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TACITI AGRICOLA.

scripta et in Britanniam transmissa magnum ac memorabile facinus ausa est. Occiso centurione ac militibus, qui ad tradendam disciplinam immixti manipulis exemplum et rectores habebantur, tres liburnicas adactis per vim gubernatoribus ascendere ; et uno remigante, suspectis duobus eoque interfectis, nondum vulgato rumore ut miraculum praevehebantur. mox ad aquam atque utilia rapienda cum plerisque


ἑκατοντάρχονς χιλίαρχόν τε φονεύσαντες ὲς πλοῖα κατέφυγον. καὶ ἐξαναχθέντες περιέπλευσαν τὰ πρὸς ἑσπέραν αὐτῆς, ὥς που τό τε κῦμα καὶ ὁ ἄνεμος αὐτοὺς ἔφερε. καὶ ἔλαθον ἐκ τοῦ ἐπὶ θάτερα πρὸς τὰ στρατόπεδα τὰ ταύτῃ ὄντα προσσχόντες. Die Cohorte nahm sowohl nach Dio wie nach Tacitus ihren Weg von der Westküste aus, und sie gehorte demnach wahrscheinlich zu den Truppen, mit welchen Agricola nach c. 24 das Land im Westen jenseits des Clyde besetzte; ob sie aber Britannien im Norden oder im Suden umfuhr, ist zweifelhaft; nach Dio würde anzunehmen sein, dass sie den ersteren Weg eingeschlagen, da nach ihm , wie er a. a. 0. weiter berichtet, Agricola von ihrer Fahrt Anlass nsuim, durch seine Flotte die Umfahrt um die Insel im Norden unternehmen zu lassen.

1. Usiporum: so, nicht Usipiorum, nach der neuesten Vergleichung die besserc Handschrift (A), und eben so heisst das Volk auch Ann. XIII, 55. 56. Hist. IV, 37. Germ. 32; während bei Cäsar und an einer Steile (Ann. I, 51) auch bei Tacitus die Form Usipetes gebraucht ist.

3. militibus d. h. die römischen Legionssoldaten ; denn miles war ein Ehrenname und wird daher im Gegensatz sowohl zu den Feinden als zu den Httlfstruppen zur Bezeichnung der romischen Soldaten gebraucht, z. B. Ann. II, 61: Nec minor Germanis animus … ; contra miles, XIV, 37: Britannorum …, militum, Hist. V, 18 : (Germani) … fluitantem labantemque militem eminus fodiebant, vgl. zu c. 41 : militares viri.

qui … habebantur eig. „welche man hatte", d. h. „welche sich befanden". Beispiele dieses späteren Gebrauchs von haberi, wonach dasselbe ziemlich die Bedeutung von esse angenommen hat, s. Nipperd. zu Ann. I, 73. Im Agricola kömmt dieser Gebrauch, der sonst bei Tacitus häufig ist, nicht weiter vor.

6. uno remigante : so die Handschriften. Der Anstoss, der darin liegt, dass remigare „rudern" bedeutet, während man gubernare „8teuern" erwartet, wird dadurch vermindert, wo nicht vollig beseitigt, dass gubernatoribus unmittelbar vorausgeht und daraus gubernatore zu remigante zu erganzen ist ; denn daraus ergiebt sich, dass das remigare, welches von Seiten des gubernator ein gubernare war, hier in diesem engeren Sinne zu nehmen ist. (Wegen dieses Anstosses hat man remigrante oder remeante oder morigerante vermuthet). Die nächstfolgenden Worte suspectis … interfectis geben den Grund an, warum nur noch ein Steuermann vorhanden war.

7. nondum vulgato rumore d. h. da man noch nicht wusste, wer sie waren. Deswegen staunte man sie zunächst nur an und liess sie unbehelligt. Den Gegensatz bildet mox „nachher" : denn später wurden sie feindlich behandelt.

praevehebantur „sie fuhren längs der Küste"; eben sopraevehi (wie praetervehi) Ann. II, 6. Hist. II, 2. V. 16. 23.

8. ad aquam atque utilia rapienda „um Wasser und (andere) Bedürfnisse zu rauben". Das alius pflegt in solchen Fällen von Tacitus nicht hinzugefügt zu werden,