CAP. 4. 11
est; mater Iulia Procilla fuit, rarae castitatis. In huius sinu indulgentiaque educatus per omnem honestarum artium cultum pueritiam adulescentiamque transegit. arcebat eum ab illecebris peccantium praeter ipsius bonam integramque naturam, quod statim parvulus sedem ac magistram studiorum Massiliam habuit, locum graeca comitate et provinciali
gersohns und den ihm von diesem drohenden Gefahren zu entgehen, s. SueL Col. 23. Cass. Dio LIX, 8 (nach Dio schon im J. 37 ; es ist aber wahrscheinlich , dass der- selbe, wie er auch sonst thut, zu diesem Jahre eine Reihe von Grau- samkeiten des Caligula aus den ver- schiedenen Jahren zusammenstellt, und dass der Tod des Silanus in in ein spateres Jahr zu setzen ist). iussus etf mUa abnuerat, inter- fecius est. Tacitus trennt diese beiden Handlungen des iussus und interfectus est, um beide als Hand- lungen der Grausamkeit des Cali- gula hervortreten zu lassen. Es ist iibrigens nicht nothig, dass die Ermordung des Gr&cinus sogleich stattfand, diese konnte vielmehr sehr ftiglich als Folge seiner Wei- gerung erst spSlter tiber ihn ver- hangt werden, und eben dies scheint sogar durch das Plusquamper- fectum abnuerat angedeutet zu wer- den. . rarae castitaiis ist Apposi- tion zu depi Namen der Mutter, uicht Pradikat des Satzes. /fi huius sinu indulgeniiaque „unter deren zartlicher Ftirsorge". Sintu geht mehr auf den Schutz, den ihm die Mutter angedeihen liess, also auf die Abwehr von Ge- feJiren und Nachtheilen, indulgen- tia auf die positiven Beweise der die Seele des Eindes erwarmenden und bildenden milttcrlichen Liebe ; denn indulgeiMa bezeichnet • die Liebe auch ohne den nachtheiligen Nebenbegriff der Schwache, z. B. Cic. de Or. H. §. 198: W ferae partus suos diligunt , qua nos in liberos nostros indulgentia esse de- bemus? . Massilia galt in dieser Zeit als ein Hauptsitz gelehrter Bildung, so dass junge M&nner, wie Strabo (IV , 1 , 5. pag. 181) sagt , statt nach Athen, dorthin ihrer Bildung wegen zu gehen pflegten. locum graeca comitate et pro- vinciali parsimonia mixtum. Man sagt miscere aliquid aUqua re „et- was mit einer Sache vermischen", eig. „durch eine Sache in den Zu- stand der Mischung versetzen", wie mella Falerno^ Hor. Sat. II, 4, 24, vina Surrentina faece Falema, das. v. 55, so dass die Sache, mit der eine andere vermischt. wird, als Mittel zur Hervorbrin- gung dieses Zustandes angesehen wird, mit derselben von der uns- rigen verschiedenen Anschauung, vermoge deren auch bei Verben, wie acquiescerej fidere^ nitij metiri, iudicare der Ablativ gesetzt wird, s. EU.-Seyffert, §. 175 u. 176. An- merk. 1. Wenn aber dieser An- schauung des Lateinischen gemass von einem Gegenstand, der mit ei- nem andem vermischt wird, gesagt wird, dass er durch diesen andern Gegenstand in den Zustand der Mischung gebracht werde, so er- giebt sich, dass auch von einer Person oder Sache, in welcher zwei (oder mehrere) Dinge vermischt Yorhanden siud, gesagt werden kann, dass sie durch (Qese Dinge in das Verh<niss der Mischung gesetzt sei. So wird hier der lo- cus (bei dem man selbstverstllnd- lich an die Einwohnerschaft zu den- ken hat) durch graeca comitas („Gefalligkeit und Feinheit der Sitten