reiches veranstaltet wurden. Der Bischof glaubte ungeachtet seines hohen Alters die Einladung nicht ablehnen zu dürfen, da sich an jene Festlichkeiten zugleich ein allgemeiner Reichstag anschloss. Sculteti ist. Der Tod des Bischofs erfolgte nach diesem Berichte am 29. März *) des Jahres 1512 in seiner Vaterstadt, woselbst er bei seiner Heimkehr von Krakau *) einige Tage vorher bereits schwer erkrankt angelangt war.
II. Ueber die Zeit der Geburt und des Todes von Nicolaus Copernicus.
[recensere]In der Zeitangabe sowohl der Geburt als des Todes von Copernicus findet sich schon bei den Schriftstellern der nächsten Jahrhunderte keine Uebereinstimmung. Kirchenbücher haben sich zu Thorn aus dem 15. und 16. Jahrhunderte nicht erhalten, so dass aus urkundlichen Quellen über den Tag der Geburt keine feste Bestimmung gegeben werden kann. Eben so wenig findet sich in Frauenburg eine urkundliche Angabe über den Todestag. Das Todesjahr (1543) steht bei der Uebereinstimmung aller gleichzeitigen Nachrichten vollständig fest; eben so wenig kann gegen das Geburtsjahr (1473) ein erheblicher Einwand erhoben werden. Dagegen variiren die Angaben in Betreff des Tages und Monats. —
S. 1.
[recensere]Fast allgemein wird der 19. Februar 1473 als Geburtstag von Nicolaus Copernicus angenommen. Gassendi, der erste Biograph des Copernicus hat sich für diesen Tag entschieden und seiner Autorität ist wahrscheinlich die grosse Mehrzahl der späteren Schriftsteller gefolgt. Gassendi selbst fand jedoch schon zwei widersprechende Angaben. Junctinus, ein italienischer Astronom (1523—1580), hatte in seinem „calendarium astrologicum“ den 19. Januar des Jahres 1472 als Geburtstag des Copernicus bezeichnet; Michael Maestlin dagegen, Keplers berühmter Lehrer diese Angabe als falsch bezeichnet und den 19. Februar des Jahres 1473 substituirt. Beide Zeugnisse fuhrt Gassendi im Eingange seiner Biographie an, zieht das letztere jedoch vor „ob Maestlini auctoritatem.“ Maestlin selbst führt keine Quellen an, sondern
sagt nur im Allgemeinen in einer Anmerkung zu dem von ihm besorgten Abdrucke der Narratio prima von G. J. Rheticus p. 96: „Nic. Copernicum natum referunt anno 1473 die 19. Februar hora 4 scr. 48 p. m. die Veneris ante Cathedram Petri.“
Für Maestlins Angabe spricht vorzugsweise die Uebereinstimmung mit dem Zeugnisse von Paul Eber, dem Freunde Melanchthons, einem jüngeren Zeitgenossen von Copernicus (1511 —1569) der überdies in mehrfacher persönlicher Verbindung mit Preussen stand und sonach wohl zuverlässige Angaben über Copernicus haben konnte. Auch er sagt in seinem calendarium historicum (ed. 1571) pag. 32: „Nic. Copernicus nascitur anno Christi 1473, 19. Febr. minutis 48 post quartam horam pomeridianam.“ — Dagegen wird die Autorität von Maestlin vollständig erschüttert durch die ganz falsche Zeitangabe des Todestages von Copernicus, den er bereits am 19. Januar 1543 sterben lässt. Wie vollständig falsch dieses ist, geht aus den Seite 57 mitgetheilten Frauenburgcr Documenten hervor. Bei diesem groben Irrthume in einer Zeitbestimmung, deren Erforschung ihm ungleich leichter sein musste, erweckt gerade der genaue Zusatz der Stunde, ja sogar der Minute, in welcher Copernicus das Licht der Welt erblickt haben soll, die gerechtesten Bedenken gegen Maestlins Zuverlässigkeit. Denn es liegt die Vermuthung sehr nahe, dass die ganze Angabe lediglich auf astrologischer Basis ruhe und dass bei der grossen Vorliebe der Zeit für Nativitätsstellerei u. dgl. eine besondere Constellation der Gestirne in der angegebenen Stunde dieselbe hervorgerufen habe.*)
- ) Dass dem grossen Astronomen von anderer Seite wirklich die Nativitat gestellt ist, hat bereits Lichtenberg erwähnt (Verm. Schriften VI., 117), welcher die ihm aus Riccioli's Almagest. nov. Chronica
II., bekannt gewordene Angabe des Jo. Garcaeus („Astrologiae methodus“ pag. 138) mittheilt, wonach Copernicus am 10. Februar um 4 Uhr 30 Min. geboren sein soll. Lichtenberg unterlässt es nicht den Zusatz des befangenen Astrologen, dass der damalige Stand der Planeten Ingeniosität bezeichne, mit seinem treffenden Spotte zu überschütten.
Aus vorstehenden Gründen wird besonnene Forschung den Geburtstag von Copernicus als ganz schwankend bezeichnen müssen — so lange bis sichere documentarische Nachrichten oder bisher unbekannte Zeugnisse von Mitlebenden aufgefunden werden. Bis dahin mag man immerhin „ob Gassendi Judicium et auctoritatem“ — wie Lichtenberg sich vorsichtig ausdrückt — den 19. Februar als Geburtstag von Copernicus feiern, wenn man zu Zwecken, die mit wissenschaftlicher Forschung in keiner Verbindung stehen, eine chronologische Bestimmung haben will. Dabei übersehe man jedoch nicht, dass Gassendi selbst seine Angabe nicht als sicher bezeichnet und dass er geradezu erklärt, er habe ihr nur auf Maestlins Autorität hin den Vorzug gegeben. Aus diesem Grunde hat daher Humboldt im Kosmos, wie vor ihm Delambre in der histoire de l'astrononiie moderne u. a. kein Datum für die Geburt von Copernicus angegeben. Auch der gelehrte Hartknoch, welcher in Thorn selbst lebte, hat bei den schwankenden Angaben, die ihm über den Geburtstag von Copernicus vorlagen, Bedenken getragen ausser dem Jahre (1473) eine nähere chronologische Bestimmung hinzuzufügen. Vgl. Alt u. Neues Preussen,
S. 370. Die meisten andern Schriftsteller haben Maestlin's Angabe aufgenommen r besonders nachdem Gassendi sich für dieselbe entschieden. Vor ihm hatten dieselbe bereits aufgenommen: Boissard in s. bibliotheca chalcograph. illustr. virorum, Melchior Adam in s. vitae german. philos., Nic. Mulerius in der kurzen Biographie, die er seiner im Jahre 1617 erschienenen Ausgabe des Copernicanischen Werkes voraufschickt u. a m. Unter den Spätern folgten Bailly in d. histoire de l'astronomie moderne, Saverien in d. histoire des philosophes modernes, ferner Gartz, Westphal, Sniadecki, Krzyzanowski, Winarzicky u. a. Lichtenberg, der in einem besondern Aufsatze eine kritische Zusammenstellung der Zeugnisse über die Zeit der Geburt und des Todes von Copernicus gegeben, hat gleichfalls den 19. Februar in seine Biographie als Geburtstag aufgenommen. Bei dieser Bestimmung legte er ein bedeutendes Gewicht auf Zernecke, dessen Zeugniss, als das eines gebornen Thorners, ihm vorzugsweise wichtig erschien. Dieser sagt in seiner Thorn. Chron. z. J. 1473: „Den 19. Febr. 4 Uhr 48 Minuten nach Mittag ist der Weltberühmte Mathematicus Nicolaus Copernicus gebohren.“ Schon durch den Zusatz der Stunde und Minuten, ist seine Abhängigkeit von Maestlin ersichtlich. Ueberhaupt aber hat Zernecke, wie aus der Anführung seiner wenigen Quellen ersichtlich ist, ausser Gassendi keine bedeutenden Hülfsmittel benutzt und selbstständige Forschungen nicht angestellt. Seine Angabe hat daher keinen andern Werth, als die der übrigen Schriftsteller, welche Gassendi gefolgt sind. —
Diejenigen Schriftsteller, welche nicht den 19. Februar als Geburtstag von Copernicus annehmen, weichen auch in dem Jahre von den voraufgenannten ab. Ihre Autorität ist der oben erwähnte Junctinus, der mit demselben Scheine von Präcision, wie Maestlin, genaue Bestimmungen über die Zeit der Geburt von Copernicus giebt, welche nach ihm um 4 Uhr 46 Minuten am 19. Januar des Jahres 1472 stattgefunden. Seiner — ganz unrichtigen — Angabe folgen Weidler in der historia astronomiae, Lalande in seiner „Astronomie“ und einige andere.
§. 2.
[recensere]Schwankender noch als die Angaben über den Tag der Geburt sind die über den Todestag von Nicolaus Copernicus. Es ist sogar nicht einmal ganz sicher, ob er in Frauenburg, wie Gassendi angiebt, gestorben ist.
Hartknoch gebraucht daher auch hier die Vorsicht nur das Jahr anzugeben, indem er dem Beispiele der oben bereits erwähnten Melchior Adam und Muler folgt, die gleichfalls Bedenken getragen, ihrer Jahresangabe Tag und Monat hinzuzufügen. Dass man schon in der
nächsten Zeit nach dem Tode von Copernicus seinen Sterbetag nicht kannte,*) zeigt Paul Eber, der nur das Todesjahr angiebt, während er den Geburtstag in seinem calendarium genau bezeichnet hat. Maestlin, dessen Angabe über den Geburtstag von Copernicus allgemeine Anerkennung gefunden, giebt, wie oben bereits erwähnt, ganz unrichtig den 19. Januar als den Sterbetag an. Zernecke, auch in dieser Angabe unzuverlässig, nennt ebenso unrichtig den 11. Juni ohne irgend eine Quelle dafür anzuführen.**) Eine gleichfalls unzuverlässige Notiz in einem Frauenburger Manuscripte, (welche beiläufig den grossen Mann in seiner Vaterstadt Thorn sterben lässt) führl als Todestag den 2. Juni an.
- ) Dass man bereits ein Menschenalter nach dem Tode von Copernicus die Zeit seines Todes in Frauenburg nicht genau anzugeben wusste, beweist die von Gassendi mitgetheilte Inschrift, welche der
Bischof Martin Cromer für eine Marmortafel in der Kathedralkirche zu Frauenburg bestimmt hatte. Es fehlen in derselben alle chronologischen Bestimmungen. Dies wäre an sich nicht auffallend. Aber aus dem ersten Entwurfe dieser Inschrift, der im Geheimen Archive zu Königsberg (Schbl. LXVI.) als Beilage zu einem Briefe Cromers an sein Domkapitel (d. d. 21. November 1580) aufbewahrt wird, geht hervor, dass Cromer den Todestag hatte hinzusetzen wollen. Da derselbe ihm jedoch nicht bekannt war, liess er an der betreffenden Stelle neben dem „obiit“ eine Lücke, die ihm das Kapitel, wie man sieht, nicht auszufüllen wusste. — Die Inschrift, welche sich unter einem kunstlosen Holzbilde in der Johanniskirche zu Thorn befindet, stammt aus derselben Zeit (ein jüngerer Landsmann Melchior Pyrnesius (+ 1589) hat dem Copernicus dieses einfache Denkmal setzen lassen) enthält aber gleichfalls da eine Lücke, wo der Sterbetag angegeben werden sollte; überdies ist auch das Lebensalter des grossen Mannes falsch angegeben. Ich würde bei der Unbedeutendheit des Denkmals wie der Inschrift, dieselben gar nicht berücksichtigt haben, wenn man nicht mitunter in der Ferne Gewicht darauf gelegt hätte.
- ) In der 1. Auflage hat Zernecke nur das Todesjahr angegeben. In seinem Handexemplar dieser Auflage
finde ich zu den Worten Anno 1543 noch den Zusatz obiit jj Juni und hieraus ist wahrscheinlich durch ein Versehen des Druckers der 11. Juni entstanden. Als Quelle für jene Bestimmung des Todestages giebt Zernecke a. a. 0. die Baumgarten'sche Geschlechtstafel an.
Ziemlich allgemein ist gegenwärtig der 24. Mai als Sterbetag von Copernicus angenommen und er hat eine gewichtige Autorität für sich. Gassendi hat nämlich dieses Datum, das er einem Briefe von Tideman Giese, dem langjährigen Freunde des Copernicus, entnommen zu haben scheint, wodurch sein Zeugniss ein noch grösseres Gewicht erhält. Hierin liegt sicherlich auch der Grund, weshalb die Spätern fast sämmtlich seiner Angabe gefolgt sind. Giese's Brief ist jedoch nicht weiter bekannt, als durch die Mittheilungen bei Gassendi. Eine andere gleichzeitige Nachricht ist bisher nicht aufgefunden. Ebenso wenig ist es gelungen in Frauenburger Manuscripten ausser der vorstehend mitgetheilten ganz unzuverlässigen Notiz eine nähere Bestimmung des Todestages von Copernicus aufzufinden. Wohl aber haben sich zwei werthvolle Mittheilungen aus dem letzten Lebensjahre des grossen Mannes erhalten, aus denen wenigstens annäherungsweise die Zeit bestimmt werden kann, in welcher Copernicus gestorben ist. Da durch dieselben Gassendi's Zeugniss erschüttert wird, so scheint es nicht nur erforderlich, sie vollständig mitzutheilen, sondern auch, um ihre Zuverlässigkeit
nachzuweisen, nähere Angaben über die Handschrift, der sie entnommen sind, hinzuzufügen. — Jenes Manuscript wird in dem Archive des Frauenburger Domkapitels aufbewahrt und führt die Aufschrift: „liber actorum ab anno 1533 usque ad annum 1608.“ Es enthält die amtlichen Protokolle der Kapitelssitzungen, geschrieben von einzelnen Mitgliedern, meistentheils von dem jedesmaligen Notarius des Domstiftes. Man findet darin die Wahlen der Domherrn, die Beförderung zu einer Prälatur u. dgl. verzeichnet, ferner die Taxation der Curien und Allodien nach dem Tode ihrer Besitzer, wie überhaupt die Besitzveränderungen in der Mitte des Domkapitels mit genauen chronologischen Angaben. In diesem Manuscripte nun findet sich (fol. 14, 1) zum 7. Mai des Jahres 1543 die Mittheilung, dass an diesem Tage Johannes Lewsze das Domkapitel ersucht, ihm auf Grund eines päbstlichen Schreibens den Besitz einer Domherrnstelle und der damit verbundenen Pfründe als Coadiutor des Nicolaus Copernicus *) zu geben, welchem Ansuchen das Kapitel auch entspricht:
Anno 1543 septimo maji venerabilis dominus gaspar hoye plebanus et vicarius ecclesiae frauenburgensis procuratoris nomine Johannis lewsze vigore literarum apostolicarum **) petivit possessionem canonicatus et praebendae ratione coadiutoris V. Dni. d. Nicolai Koppernick de quibus eidem provisum existit. Ad quod V. Capitulum consensit ut detur eidem possessio ut coadiutori. notarius fuit H. Dominus Fabianus.
Am 21. Mai erscheint der erwähnte Johannes Lewsze persönlich in der ordentlichen Versammlung des Domkapitels und trägt darauf an, dass die DomherrnstcIIe und Pfründe, die „einstmals“ Nicolaus Copernicus besessen, ihm, seinem bisherigen Coadiutor, nunmehr in aller Form definitiv überantwortet werde. Das Kapitel gab auch diesem Antrage seine Beistimmung und Johannes Lewsze ward als ordentlicher Domherr in ihre Mitte aufgenommen.
- ) Copernicus hatte sich bereits im Jahre 1535 einen Coadiutor erbeten, wie aus einem Schreiben des
Bischofs Mauritius Ferber hervorgeht, das in der Sammlung der Briefe desselben im Bischöfl. Archive aufbewahrt wird. Dasselbe lautet: Domino Coppernick. Venerabilis domine etc. Meminimus anno evoluto vobis scripsisse ac mentionem fecisse de eligendo seu assuraendo sibi coadiutore cum successione, et ne quid in hoc conciperetis praetermisso nostro consilio rogavimus, Sic adhuc hortamur et oramus f. v. ne quid in hac re inchoet nobis insciis, si quidem illi huius modi praestabimus opitulante Christo consilium quod ipsum amplexatum iri non horrebit. Caetera opportuno temvpore coram conferemus, interea f. v. recte valere cupientes. Dat. Heilsberg 19. Februar 1535.
**) Johannes Lewsse hatte jedenfalls das Coadjutorat cum spe succedendi erhalten, wozu die päbstliche Genehmigung erforderlich war, wie aus einem Schreiben des Bischofs Mauritius Ferber an Johannes Dittenhayner d. d. 29. Juni 1529 hervorgeht.
Anno quo supra (1543) 21. maji v. d. Joannes Lewsze personaliter in sessione et congregatione capitulari comparens petivit sibi dari personalem et corporalem pos Sessionen) canonicatus et praebendae olim per V. dominum d. Nicolaum tentae ut coadiutori eiusdem et capitulari consensu possessio est eidem data et nominatus d. Joannes in fratrem est receptus. Notarius fuit h. dominus Fabianus Emericus*).
*) In demselben Manuscripte, dem die beiden im Texte mitgetheilten Documente entnommen sind, finden sich noch (fol. 14, 2.) vier Verhandlungen des Kapitels in Betreff der beiden Wohnungen, welche Nicolaus Copernicus als Domherr inne gehabt. In der ersten und zweiten jener Verhandlungen wurde der Tax-Werth der beiden von dem Verstorbenen eingenommenen Curien bestimmt, wie es nach dem Tode eines jeden Domherrn zu geschehen pflegte und die beiden letzten Verhandlungen betreffen die Besitznahme dieser Curien durch zwei andere Mitglieder des Kapitels: 1) „Venerabile capitulum taxavit turrim intra muros per venerabilem olim dominum Doctorem Nicolaum tentae et voluit taxam esse marcarum triginta. Actum 1. Junii anno 1543.“ — 2) „Similiter taxata est curia eiusdem V. domini Doctoris extra muros eius valor aestimata ad marcas centum usuales. Actum ut supra.“ — Hierauf folgen drei andere Vermerke aus derselben Sitzung, woran sich die folgende Notiz anschliesst: „Similiter optavit V. Dominus Achatius a Trenck turrim intra muros, quae per obitum v. d. Doctoris Nicolai vacabat. Actum ut supra.“ — Endlich findet sich noch auf der folgenden Seite (fol. 15, 1.) die Verhandlung über die Option der Copeirnicanischen Curie „extra muros“ aus der Sitzung vom 6. Juli des Jahres 1543: „Anno die ut supra. Venerabiiis dominus Georgius Donner vice et nomine venerabiIis Domini Decani insinuavit V. C. optionem Curiae post obitum Domini Doctoris Nicolai vacantis extra muros. Notarius fuit Bartholomaeus Dankwarth.“ Aus diesen beiden Documenten geht hervor, dass Copernicus in der Zeit zwischen dem siebenten und einundzwanzigsten Mai 1543 gestorben ist (nicht vor dem 7., nicht nach dem 21. Mai alten Stils).