Pagina:Gesta Romanorum - Oesterley 1872.djvu/281

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und anordnung den englischen ursprung noch ganz unzweideutig erkennen läſst: der (Germania 14, S2 schon ausgeführte) materielle beweis dafür liegt aber in dem vorkommen von englischen versen oder überbleibseln derselben in unzweifelhaft aus deutschen händen stammenden manuscripten. Diese verse, die mit geringen abweichungen in den lateinischen wie den englischen handschriften Englands erscheinen, natürlich nur soweit sie das betreffende capitel (Hähne, lat. 68) enthalten. treten zuerst in dem zweitältesten, Colmarer cod. LXVII auf, dann in der Marburger handschrift VI und in den Münchener codd. LVII und LVIII, überall eingeleitet durch die worte anglice oder anglicis verbis. Der cod. LIII hat die drei verse ebenfalls noch, aber hier war schon ein zweifel entstanden, statt anglicis verbis war beim ersten verse angelicis geschrieben, dann e ausradirt, während dasselbe wort vor den übrigen versen von vorn herein richtig geschrieben war. Seitdem sind die verse in Deutschland als unverständlich fortgelaſsen und als letzter rest haben sich die sinnlosen ausdrücke angelice, angelicis verbis oder cantu angelico festgesetzt, bis endlich auch diese fielen. Ich würde auf diese thatsache nicht ein so entscheidendes gewicht legen, wenn für das betreffende capitel eine nur irgend gleichlautende ältere faſsung nachgewiesen wäre, welche die möglichkeit nahe legte, daſs die nummer jener älteren quelle entnommen sei, und wenn die fraglichen handschriften nicht noch an anderen zeichen ihren englischen ursprung erkennen lieſsen.

Einen wo möglich noch schlagenderen beweis geben die im cap. 142 des vulgärtextes enthaltenen hundenamen an die hand, um so mehr, als eine quelle für dieses stück nirgends bekannt ist; und da dasselbe in den bis jetzt in England nachgewiesenen handschriften nicht vorkommt, so liefert es den weiteren beweis, daſs dort faſsungen vorgelegen haben müſsen, welche dieses und damit wahrscheinlich auch andere nur aus continentalen manuscripten bekannte capitel enthalten haben. Diese hundenamen sind bis jetzt überall, freilich ohne den geringsten versuch einer begründung, für deutsche erklärt, und daher zu einer hauptstütze der annahme benutzt worden, daſs die Gesta aus Deutschland stammten. Im vulgärtexte lauten sie nach dem ältesten drucke, die späteren weichen mehrfach ab: Richer, Emulemin, Hanegyff, Bandyn, Crismel, Egofyn, Beanus (später Beamis) und Renelyn (später Reuelin), zu denen in der moralisation noch Belyn hinzutritt. Die vergleichung mit den handschriften ergiebt nun zunächst, daſs das fragliche capitel mehrfach ohne die hundenamen vorkommt