Pagina:Cornelii Taciti - Agricola.djvu/63

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CAP. 18.51

transvexit. depositis omnibus sarcinis lectissimos auxiliarium, quibus nota vada et patrius nandi usus, quo simul seque et arma et equos regunt, ita repente immisit, ut obstupefacti hostes, qui classem, qui naves, qui mare exspectabant, nihil arduum aut invictum crediderint sic ad bellum venientibus. ita petita pace ac dedita insula clarus ac magnus haberi Agricola, quippe cui ingredienti provinciam, quod tempus alii per ostentationem et officiorum ambitum transigunt, labor et periculum placuisset. nec Agricola prosperitate rerum


21. lectissimos auxiliarium … Es sind die Bataver gemeint, welche sich unter den Hülfstruppen des Agricolae befanden, s. c. 36, und von welchen es Hist. IV, 12 ganz ähnlich wie hier heisst: delectus eques (Batavorum) praecipuo nandi studio arma equosque retinens integris turmis Rhenum perrumpere, vgl. Ann. II, 8. XIV, 29. Bei nota vada ist daher nicht an die specielle Kenntniss der dortigen Untiefen, sondern nur an ihre Vertrautheit mit der Benutzung von Untiefen überhaupt zu denken.

22. patrius: so (mit der üblichen Abkürzung) statt prius hat nach der neueren Vergleichung die bessere Handschrift (A).

23. ita repente immisit: ita „in der Weise" nicht mit repente zu verbinden (in welchem Falle es tam oder adeo heissen müsste), sondern auf den ganzen Satz zu beziehen.

24. qui classem, qui naves, qui mare exspectabant. Ueber die Anaphora s. zu c. 15, 7. Um die Verbindung von classem, naves, mare als Objecte von exspectabant zu verstehen, muss man sich die Grundbedeutung von exspectare vergegenwärtigen. Dieser gemäss ist wörtlich zu übersetzen: "sie schauten aus auf eine Flotte, auf Schiffe, auf das Meer", d. h. diese drei Dinge standen ihnen vor Augen und im Sinne, und weil sie nur hieran dachten, schien ihnen ein Angriff des Agricola unmöglich.

25. crediderint: durch den Conjunctiv des Perfectum wird diese Folge als eine allgemeine Thatsache aus der Zeit der bewirkenden Ursache herausgerückt: „so dass sie geglaubt haben". Siehe Ell. Seyffert §. 244. Anm. 1.

28. officiorum ambitum: Beides Worte von einer grossen Weite der Begriffe und demnach von einem sehr verschiedenen und ausgedehnten Gebrauch. Officium ist Alles, wozu man sich aus irgend einer Rücksicht der Moral, der Höflichkeit, der Gefälligkeit, der Deferenz gegen Hoherstehende verpflichtet fühlt; hier ist hauptsächlich an die Aufwartungen und Ehrenbezeigungen von Seiten der Untergebenen zu denken, während c. 40 das Entgegenkommen der Freunde zur Einholung des Agricola officium genannt und officia c. 19 für „Dienstleistungen" gebraucht wird. Ambitus, sofern es auf die Bedeutung von ambire „sich um etwas bewerben" zurückgeht, ist jedes Handeln nicht um der Sache, sondern um des Scheines willen und um Anderer Gunst oder auch um irgend einen selbstsüchtigen Zweck zu erreichen; ambitio (über welches s. zu c. 40), obwohl nicht selten gleichbedeutend mit ambitus, ist doch eigentlich die Gesinnung, aus welcher jenes Handeln hervorgebt, Hier wird man per officiorum ambitum übersetzen können: „unter Schaustellung von Ehrenbezeigungen"; der ambitus ist selbstverständlich nicht auf Seiten des Agricola, sondern seiner Untergebenen.

29. nec Agricola.. Ueber nec s. c. 8, 12.