Cod. Donesching. 276, quart, giebt bl. 69 — 87 die Imagines Fulgentii (30 cap.), bl. 87b — 108 die 41 Declamationes Senece, bl. 108b bis 112b die 7 Enigmata aristotelis und bl. 112b — 142b die schon erwähnten 47 Moralizaciones Holkot, alles gleichfalls moralisirt.
Der Liegnitzer cod. 18, fol., enthält nach allerlei tractaten auf bl. G, 8 — 17b zuerst Barlaam und Josaphat, dann folgen bis I, 17 viele mönchs- und wundergeschichten, K, 15 Historia Alexandri Magni. Bl. L, 17 : Incipiunt ymagines ovidii secundum fulgencium lib. 1, von göttern, tugenden und lastern mit vielen abweichenden darstellungen und nachweisungen aus kirchenschriftstellern. Bl. L, 17b: Incipiunt ymagines 4 virtutum cardinalium secundum diversos lib. 1. Bl. M, 2b: Incipiunt alie ymagines secundum diversos doctores. M, 8: Expliciunt ymagines viciorum et virtutum. Incipiunt enigmata aristotelis. M, 11: Incipit liber de legibus, Senecas declamationen mit vorausgeschickter lex und angehängter moralisation. Darauf folgen unter der überschrift: Incipiunt picture communes die 43 capitel umfaſsenden moralitates Holkots und endlich der cod. XXXIII der Gesta Romanorum.
Auf sämmtliche familien unseres werkes haben ferner einen tiefgehenden einfluſs geübt zunächst die Historia VII sapientum, welche theils mit den Gesta Romanorum als besonderes werk zusammengeschrieben, theils vollständig, theils mehr oder weniger unvollständig bis zu einzelnen nummern hinab in dieselben eingereiht, nur selten in den handschriften völlig fehlt, ferner aber das werk des Engländers Alexander Neckam († 1227) De naturis rerum, während die Narrationes des Odo von Cerington (c. 1180), gedruckt im Jahrb. f. rom. lit. 1868, 2, ihren einfluſs mehr auf die englischen faſsungen beschränkt haben, für diese aber auch zum theil von geradezu umgestaltender bedeutung gewesen sind, so daſs mischungen vorkommen, von denen man nicht weiſs, ob sie den Narrationes oder den Gesta Romanorum zuzuzählen sind. Stücke von Gervasius Tilberiensis erscheinen erst in verhältnismäſsig jungen faſsungen, namentlich im vulgärtexte. Mit welcher entschiedenheit alle diese namen nach England hinweisen, braucht hier nur angedeutet zu werden.
Versuchen wir nun, auf grund der bisherigen darlegungen die verschiedenen mit den Gesta Romanorum zusammenhängenden schwierigkeiten zu lösen, so entzieht sich die nächstliegende frage, die nach dem ersten verfaſser oder compilator des werkes, jeder beantwortung. Keine der benutzten handschriften giebt, weder direct noch indirect, die geringste andeutung darüber. Schon in dieser beziehung kann also das zu erwartende resultat nur ein negatives sein. Die namen, die